Ein nettes Hallo an alle hier im Forum.
Ich wollte mich eigentlich ganz problemlos hier im Forum über die Summe erkundigen die ein Beamter
der mit 49 in die DDU geschickt wurde zuverdienen kann. Er ist seit 15 Jahren Beamter. Eine andere Verwendung hatte der Dienstherr leider nicht für den Beamten
Ich habe zwar die zutreffenden Klauseln hier im Forum gefunden bräuchte aber bitte eine kurze Erläuterung: Hier der Auszug dazu : für Ruhestandsbeamte, die wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, oder nach § 52 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes in den Ruhestand getreten sind, bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht wird, 71,75 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, mindestens ein Betrag in Höhe von 71,75 vom Hundert des Eineinhalbfachen der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 sowie eines Betrages von monatlich 450 Euro zuzüglich des zweifachen dieses Betrages innerhalb eines Kalenderjahres.
Was bedeutet das in Euro?? Darf der Beamte jetzt den Betrag zwischen 1400- 2100 also 700 dazu verdienen?? Was bedeutet ein Betrag von 71,75 vom Hundert des Eineinhalbfachen in Euro?? Bitte seid so nett und erklärt mir das bitte!!
Vielen Dank an Euch im Voraus