Guten Tag allerseits,
A ist seit 25 Jahren Beamtin in Hamburg, aufgrund ihrer Erkrankung wurde jetzt ein GdB von 30 festgestellt, A ist seit 6 Monaten Dienstunfähig, möchte aber wieder den Dienst aufnehmen und muss jetzt zur Einschätzung der Diensttauglichkeit zum Amtsarzt.
Da die Schwerbehiondertenvertretung seiner Behörde derzeit nicht zu erreichen ist, stellt A folgende Frage:
Muss A beim Amtsarzt sowie auch in ihrer Personalabteilung den Feststellungsbescheid vorlegen?
Feststellung GdB der Personalabteilung melden
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Re: Feststellung GdB der Personalabteilung melden
Nein, das muss A nicht.
Unter Umständen sollte A aber sich überlegen, ob es nicht besser wäre, einen Antrag auf Gleichstellung zu stellen und über beides die Personalabteilung und den Amtsarzt zu informieren. Könnte sinnvoll sein, wenn die 6 Monate DU behinderungsbedingt sind. SBV könnte dazu Ratschläge geben.
Unter Umständen sollte A aber sich überlegen, ob es nicht besser wäre, einen Antrag auf Gleichstellung zu stellen und über beides die Personalabteilung und den Amtsarzt zu informieren. Könnte sinnvoll sein, wenn die 6 Monate DU behinderungsbedingt sind. SBV könnte dazu Ratschläge geben.
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Re: Feststellung GdB der Personalabteilung melden
Die SBV hat weder AB/Handy noch E-Mail-Account...?Herrmann112 hat geschrieben:Da die Schwerbehiondertenvertretung seiner Behörde derzeit nicht zu erreichen ist
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