Bekommt Pensionärin Rente nach Scheidung?
Moderator: FDR-Team
Bekommt Pensionärin Rente nach Scheidung?
Hallo!
Frau A ist seit 12 Jahren Beamtin im Ruhestand, vor 9 Jahren heiratete sie jüngeren Arbeitnehmer B.
Dieser erwirtschaftet bis zur Scheidung 10 Jahre Rentenanteile als Arbeitnehmer Vollzeit.
Herr B ist nun zur langjährigen Freundin gezogen und beide wollen eine Scheidung.
Erhält Frau A sofort nach der Scheidung eine Rentenzahlung? Oder würde sie die erst bekommen, wenn Herr B das Rentenalter erreicht?
Lg Sommertag
P.S. Frau B will die Rente von ihm gar nicht, auch keinen Unterhalt, aber da sie als Hausbesitzerin im Rahmen des Zugewinnausgleich eine Summe X an ihn zahlen müsste, die sie nicht hat, würde sie das gern als Druckmittel für die Scheidungsvereinbarung nutzen.
Frau A ist seit 12 Jahren Beamtin im Ruhestand, vor 9 Jahren heiratete sie jüngeren Arbeitnehmer B.
Dieser erwirtschaftet bis zur Scheidung 10 Jahre Rentenanteile als Arbeitnehmer Vollzeit.
Herr B ist nun zur langjährigen Freundin gezogen und beide wollen eine Scheidung.
Erhält Frau A sofort nach der Scheidung eine Rentenzahlung? Oder würde sie die erst bekommen, wenn Herr B das Rentenalter erreicht?
Lg Sommertag
P.S. Frau B will die Rente von ihm gar nicht, auch keinen Unterhalt, aber da sie als Hausbesitzerin im Rahmen des Zugewinnausgleich eine Summe X an ihn zahlen müsste, die sie nicht hat, würde sie das gern als Druckmittel für die Scheidungsvereinbarung nutzen.
Re: Bekommt Pensionärin Rente nach Scheidung?
bei einer Scheidung bekommt sie die Hälfte der Rentenpunkte, die Herr B "hinzugewonnen" hat. Wenn Sie schon in Rente ist, würde das mMn sofort die Rente erhöhen.
Re: Bekommt Pensionärin Rente nach Scheidung?
Sie ist aber nicht in Rente sondern in Pension.
Wenn sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat und durch den Versorgungsausgleich mind. 60 Wartezeitmonate erfüllen wird, hätte sie ab dem Monat, nachdem das Urteil über den VA rechtskräftig geworden ist, Anspruch auf eine Regelaltersrente.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Re: Bekommt Pensionärin Rente nach Scheidung?
Im Gegenzug muss sie aber Teile ihrer Pensionsansprüche abgeben.
Re: Bekommt Pensionärin Rente nach Scheidung?
Eher nicht. Sie war ja zu Beginn der Ehe bereits Pensionärin, hat also während der Ehezeit keine Pensionsansprüche erworben. Oder gibt's da eine spezielle Bestimmung für solche Fälle?
MfG
Old Piper
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Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Re: Bekommt Pensionärin Rente nach Scheidung?
Es werden keine Pensionsansprüche abgegeben, die Pension wird aber unter Umständen reduziert. Das liegt an den unterschiedlichen Konzepten hinter Rente bzw. Penson. Die Rente basiert auf den Einzahlungen, die man in der Vergangenheit geleistet hat. Die Pension ist dagegen eine Alimentierung durch den Staat, er soll ein Ruheeinkommen erhalten, dass seinem zuletzt erreichten Status als Beamter entspricht. Kommt nun zur Pension noch eine Rente dazu, kann es sein, dass der Beamte "überversorgt" ist, also wird die Pension eventuell gekürzt.
Details kann man in § 55 BeamtVG nachlesen. Es empfiehlt sich, die Folgen eines etwaigen Versorgungsausgleichs vorher gut durchzurechnen. Im Extremfall gewinnt nur der Staat dabei, wenn übertragenen Rentenansprüche nur dazu führen, dass die Pension entsprechend gekürzt wird. Dann hat der eine Ehepartner später weniger weniger Rente, aber der andere Ehepartner deswegen nicht mehr Einkommen.
Details kann man in § 55 BeamtVG nachlesen. Es empfiehlt sich, die Folgen eines etwaigen Versorgungsausgleichs vorher gut durchzurechnen. Im Extremfall gewinnt nur der Staat dabei, wenn übertragenen Rentenansprüche nur dazu führen, dass die Pension entsprechend gekürzt wird. Dann hat der eine Ehepartner später weniger weniger Rente, aber der andere Ehepartner deswegen nicht mehr Einkommen.
Re: Bekommt Pensionärin Rente nach Scheidung?
Das scheint der Pensionärin schon bewußt zu sein, denn sie sagt:
Muss man schon genau durchrechnen, am Ende muss sie sonst deshalb Unterhalt an ihn bezahlen.P.S. Frau B will die Rente von ihm gar nicht, auch keinen Unterhalt, aber da sie als Hausbesitzerin im Rahmen des Zugewinnausgleich eine Summe X an ihn zahlen müsste, die sie nicht hat, würde sie das gern als Druckmittel für die Scheidungsvereinbarung nutzen.
Weitere Frage wäre, ob sie auf (vielleicht) zustehende Ansprüche überhaupt verzichten darf, wenn das zu Lasten des Staates ginge. Im Sozialrecht ist das häufig ausgeschlossen oder der Anspruch geht dann auf den Leistungsträger über. Wie es im Beamten- und Versorgungsrecht ist, sollte man prüfen, kann auch je nach Land Unterschiede geben.
Re: Bekommt Pensionärin Rente nach Scheidung?
Ein wenig bleibt beim Beamten hängen, da die Pension voll, die Rente aber nur zum Teil versteuert wird. Außerdem gibt es zur Rente noch einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung dazu.
Auf den Versorgungsausgleich kann man verzichten, allerdings geht das nur über eine Scheidungsfolgevereinbarung, die das Familiengericht genehmigen muss. Die Versorgungsträger haben da nichts mitzureden.FM hat geschrieben: ↑10.04.21, 18:26Weitere Frage wäre, ob sie auf (vielleicht) zustehende Ansprüche überhaupt verzichten darf, wenn das zu Lasten des Staates ginge. Im Sozialrecht ist das häufig ausgeschlossen oder der Anspruch geht dann auf den Leistungsträger über. Wie es im Beamten- und Versorgungsrecht ist, sollte man prüfen, kann auch je nach Land Unterschiede geben.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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