Dienstunfall als Beamter auf Widerruf

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n00bpro
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Dienstunfall als Beamter auf Widerruf

Beitrag von n00bpro »

Hallo zusammen,

mal angenommen ein Beamter auf Widerruf (Lehrer für Erdkunde und Deutsch) hätte sich am letzten Schultag vor den Sommerferien in der Schule das Kreuzband gerissen. Der Dienstunfall wurde fristgerecht beim zuständigen Regierungspräsidium gemeldet und die ärztliche Versorgung erfolgte noch am gleichen Tag. Der Lehrer hätte vor Eintritt des Unfalls für das darauf folgende Schuljahr ein Einstellungsangebot für eine Planstelle als Studienrat angenommen. Zwei Wochen vor dem Vereidigungstermin hätte der Lehrer eine Nachricht des Regierungspräsidiums erhalten, in der ihm mitgeteilt worden wäre, dass er aufgrund des anerkannten Dienstunfalls die gesundheitliche Eignung zur Verbeamtung auf Probe nicht erfülle und somit die bereits angenommen Stelle als angestellte Lehrkraft antreten müsse. Laut RP wäre die Verbeamtung auf Probe erst nach der medizinisch notwendigen Operation und einer amtsärztlich bestätigten gesundheitlichen Eignung möglich. Der Antritt der Beschäftigung wäre ohne Einschränkungen vonstatten gegangen. Lediglich ein etwa 4-wöchiger Ausfall nach der Operation wäre notwendig gewesen. Der Lehrer hätte trotz der kurzfristigen Einstellungsänderung den Dienst als Angestellter angetreten.

Folgende Fragen zu dem fiktiven Fall:
1. Ist das Vorgehen des Regierungspräsidiums korrekt bzw. kann die Verbeamtung auf Probe nach einem solchen Unfall tatsächlich nicht durchgeführt werden?
2. Kann der aufgrund des Dienstunfalls bestehende Verdienstausfall (angestellter Lehrer <-> verbeamteter Lehrer) bei der Unfallfürsorge geltend gemacht werden? Ohne Unfall beziehungsweise ohne Meldung des Unfalls wäre die Verbeamtung ja durchgeführt worden.
3. Können Krankentransporte von der Wohnung zur Physiotherapie über die Unfallfürsorge abgerechnet werden?
4. Bestehen sonst noch Möglichkeiten, die Schlechterstellung nach dem Dienstunfall auszugleichen? Beispielsweise bei Pension/Rente, gesetzliche Krankenversicherung statt privater, Elterngeld innerhalb 12 Monate nach Unfall usw.

Wie ist hier die Rechtslage? Vielen Dank für eine Einschätzung!