Auszahlung von Urlaub

Moderator: FDR-Team

franjo
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 04.02.14, 09:26

Auszahlung von Urlaub

Beitrag von franjo »

Hallo zusammen,

ich bin seit dem 01.02.14 Ruheständler. Ich bin Kriminalbeamter a.D.

Auf Grund einer OP im November 2013 war ich bis zum Eintritt in den Ruhestand a Urlaubrbeitsunfähig.

Für das Jahr 2014 stand mir noch anteilig 15 Tage zu.

Diesen möchte ich mir auszahlen lassen und stellte einen Antrag.

Mündlich hatte man mir schon vorab auf Anfrage mitgeteilt, dass ich wohl bedeutend weniger als 15 Tage ausgezahlt bekomme. Schriftlich habe ich noch nichts.

Der §7 (4) BUrLG sagt sinngemäß was anderes: "ist das Arbeitsverhältnis beendet und der Urlaub konnte nicht angetreten werden, steht ein finanzieller Ausgleich zu."

Dazu auch ein Urteil des VG Leipzig v. 31.01.13 (AZ: 2 C 10.12)

Hat hier im Forum jemand schon mit dieser Thematik zu tun gehabt?

Wie ist die Auffassung von anderen Usern?
webelch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 10632
Registriert: 04.06.10, 14:19
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Auszahlung von Urlaub

Beitrag von webelch »

vom 1.1.2014 bis zum 1.2.2014 bildet sich ein urlaubsanspruch von 15 tagen? oder ist da noch resturlaub aus 2013 eingerechnet?
franjo
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 04.02.14, 09:26

Re: Auszahlung von Urlaub

Beitrag von franjo »

Hallo,
zunächst Danke für Deine Antwort.

Ja, für NRW ist das so!

Urlaubsanspruch 15 Tage. Auch für diese kurze Zeit!
webelch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 10632
Registriert: 04.06.10, 14:19
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Auszahlung von Urlaub

Beitrag von webelch »

toll, was es für beamte so alles gibt. na, den passenden § haben sie zitiert. ob es für beamte noch abweichende regelungen gibt, ist mir nicht bekannt. gibt es diese nicht, ist der urlaub wohl auszuzahlen.
Nordland
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3639
Registriert: 20.08.05, 13:30

Re: Auszahlung von Urlaub

Beitrag von Nordland »

Das kann man ja im Urteil nachlesen, das im Ausgangsbeitrag genannt wurde und offensichtlich vom BVerwG stammt. Dort ist aber als Bezugsgröße eine Art Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr genannt. Bei einer Fünf-Stunden-Woche ergeben das rechnerisch pro Monat 1,67 Tage. Rechtsgrundlage scheint eine EU-Richtlinie zu sein, die wohl auch ohne Umsetzung ins nationale Recht Anwendung finden soll.

Formal mag das Urteil korrekt sein, das will ich nicht bestreiten. Andererseits drängt sich für mich persönlich immer die Frage auf, wie der Dienstherr, respektive Arbeitgeber, eigentlich für den nicht gewährten Urlaub einstehen kann, der mangels Arbeitsfähigkeit überhaupt gar nicht genommen werden konnte. Aber gut, das gehört wohl nicht hierher.
was_guckst_du
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 115
Registriert: 05.11.13, 10:59

Re: Auszahlung von Urlaub

Beitrag von was_guckst_du »

Bezugsgröße ist in diesen Fällen der Mindestanspruch auf Urlaub und der liegt nunmal bei 20 Arbeitstagen/Jahr. Also hier bei 1/12 = 1,67.

Das entspricht der gerichtl. getroffenenen Regelung und kommt wohl auch der mdl. Äusserung der Personalstelle nahe.
Nordlicht14
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 599
Registriert: 19.01.14, 03:39

Re: Auszahlung von Urlaub

Beitrag von Nordlicht14 »

Ein solches Verfahren habe ich gerade für einen Mandanten erfolgreich abgeschlossen.
Die Rechtslage ist so:
Aufgrund einer EU Richtline, die ich gern heraussuche, wenn gewunscht, besteht zunächst mal überhaupt Anspruch auf Urlaubsauszahlung bei Eintritt in den Vorruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Das ist nämlich keine Selbstverständlichkeit, dass das auch für Beamte gilt. Das BUrlG gilt natürlich nicht, da Beamte keine Arbeitnehmer und Angestellte in der Privatwirtschaft sind.
Der auszuzahlende Urlaubsanspruch ist danach begrenzt auf maximal 20 Tage per anno, nämlich den europäischen Mindestanspruch.
Diese Regelung aus der EU Richtlinie hat auch in Deutschland direkte Geltung, wegen Ablaufens ser Umsetzungsfrist in deutsches Recht in Deutschland (musste nun also mit Knurren angewendet werden), nach einer Entscheidung des BVerwGs aus Anfang 2013. Die steht höchsteichterlich als Grundlagenentscheidung nun zu VG Leipzig. Gibt noch weitere VG Entscheidungen, aber irrelevant, da BVerwG den Rahmen abgesteckt hat.

Es gibt also je Monat, der nach Erkrankung und bis Eintritt in Vorpensionierung Urlaub faktisch WEGEN der Erkrankung nicht genommen werden konnte, Abgeltung, auf Basis von 20 Tagen im Jahr Mindesturlaubsanspruch. Hier also für einen Monat, also 1/20.

Damit nun zahlen die Personalämter die aufgelaufenen Mindesturlaubsanspruche aus, die nicht genommen wurde wegen der Dienstunfähigkeit, aber entsprechend des Urteils nur die, die bis zum Eintritt in den Ruhestand nach Sienstunfähigkeitseintritt noch bestanden. Es kommt also darauf an, wann die Krankheit und DU eintrat, und wann danach die vorzeitige Pensionierung erklärt wurde (Urkunde).
Da das hier offenbar nur der Januar 2014 war, gibt das 1/20 Urlaubanspruch, der abgegolten werden wird.
Bereits genommener wird natürlich abgezogen.
Antrag ist nicht nötig. Wirds von Amts wegen gemacht. Dauert nur derzeit bei den meisten Personalämtern ein paar Monate bis ein Jahr bearbeitungstechnisch. Den Ämtern muss dann ggf mit Anwaltsunterstützung nach 3 Monaten (§ 75 VwGO) Beine gemacht werden, sprich geklagt werden. Sonst wird mal was "vergessen".
TG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 810
Registriert: 04.11.04, 07:41

Re: Auszahlung von Urlaub

Beitrag von TG »

Wie lange rückwirkend kann das geltend gemacht werden? Meine Tochter war vor Dienstunfähigkeit auch lange erkrankt und hatte damals diesen Anspruch geltend gemacht. Er wurde von der Personalstelle mündlich abgelehnt. Könnte sie auf das Urteil zurückgreifen?
LG
Gruß TG
Gerda Schwäbel
FDR-Mitglied
Beiträge: 43
Registriert: 25.03.11, 11:06

Re: Auszahlung von Urlaub

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Wann ist Ihre Tochter denn in den Ruhestand versetzt worden?
TG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 810
Registriert: 04.11.04, 07:41

Re: Auszahlung von Urlaub

Beitrag von TG »

Das war 2010. Vorher war sie 2 J. krank. Läßt sich da noch etwas machen?
Gruß TG
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen