Elternzeit: selbstständige Nebentätigkeit, Versetzung etc.

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melliana
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Elternzeit: selbstständige Nebentätigkeit, Versetzung etc.

Beitrag von melliana »

Liebe Mitglieder des Forums,
ich bin noch gar nicht geübt darin, Forumsbeiträge zu schreiben, hoffe, dass ich mich verständlich ausdrücke, die Regeln beachte und danke im Voraus sehr für Korrekturen, Tipps und natürlich für Antworten auf meine Fragen.

Angenommener Fall:

A ist beim Land NRW angestellt, wird voraussichtlich in 2009 verbeamtet. Der Dienstort ist etwa 45 km vom Wohnort entfernt.

A hat derzeit die Stelle auf 50 % reduziert und übt eine selbstständige Nebentätigkeit aus, die vom Personalamt/Dienstherrn genehmigt wurde. Auch nach der Verbeamtung möchte A ihre Stelle weiterhin auf 50 % reduzieren. Für den zukünftigen Status als Beamtin wurde vom Personalamt ebenfalls die Erlaubnis für die Ausübung derselben selbstständigen Nebentätigkeit in Aussicht gestellt.

Angenommen A wird 2010 schwanger.

1. Ist es korrekt, dass A insgesamt 3 Jahre Elternzeit und anschließend insgesamt 12 Jahre Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen für die Erziehung der Kinder nehmen kann?

2. Ist es korrekt, dass A auch in diesen 15 Jahren die selbstständige Nebentätigkeit ausüben kann?

3. Normalerweise ist - meines Wissens - eine Nebentätigkeit auf den Umfang von weniger als 1/5 Vollzeitstelle (bei 41 Wochenstunden = 8,2 Stunden) begrenzt.

Gilt dies auch für die Elternzeit und die Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen?

4. oder kann A in der Zeit auch mehr Stunden nebentätig sein?

5. Wie definiert sich dieser Umfang einer 1/5 Vollzeitstelle?
Beispiel: 1/5 von 41 Wochenstunden = 8,2 Stunden pro Woche
Ist das ganz genau zu nehmen, also so, dass man in keiner Woche über den 8,2 Stunden arbeiten darf oder ist das eher ein Durchschnittswert, so dass es auch in Ordnung wäre, in einer Woche 5 Stunden und in der nächsten Woche 11 Stunden zu arbeiten?

(anderes Beispiel: Kann man evtl. auch das Ganze aufs Jahr rechnen: 1/5 von 41 Wochenstunden x 52 Wochen = 416,4 Stunden pro Jahr, so dass es bei angenommenen 40 Wochen selbstständiger Arbeit etwa 10,5 Stunden pro Woche wären??)

6.a Gibt es eine Obergrenze, was A in dieser Zeit verdienen darf?
Ich habe gehört, dass man maximal das Jahreseinkommen, was zuvor verdient wurde, erwirtschaften darf, bedeutet das bezogen auf A also das Gehalt der halben Stelle? Oder doch der vollen Stelle?

7. Wie ist A in der Zeit krankenversichert? (Seit 2009 privat krankenversichert mit 50 % Beihilfe.)

8. Zahlt A dieselben PKV Beiträge wie zuvor? Über die gesamte Zeit von angenommenen maximal 15 Jahren?

9. Der Dienstort ist derzeit fast 50 km entfernt. Kann A auch während der Elternzeit / Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen sich an einen wohnortnäheren Dienstort versetzen lassen? (Hintergrund: Kind bei Krankheit o.ä. kurzfristig von Kita abholen können, mehr Flexibilität mit Kind etc.)

10. Folgender fiktiver Fall:. Am wohnortnahen Dienstort werden sehr selten Stellen frei. Ausgerechnet in der Zeit in der A in Elternzeit ist, wird ein Kollege pensioniert und die Stelle vakant. A. kann aber noch nicht in den aktiven Dienst (ich weiß nicht, ob man das so nennt), da sich kein Kita Platz für den Umfang finden lässt. Kann A zwar erst einmal formal in der Zeit versetzt werden, aber dann erst zu einem späteren Zeitpunkt aktiv arbeiten? (Bsp.: Versetzung in 2012 Dienstantritt erst 2013)

11. Ich habe die Info, dass man als Beamter in NRW maximal auf 50% reduzieren kann. Ist das richtig oder kann man auch weniger arbeiten z.B. 30 %, so z.B. wegen Kinderbetreuung?


Fragen über Fragen... Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Ich danke sehr herzlich im Voraus für Antworten.
Bergdolt
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Beitrag von Bergdolt »

Hallo,
ich bin zwar kein Fachmann in Beamtenrecht, aber als Beamtin und Mama von drei Kids hab ich schon einiges erlebt.
Wenn ich diese Fragen hätte, würde ich mich an meine Personalabteilung wenden, notfalls auch schriftlich, um sicherzugehen.

Und zu Punkt 9. und 10. deiner Liste:
ich kann mir nicht vorstellen, dass man dich an eine andere Dienststelle versetzen würde, wenn du zum Zeitpunkt der Versetzung nicht arbeiten kannst, sondern noch in Sonderurlaub bist. Wenn dort Personalbedarf sein sollte, dann nach jemanden, der arbeiten will, nicht nach jemanden, der in Sonderurlaub ist.

MfG
B.
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