Bauliche Vorgaben etc. für ein Krankentransportunternehmen

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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knoedelmanni
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Bauliche Vorgaben etc. für ein Krankentransportunternehmen

Beitrag von knoedelmanni »

Guten Abend allerseits,

Heinrich wohnt in einem Mehrfamilienhaus in einer NRW Großstadt an einer vielbefahrenen Haupstrasse mit durch Pflanzinseln unterbrochenen Parkstreifen. Der Parkdruck ist enorm, es gibt in den überwiegend vorhandenen Altbauten keine Parkmöglichkeiten. Nun wird die alte Arztpraxis im Nachbarhaus frei und es siedelt sich ein Krankentransportunternehmen an. Die Folge: Die Parkstreifen sind sowohl von den Mitarbeiter PKW (im Tagesschnitt 10 Fahrzeuge) als auch durch die fünf nur wenig im Einsatz befindlichen Krankentransportwagen belegt. Heinrich vermutet das es da im Gewerbebereich eigene Regelungen bezüglich der Mitarbeiterparkplätze und insbesondere der Parkplätze bzw. Geschäftsräume für Krankentransporwagen gibt, er findet aber im Netz nichts dazu.

Heinrich würde sich über entsprechende Fundstellen freuen und bedankt sich ... :wink:
ktown
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Re: Bauliche Vorgaben etc. für ein Krankentransportunternehmen

Beitrag von ktown »

Hier liegt, meines Erachtens, eine Nutzungsänderung vor die genehmigungspflichtig ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
ExDevil67
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Re: Bauliche Vorgaben etc. für ein Krankentransportunternehmen

Beitrag von ExDevil67 »

Ich wüsste da so spontan auch keine Regelfung das ein Arbeitgeber Parkplätze für seine Mitarbeiter und oder Firmenfahrzeuge vorhalten muss.
lottchen
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Re: Bauliche Vorgaben etc. für ein Krankentransportunternehmen

Beitrag von lottchen »

Und die bisherige Arztpraxis hatte keine Angestellten und keine Patienten, die mit dem Auto gekommen sind? Eine Arztpraxis ist doch auch gewerblich genutzte Fläche.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
ktown
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Re: Bauliche Vorgaben etc. für ein Krankentransportunternehmen

Beitrag von ktown »

Es ist aber eine andere gewerbliche Nutzung.
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Re: Bauliche Vorgaben etc. für ein Krankentransportunternehmen

Beitrag von ExDevil67 »

Richtig, es bleibt eine Änderung der Nutzungsart der Fläche die entsprechend baurechtlich zu bewerten ist. Allerdings, und da hat lottchen auch Recht, auch die Arztpraxis wird Bedarf an Parkplätzen ausgelöst haben und das ggf sogar in ähnlicher Größenordnung. Allerdings halt gefühlt einen anderen weil keine Firmenfahrzeuge und die Patienten nur jeweils kurze Zeit während der Öffnungszeiten da parken wollten.
ktown
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Re: Bauliche Vorgaben etc. für ein Krankentransportunternehmen

Beitrag von ktown »

Die Stellplatzschlüssel sind, zumindest in meiner Stadt hier, erheblich anders. Da Arztpraxen (wir reden ja nicht von einer Facharztpraxis) einen viel größeren Einzugsraum haben der fußläufig zu erreichen ist, werden auch weniger Stellplätze benötigt. Weiterhin findet bei Arztpraxen ein zeitlicher Ausgleich statt. Tagsüber Patienten und Abends Anwohner. Bei einem Krankentransportunternehmen liegt dieser Umstand jedoch nicht vor. Weiterhin sind in einer Arztpraxis sicherlich weniger Angestellte vorhanden als bei einem Krankentransportunternehmen.
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ExDevil67
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Re: Bauliche Vorgaben etc. für ein Krankentransportunternehmen

Beitrag von ExDevil67 »

Planerisch mag das vielleicht einen Unterschied machen, praktisch wird man sich das vermutlich für jede Praxis einzeln ansehen müssen. Wenn ich zu den Stoßzeiten mal bei uns an der Hausarztpraxis vorbeikomme, gefühlt stehen da locker 15 Autos auf den eigenen Parkplätzen und im Umfeld.
Aber ja, allein das unterschiedliche Parkverhalten (mehr 24/7 dauerparkendes Personal vs während der Öffnungszeiten kurzparkende Patienten) löst den, zumindest gefühlten, Mehrbedarf aus.
ktown
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Re: Bauliche Vorgaben etc. für ein Krankentransportunternehmen

