Personalgespräch, was darf ich um nichts zu unterschreiben

Moderator: FDR-Team

Pünktchen123
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Personalgespräch, was darf ich um nichts zu unterschreiben

Beitrag von Pünktchen123 »

Sollte ich beim Personalgespräch irgendetwas unterschreiben müssen, habe ich vor dies zu verweigern, mit der Bitte es mir ggf. ans Amt zu schicken.
Darf ich das tun, ohne das dies beamtenrechtlich negative Konsequenzen für mich hat?

Bitte bitte Antwort

Danke Pünktchen
Nordland
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Re: Personalgespräch, was darf ich um nichts zu unterschreib

Beitrag von Nordland »

Hallo,

meines Erachtens sollte der Anwärter überlegen, ein Mitglied der Personalvertretung zum Gespräch hinzuzuziehen. Das sollte doch gestattet sein. Ggf. könnte man auch ein Vorgespräch mit dem PR anberaumen und derartige Fragen darin ansprechen.

Gruß
Nordland
roger2102
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Re: Personalgespräch, was darf ich um nichts zu unterschreib

Beitrag von roger2102 »

Hallo,

unbeschadet des Umstandes, dass man für die Fragestellung keinen 2. neuen "Fred" hätte aufmachen müssen, frage ich mich, warum "etwas ans Amt geschickt werden soll". Dass ein Widerrufsbeamter ein Amt hat/hätte, wäre mir jedenfalls neu. Will jetzt nicht überförmlich sein, aber ein Personalgespräch führt doch die Einstellungsbehörde, oder? Warum soll dann "etwas ans Amt geschickt werden"? Mit "Amt" ist hier sicherlich die Behörde gemeint...

Und, bezogen auf die andere Fragestellung des Themenstarters die Frage, was versteht denn dieser eigentlich unter "Eingliederung" im Sinne des BEM?

Gruß
roger2102
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Nordland
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Re: Personalgespräch, was darf ich um nichts zu unterschreib

Beitrag von Nordland »

roger2102 hat geschrieben:Mit "Amt" ist hier sicherlich die Behörde gemeint...
Da hat er sicherlich den falschen Begriff genannt, aber lass uns doch nicht päpstlicher sein als der Papst.
roger2102 hat geschrieben:Und, bezogen auf die andere Fragestellung des Themenstarters die Frage, was versteht denn dieser eigentlich unter "Eingliederung" im Sinne des BEM?
Wenn ich das richtig überblicke, hatte Ronny diesen Aspekt ins Spiel gebracht. Der Anwärter allerdings befürchtet eher seine Entlassung.

Vielleicht liegt es daran, dass ich im Moment auch krank bin, aber der TE steckt bestimmt in einer sehr ungewissen Situation, da müssen wir Außenstehende den Anwärter nicht noch zurechtweisen.

@ TE: Es ist klar, dass du nervös bist. Vielleicht kannst du uns ja zu gegebener Zeit über das Ergebnis unterrichten. Es wird selten so heiß gegessen wie gekocht...
roger2102
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Re: Personalgespräch, was darf ich um nichts zu unterschreib

Beitrag von roger2102 »

Nordland hat geschrieben: .., aber lass uns doch nicht päpstlicher sein als der Papst.


Ja
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Pünktchen123
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Re: Personalgespräch, was darf ich um nichts zu unterschreib

Beitrag von Pünktchen123 »

Hallo zusammen,

Natürlich bin ich krank, und ich befürchte so einiges. :(

Ich hatte mir hier eigentlich eine fundierte Antwort mit §§ erhofft.
Ich bin rechtlich nicht total unbeholfen, und man sagt mir nach ich hätte eine gute Menschenkenntnis.

deshalb @ Nordland der PR steht mit 100% iger Sicherheit auf der Seite der Amtsleitung

und @ roger2102 ich meinte an mich persönlich schicken! Aber du bist wohl ein Rum Taktierer.
Deine Hilfe brauch ich nicht! Ich weiß, dass man bei Rum Taktierern jede Gelegenheit nutzen muss um ihnen Donnerschläge vor den Latz zu knallen und nur bei Charakteristik ern selbst etwas taktieren kann. :lachen:
- nichts für ungut -

LG Pünktchen
roger2102
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Re: Personalgespräch, was darf ich um nichts zu unterschreib

Beitrag von roger2102 »

