Hallo,
wenn ein Beamter von seinem Dienstposten innerhalb der Behörde in ein Projekt abgeordnet werden würde, könnte das zunächst ohne seine Zustimmung geschehen. Ein Vertreter könnte von außerhalb auf seine bisherige Stelle abgeordnet werden. Wenn das Projekt nach außen hochwichtig erschiene, aber in Wahrheit nur dem Parken von einer in Mißkredit gekommenen Person dienen täte, könnte der Beamte das unmöglich nachweisen.
Nehmen wir mal an, der Beamte habe gründlich als Führungskraft versagt und sein Verhalten trotz massiver Warnungen nicht geändert. Nehmen wir weiter an, es habe nur knapp nicht für ein Diszi gereicht, aber die Spannungen zwischen dem Beamten und seinem gesamten nachgeordneten Bereich seien für den Dienst unerträglich (das stünde belegbar fest).
Der Beamte würde sich nun gegen eine Abordnung wehren wollen, weil er sie als Bestrafung ansieht. Der Witz: er hat recht, nur wie soll er das beweisen? Darf der Dienstherr jemand durch eine Abordnung auf einen Bananen-Zählposten "bestrafen", immer mit der Option daß die Abordnung noch einige Zeit laufen könnte, oder in der Zwischenzeit der ursprgl. Dienstposten gestrichen wird?
Diese Frage wird in der Kaffeerunde schon länger diskutiert.

Andreas