Beitrag von ktown »

ExDevil67 hat geschrieben: 29.09.23, 07:30 Planerisch mag das vielleicht einen Unterschied machen, praktisch wird man sich das vermutlich für jede Praxis einzeln ansehen müssen.
Das Baurecht sieht aber im ersten Step nur die Theorie vor. Alles weitere sind dann individuelle Maßnahmen und Entscheidungen die sich auf die örtliche Gegebenheiten stützen. Aber hier sind die Grenzen relativ eng gesteckt.
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MGH
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Re: Bauliche Vorgaben etc. für ein Krankentransportunternehmen

Beitrag von MGH »

Die meisten Gemeinden / Kommunen haben eigene Stellplatzsatzungen, die oft bestimmte Nutzungskategorien zusammenfassen und dann einen Stellplatzschlüssel festlegen z. B. Arztpraxis 1 Stp / 30 m². Diese sind meißt auf der Homepage der Gemeinde zu finden.
Oft werden bei Änderungen aus den vorherigen Nutzungen die Stellplätze gegengerechnet, teilweise unabhängig davon, ob tatsächlich welche da sind.
Selbst wenn eigene Stellplätze vorhanden sind, bedeutet dies nicht, das diese auch regelmäßig genutzt werden müssen, gerade auch, wenn der Chef den Mitarbeitern keinen Schlüssel für die Tiefgarage gibt... Auch der tatsächliche "Fahrzeugbestand" wird nicht berücksichtigt, nur die Nutzungskategorien.

Genauso wenig braucht es für ein Einfamilienhaus 15 Stellplätze, nur weil der Bewohner Hobby-Autosammler ist.

Je nachdem, wie die "offizielle" Betriebsbeschreibung formuliert ist und was die Stellplatzsatzung regelt, könnte es durchaus eine Änderung sein, die noch genehmigungsfrei sein könnte... z. B. weil da "eigentlich" nur das Büro ist.

Man kann ja mal die der Bauaufsichtsbehörde nachfragen. Ob die dann aber tätig werden oder einem konkretere Auskünfte geben, will ich nicht versprechen.
Dabei macht es teilweise auch einen Unterschied, ob man Nachbar im baurechtlichen Sinne ist (Eigentümer eines direkten Nachbargrundstücks) oder nur Mieter in der weiteren Umgebung, z. B. der übernächsten Hauses. Eigentlich gilt der Stellplatznachweis aber nicht als nachbarschützend.

Anders herum muss man sich aber auch selber fragen lassen, warum man auf der öffentlichen Straße parken können will, wenn man selber auch keinen Parkplatz auf dem eigenen Grundstück nutzt, es anderen aber verbieten möchte??? ;-)
knoedelmanni
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Re: Bauliche Vorgaben etc. für ein Krankentransportunternehmen

Beitrag von knoedelmanni »

MGH hat geschrieben: 30.09.23, 19:49 Anders herum muss man sich aber auch selber fragen lassen, warum man auf der öffentlichen Straße parken können will, wenn man selber auch keinen Parkplatz auf dem eigenen Grundstück nutzt, es anderen aber verbieten möchte??? ;-)
Ja, eigentlich ist das schon richtig gesehen ... :wink:

Die Nachfragen bei der Bauaufsicht hat ergeben, das sich der Vermieter seinerzeit von der Stellplatzpflicht freikaufen konnte. Somit hat Heinrich für seine Wohnung keinen eigenen Stellplatz. Für die Arztpaxis im Haus gab es einen zugehörigen Stellplatz! Allerdings sei mit der aktuellen Nutzungsänderung auch eine Abstellpflicht der Firmen- und Mitarbeiterfahrzeuge auf einer gleichfalls dem Vermieter gehörenden im 200m Abstand liegenden Fläche verbunden.

Scheint mittlerweile auch bis zum Krankentransportunternehmen vorgedrungen zu sein, es wird besser :)
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