Pünktchen123 hat geschrieben:Hallo zusammen... Ich bin rechtlich nicht total unbeholfen, und man sagt mir nach ich hätte eine gute Menschenkenntnis.
deshalb @ Nordland der PR steht mit 100% iger Sicherheit auf der Seite der Amtsleitung
So eine Behauptung ist rein subjektiv. Sorry. Was würden Sie bspw. tun, wenn einer Ihrer öPR-Mitglieder mit dieser Aussage offen konfrontiert werden würde?
Pünktchen123 hat geschrieben:und @ roger2102 ich meinte an mich persönlich schicken! Aber du bist wohl ein Rum Taktierer.
Nein, bin ich sicherlich nicht und nehme ich auch nicht persönlich. Spielt aber hier sicherlich keine Rolle in der weiteren Bewertung, ebenso wenig wie der Umstand, dass man nicht gleich jeden mit "du" anredet!
Pünktchen123 hat geschrieben:Deine Hilfe brauch ich nicht! Ich weiß, dass man bei Rum Taktierern jede Gelegenheit nutzen muss um ihnen Donnerschläge vor den Latz zu knallen und nur bei Charakteristik ern selbst etwas taktieren kann.
Müssen Sie doch auch nicht!! Also "solide" Aussage Ihrerseits, die ich ebenfalls akzeptiere. Nur, um nochmals in das formal Rechtliche "abzurutschen": Sie wissen doch aufgrund Ihrer persönlichen Selbsteinschätzung, dass trotz des sog. schwächsten Beamtenverhältnisses nach Maßgabe des BeamtStG den "Anwärtern die Möglichkeit eingeräumt werden soll, dass diese ihren Vorbereitungsdienst ableisten". Nur hieran können Sie doch eigentlich Ihre weitere (Verhandlungs-)Strategie festlegen, oder irre ich hier?

Es gibt zudem eine Vielzahl von Urteilen, die genau dieses Thema behandeln. Im Ergebnis werden Sie dabei nachlesen können, dass "der Widerruf eines Beamtenverhältnisse auf Widerruf immer dann in Betracht zu ziehen sei, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Anwärter in der Lage ist, den Vorbereitungsdienst erfolgreich abzuleisten". Hierzu gehört sowohl die fachliche als auch die gesundheitliche Ungeeignetheit, selbst wenn dies in Ihren Augen jetzt "etwas streng" artikuliert ist.

Sie müssen hierüber nicht nachdenken und um Gottes Willen sich dieser Meinung auch nicht anschließen! Dennoch, sollten Sie die eine oder andere Antwort aus den beiden threads, es muss ja nicht meine sein(!!), für sich selbst prüfen.

Gruß roger2102
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Re: Personalgespräch, was darf ich um nichts zu unterschreib

Beitrag von Pünktchen123 »

Entlassen kann man mich doch nur per Verwaltungsakt. Bei solch einer Entlassung sind Fristen einzuhalten.

Meine Frage hat auch mehr darauf abgezielt, dass man mir beim Personalgespräch nichts unterschieben kann, das einem Antrag auf Entlassung gleich kommt.

Entschuldigung dass ich die einzelnen kleinen Verästelungen des Beamtenrechts nicht intus habe.
roger2102
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Re: Personalgespräch, was darf ich um nichts zu unterschreib

Beitrag von roger2102 »

Fristen der Entlassung ergeben sich aus den jeweiligen Landesbeamtengesetzen. Einfach mal unter der landesrechtlichen Vorschrift der "Entlassung durch VA" nachschauen und dort insbesondere danach, ob für BaW etwas anderes geregelt ist!

Was das "Unterschreiben" betrifft, auch hier kommt es auf die jeweilige landesrechtliche Vorschrift an. In der Regel wird die Entlassungsverfügung "zugestellt". Geht es bei der Unterschrift nicht vielleicht nur darum., dass wenn bspw. die Verfügung Ende November zugestellt werden würde, die Frist bei mehr als 3monatiger Zugehörigkeit in der Regel nur "einen Monat zum Monatsschluss" beträgt....

Gruß roger2102
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Re: Personalgespräch, was darf ich um nichts zu unterschreib

Beitrag von Pünktchen123 »

Hallo Roger,
ich bin es nochmal.
Ich habe (mehr oder weniger) die Auskunft bekommen, dass ich einfach nach der Zeit auf Widerruf nicht übernommen werde. Es soll eine Amtsärztliche Untersuchung gemacht werden, und egal was ich in den Klausuren habe, werde ich für untauglich für den Beamtendienst erklärt.
Das wäre in Ordnung für mich, ich habe nur angst, dass man mich vorher versucht los zu werden.

