Ungewollte Besucher durch Infotafel!
Moderator: FDR-Team
Ungewollte Besucher durch Infotafel!
Sehr geehrte Community,
mal angenommen, Person X gehört ein Haus, das früher mal ein Bahnhof war. Dürfen dann Andere ein Schild an der Strasse, neben dem Haus von Person X ( die Strasse gehört natürlich den Anderen) errichten, wo ein Bild des ehemaligen Bahnhofes und die passende Historie aufgeführt ist?
Vielen Dank für eine Antwort!
mal angenommen, Person X gehört ein Haus, das früher mal ein Bahnhof war. Dürfen dann Andere ein Schild an der Strasse, neben dem Haus von Person X ( die Strasse gehört natürlich den Anderen) errichten, wo ein Bild des ehemaligen Bahnhofes und die passende Historie aufgeführt ist?
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Re: Ungewollte Besucher durch Infotafel!
Darüber gab es doch sicherlich Beratungen und Anhörungen.
Diese Schilder stellen ja keine Privatpersonen auf, sondern dies passiert im Rahmen einer Kampagne durch einen historischen Verein oder Stadtverwaltung.
Diese Schilder stellen ja keine Privatpersonen auf, sondern dies passiert im Rahmen einer Kampagne durch einen historischen Verein oder Stadtverwaltung.
Re: Ungewollte Besucher durch Infotafel!
Die Tafel wurde durch die Gemeinde aufgestellt direkt an der Grundstücksgrenze von Person X. Es gab keine Beratungen oder Anhörungen vorher. Die Tafel stand plötzlich da.
Das Haus der Person X ist kein öffentlicher Ort/kein Bahnhof mehr und auch kein Denkmal.
Person X fühlt sich massiv gestört in seinem Privathaus und bekommt ungewünschte Besuche von Touristen, die durch die Informationstafel "angelockt" werden.
Das Haus der Person X ist kein öffentlicher Ort/kein Bahnhof mehr und auch kein Denkmal.
Person X fühlt sich massiv gestört in seinem Privathaus und bekommt ungewünschte Besuche von Touristen, die durch die Informationstafel "angelockt" werden.
Re: Ungewollte Besucher durch Infotafel!
Person X kann sich bei der Gemeinde beschweren oder alternativ ein Schild aufstellen, auf dem ein Hinweis steht, dass uneingeladene Besucher auf dem Grundstück nicht erwünscht sind und dass Zuwiderhandlungen zur Anzeige wegen Hausfriedensbruch führen. Womöglich fühlen sich dann nicht mehr ganz so viele Touristen bemüßigt, auf Privatgrund herumzulaufen.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Ungewollte Besucher durch Infotafel!
Wie muss man sich das vorstellen? Betreten die Besucher das eingefriedete Grundstück und schauen durch die Fenster? Oder beginnt der öffentliche Raum direkt an der Außenwand.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Ungewollte Besucher durch Infotafel!
Selbst wenn die Touristen nicht auf das Grundstück kommen, weil Zaun und Tür geschlossen bleiben, fühlt sich Person X mit Familie den ganzen Tag jedoch unter Beobachtung. Auch der Sichtschutz nützt nichts. Es wird geklingelt und über den Zaun gerufen. Die Informationstafel regt dazu an, nach Informationen den Hausherren zu fragen und dessen Familie. Schade, wenn man sich das gefallen lassen muss, Person X möchte sein Grundstück nach Zaun und Sichtschutz nicht auch noch mit Hinweisschildern gestalten. Wenn die Gemeinde das Informationsschild an der Grundstücksgrenze zur Person X seinem Privathaus aufstellen darf, dann ist deutsches Recht mal wieder nicht recht. 

Re: Ungewollte Besucher durch Infotafel!
Person X kann gegen die Gemeinde klagen. Denkbar ist auch die Beantragung einer einstweiligen Verfügung, dann muss die Tafel sofort entfernt werden.
Die Aussichten so einer Klage kann ich nicht bewerten.
Grundsätzlich hätte m. E. aber die betroffene Familie zumindest angehört werden müssen, da sie durch den Verwaltungsakt betroffen ist.
Die Aussichten so einer Klage kann ich nicht bewerten.
Grundsätzlich hätte m. E. aber die betroffene Familie zumindest angehört werden müssen, da sie durch den Verwaltungsakt betroffen ist.
Re: Ungewollte Besucher durch Infotafel!
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Einen schönen Sonntag!
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Re: Ungewollte Besucher durch Infotafel!
Das BVwVfG sieht in §28, Abs. 1 eine Anhörung vor, wenn durch einen Verwaltungsakt in die Rechte des Betroffenen eingegriffen wird. Diesen Eingriff sehe ich hier nicht.
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Re: Ungewollte Besucher durch Infotafel!
Da die Belästigung durch die Besucher verursacht wird, ist die Frage, ob gegen diese vorgegangen werden kann.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Ungewollte Besucher durch Infotafel!
Das hat wohl auch die Gemeinde so gesehen. Hat sich aber nun als falsch herausgestellt.
