Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, ein Lehrer aus Niedersachsen trägt sich mit dem Gedanken, in Pension zu gehen. Irgendwo scheint es eine Verordnung zu geben, dass ein im April geborener Lehrer nicht im Mai sondern erst zum nächsten Schuljahresende gehen darf. So weit so gut, macht ja auch irgendwie Sinn.
Unser Beispiellehrer ist im April 1957 geboren, d.h. seine Altersgrenze "63" wird um 11 Monate angehoben. Wenn er trotzdem vorher geht, gibt's Abschläge. Das ist grundsätzlich auch zu akzeptieren, gesetzlich Renenversicherten geht das ja genauso.
Aber: Ab wann zählen die 11 Monate? Ab Mai oder ab Schuljahresende? Und wo steht das?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Anhebung Altersgrenzen für Lehrer
Moderator: FDR-Team
Anhebung Altersgrenzen für Lehrer
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Re: Anhebung Altersgrenzen für Lehrer
Es steht in § 35 Abs. 1 des nds. Beamtengesetzes und bedeutet wohl: die Altersgrenze ist dieselbe wie sonst auch, nur der Ruhestand beginnt erst mit Ende des Schulhalbjahres (was wohl überall der 31.7. oder 31.1. ist).
http://www.schure.de/20411/nbg.htm#p35
§ 37 zum Ruhestand auf Antrag verweist darauf.
Für angestellte Lehrkräfte im Staatsdienst mit Ausnahme Hessens in § 44 Nr. 4 TV-L:
http://www.schure.de/20411/nbg.htm#p35
§ 37 zum Ruhestand auf Antrag verweist darauf.
Für angestellte Lehrkräfte im Staatsdienst mit Ausnahme Hessens in § 44 Nr. 4 TV-L:
Was dann wohl bedeutet: der Beamte muss bis zu 6 Monate weiter arbeiten und bekommt seine volle Vergütung weiter, aber eben nur diese. Der Angestellte bekommt im selben Zeitraum die volle Altersrente und das volle Gehalt.Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Schulhalbjahres (31. Januar beziehungsweise 31. Juli), in dem die Lehrkraft das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat.
Re: Anhebung Altersgrenzen für Lehrer
Ich würde erst ausrechnen wann der Lehrer die "reguläre" Altersgrenze erreicht hat, also 63 Jahre und 11 Monate alt ist und aus dem Termin heraus wird dann das nächste Schulhalbjahresende bestimmt. Was natürlich für den Lehrer im Extremfall bedeutet das er noch ein weiteres Halbjahr dranhängen muss weil er z.B. erst im August die reguläre Altersgrenze erreicht.
Re: Anhebung Altersgrenzen für Lehrer
Bei Lehrern kann man eben schlecht monatsweise rechnen, was auch die Verteilung der Arbeitszeit über das Jahr zeigt (meist 40 Wochen Unterricht, 6 Wochen Urlaub in den Schulferien, 6 Wochen Schulferien ohne Urlaub, also mit Dienstpflicht).
Da ist auch sehr schwierig zu sagen, ob er bei Ruhestandsbeginn am 31.1. oder 31.7. überhaupt schon den zutreffenden Urlaubsanspruch hatte. Was aber bei Angestellten anders sein kann als bei Beamten und bei letzteren je nach Land.
Ähnliche Probleme gibt es bei Hochschulbeschäftigten.
Die Entscheidung schon mit 63 in den Ruhestand zu gehen ist aber auch eine eigene Entscheidung. Diskussionswürdig ist deshalb eher der Fall, wenn es um die Regelaltersgrenze geht.
Da ist auch sehr schwierig zu sagen, ob er bei Ruhestandsbeginn am 31.1. oder 31.7. überhaupt schon den zutreffenden Urlaubsanspruch hatte. Was aber bei Angestellten anders sein kann als bei Beamten und bei letzteren je nach Land.
Ähnliche Probleme gibt es bei Hochschulbeschäftigten.
Die Entscheidung schon mit 63 in den Ruhestand zu gehen ist aber auch eine eigene Entscheidung. Diskussionswürdig ist deshalb eher der Fall, wenn es um die Regelaltersgrenze geht.
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