Die Frage ist vermutlich schwieriger zu beantworten, wie es auf den ersten Blick zu sein scheint.
Darf ein Mitglied des Personalrats (Angestellte und Beamte des Landes) Informationen die Ihnen von einem Angestellten auf Kreisebene vertraulich zugeleitet wurde, diese Informationen an den Vorgesetzten beider Arbeitnehmerseiten weiter leiten?
Dazu muss man wissen, dass für den Informationsgeber weil er auf Kreisebene tätig ist, ein anderer Personalrat zuständig ist.
Arbeitet aber wie die anderen Beamten und Angestellten auch im gleichen Gebäude und ist auch deren Chef weisungsgebunden.
Ist diese unautorisierte Weitergabe strafbar?
Etwa in dem Fall, dass sich ein Personalratsmitglied mit dieser Weitergabe beim Vorgesetzten ein schönes "Röckchen" verdienen möchte.
Dürfen diese Informationen ohne Wissen und Einwilligung des Informanten weitergegeben werden?
Wenn nicht, ist es strafbar, wenn ja, wessen macht sich diese Person strafbar?
Weiter: Darf der Vorgesetzte diese Informationen, die belastendes Material gegenüber ihn selbst enthalten, an den weiteren Vorgesetzten des Informationsgebers auf Kreisebene weiterleiten?
Wenn nein, wessen macht er sich dann schuldig?
Weiter:
Darf der Chef des Informationsgebers auf Kreisebene diese weitergeleiteten Informationen gegen den Informationsgeber verwenden?
Wenn nicht wessen macht er sich schuldig.
Bin schon sehr gespannt, ob jemand diese Fragen beantworten kann.
Vielen Dank schon mal vorab für die liebe Mühe.