Dafür sehe ich keine rechtliche Grundlage. Es ist z. B. nicht verboten, zu klingeln und freundlich zu fragen, ob man sich das Haus einmal ansehen könnte. Wenn das 10mal am Tag passiert, ist das natürlich für die Bewohner kein Spass, aber dem einzelnen "Besucher" ist kein Vorwurf zu machen.Tastenspitz hat geschrieben: ↑17.07.22, 13:27 Da die Belästigung durch die Besucher verursacht wird, ist die Frage, ob gegen diese vorgegangen werden kann.
Re: Ungewollte Besucher durch Infotafel!
Ich weiß es bringt nichts aber was ändert sich, wenn die Tafel verschwindet? Es bleibt trotzdem das ehemalige Bahnhofsgebäude und es hat wohl einen historischen Hintergrund sonst würden die Touristen nicht vorbei kommen.
Diesen Charakter verliert es nicht und die Gemeinde zu zwingen es nirgends mehr zu erwähnen wird man nicht durchsetzen können.
Über diese Problematik hätte man eventuell vor einem Kauf nachdenken müssen.
Diesen Charakter verliert es nicht und die Gemeinde zu zwingen es nirgends mehr zu erwähnen wird man nicht durchsetzen können.
Über diese Problematik hätte man eventuell vor einem Kauf nachdenken müssen.
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Re: Ungewollte Besucher durch Infotafel!
Nein, wieso? In welches Recht wird denn von der Verwaltung eingegriffen?Evariste hat geschrieben: ↑17.07.22, 16:54Das hat wohl auch die Gemeinde so gesehen. Hat sich aber nun als falsch herausgestellt.
Re: Ungewollte Besucher durch Infotafel!
Das Recht auf Eigentum, Artikel 14 GG, genauer ausgeführt in § 903 BGB
Wikipedia, Begriff "Eigentumsstörung":
Dies nur zur Erläuterung, ein "Eingreifen in die Rechte eines Beteiligten" setzt kein widerrechtliches Handeln der Gemeinde voraus. Auch bei einem rechtmäßigen Verwaltungsakt sind die Beteiligten vorab zu hören.Das Eigentum wird als absolutes Recht durch das Absolutheitsprinzip des Sachenrechts dermaßen geschützt, dass es von jedermann zu respektieren ist. Der Eigentümer kann bei Besitzentziehung oder Vorenthaltung des Besitzes nach § 985 BGB die Sache von jedem, der sie ihm gegenüber unberechtigt besitzt, herausverlangen. Das Eigentum wird beeinträchtigt, wenn ein Zustand entsteht, der dem Inhalt des Eigentums gemäß § 903 BGB und dem sich daraus ergebenden tatsächlichen und rechtlichen Herrschaftsrecht des Eigentümers widerspricht. Wirken auf das Eigentum beispielsweise widerrechtliche Immissionen von fremden Grundstücken ein, so kann der betroffene Eigentümer vom Störer Unterlassung verlangen. Das gilt auch entsprechend für – die nicht zum Sachenrecht gehörenden – Persönlichkeitsrechte und Immaterialgüterrechte wie die Urheberrechtsverletzung beim Urheberrecht.
Nun ja.ktown hat geschrieben: ↑17.07.22, 17:30 Ich weiß es bringt nichts aber was ändert sich, wenn die Tafel verschwindet? Es bleibt trotzdem das ehemalige Bahnhofsgebäude und es hat wohl einen historischen Hintergrund sonst würden die Touristen nicht vorbei kommen.
Diesen Charakter verliert es nicht und die Gemeinde zu zwingen es nirgends mehr zu erwähnen wird man nicht durchsetzen können.
Über diese Problematik hätte man sich eventuell vor einem Kauf nachdenken müssen.
Laut Sachverhalt kommen die ungebetenen "Besucher" wohl erst seit dem Aufstellen der Tafel, es macht also schon einen Unterschied:
Ist für mich auch gut nachzuvollziehen, dass eine ausführliche Infotafel der Gemeinde vor dem Haus einen anderen Effekt hat als eine Erwähnung in einem Stadtführer.Die Tafel stand plötzlich da.
Das Haus der Person X ist kein öffentlicher Ort/kein Bahnhof mehr und auch kein Denkmal.
Person X fühlt sich massiv gestört in seinem Privathaus und bekommt ungewünschte Besuche von Touristen, die durch die Informationstafel "angelockt" werden.
Re: Ungewollte Besucher durch Infotafel!
Der Sachverhalt sagt auch nichts darüber aus, ob die Gemeinde nicht grundsätzlich was geändert hat und die Infotafel nur ein Teil davon ist.
Wieso? Um überhaupt Touristen dort hin zu bekommen müssen sie es aus anderen Medien her wissen. Die Infotafel macht das was ihr Name schon sagt. Sie informiert. Nicht mehr und nicht weniger.
Ich denke kaum, dass dort nur drauf steht:
"Ehemaliges Bahnhofsgebäude von Gemeinde XY"
Dies wird niemanden hinter dem Ofen herausholen.
Wie schon gesagt:
Wer ein historisches Gebäude kauft sollte schon im Vorfeld sich Gedanken über mögliche Konsequenzen nachdenken. Es gibt zahlreiche Beispiele im Netz die aufzeigen, dass eine Infotafel noch das geringste Problem darstellt.
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