P. S. ich akzeptiere alle die was können!!!!!!!!!!!!!!!!!

Danke Pünktchen.
Townspector
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Re: Personalgespräch, was darf ich um nichts zu unterschreib

Beitrag von Townspector »

Sofern der Amtsarzt feststellt, dass eine Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf lebenszeit, bzw. bei Anwärtern eine allgemeine gesundheitliche Tauglichkeit für die Aufnahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nicht gewährleitet ist, wird die Behörde schlichtweg nicht weiter übernehmen.

Dabei lehnt diese sich sich einfach bequem zurück, und es gilt der im Beamtengesetz bzw. der AusbildungsVO des Landesd geregelte Zeitpunkt für die Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses.

Die Gemeinde wird vermutlich den Teufel tun, und vorab Personalmaßnahmen treffen, die dem Betroffenen die Möglichkeit eröffnen, den Rechtsweg zu beschreiten.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
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Re: Personalgespräch, was darf ich um nichts zu unterschreib

Beitrag von roger2102 »

Guten Abend,

normalerweise ist es so, dass ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, bei dem es sich bekanntermaßen um ein öffr Ausbildungsverhältnis handelt, mit dem Tage des Bestehens bzw. endgültigen Nichtbestehens der Laufbahnprüfung endet. In vielen Behörden ist es so, dass "über den Bedarf" ausgebildet wird und deshalb eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe nach der Ausbildung nicht vorgenommen wird und wozu es im Übrigen auch keine Rechtsverpflichtung gibt. Hierauf hatte Towninspector schon zutreffend hingewiesen.

Zutreffend ist ferner, dass die Ausbildungsbehörde (in der Regel) dem Widerrufsbeamten die Gelegenheit einräumt, die Ausbildung zu beenden. Insoweit ist die Sorge, bereits vorher entlassen zu werden, zumindest aus meiner Sicht, relativ unwahrscheinlich, allerdings, je nach Einzelfall, auch nicht ausgeschlossen.

Im Übrigen vielleicht noch der Hinweis, dass man nach seiner Laufbahn-/Anstellungsprüfung ja nicht nur eine Perspektive als Beamter bei seiner ehemaligen Ausbildungsbehörde hat. Vielmehr wäre auch eine Beschäftigung als Tarifbeschäftigter denkbar, was aber auch wiederum von vielen Variablen abhängt. Die Hoffnung stirbt also auch hier sprichwörtlich zuletzt.

In diesem Sinne

Gruß
roger2102
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Mount'N'Update

Re: Personalgespräch, was darf ich um nichts zu unterschreib

Beitrag von Mount'N'Update »

Townspector hat geschrieben:Sofern der Amtsarzt feststellt, dass eine Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf lebenszeit, bzw. bei Anwärtern eine allgemeine gesundheitliche Tauglichkeit für die Aufnahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nicht gewährleitet ist, wird die Behörde schlichtweg nicht weiter übernehmen.
Muss das zwangsläufig so sein? Ichbin trotz Bedenken übernommen worden (Berlin 1993, ist also schon etwas her, falls das von Belang ist).
Townspector
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Re: Personalgespräch, was darf ich um nichts zu unterschreib

Beitrag von Townspector »

Der Amtsarzt hat vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eine Stellungnahme dahingehend abzugeben, wie die Chancen stehen, dass der in Rede stehende Beamte bis zu seiner Pensionierung "durchhält".

Also die Übrprüfung der körperlichen Eignung. Es ist natürlich ins Benehmen der Behörde gestellt, ob Sie bei Bedenken trotzdem ernennt. Wen man erstmal ernannt hat, wird man im Falle eines Falles schließlich nicht ohne ein DU-Verfahren wieder los.
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Wächter
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Re: Personalgespräch, was darf ich um nichts zu unterschreib

Beitrag von Wächter »

Pünktchen123 hat geschrieben:Sollte ich beim Personalgespräch irgendetwas unterschreiben müssen, habe ich vor dies zu verweigern, mit der Bitte es mir ggf. ans Amt zu schicken.
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Warum willst du nicht unterschreiben?

Du unterschreibst nicht für den Inhalt, sondern dafür, dass das Gespräch durchgeführt wurde bzw. für die dort festgehaltenen Punkte, dass die mit dir besprochen wurden.
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