Teilnahme als Lehrerin an Auslands-Schüleraustasch Pflicht?

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watumba
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Teilnahme als Lehrerin an Auslands-Schüleraustasch Pflicht?

Beitrag von watumba »

Kann in Hessen eine (verbeamtete) Lehrerin verpflichtet werden, an einem zweiwöchigen Auslandsaufenthalt (Schüleraustausch) als Aufsichtsperson teilzunehmen? Spielt dabei eine Rolle, ob sie kleine Kinder zu Hause hat? Zur Frage Lehrer/Auslandsaufenthalt/Kleinkinder ist einfach gar nichts zu finden außer irgendwelchen Gerichtsurteilen aus anderen Bundesländern. Ein Besuch beim Anwalt war eine Enttäuschung - da gab es im Prinzip dieselben Infos wie bei Google ...

Kann mir bitte jemand weiterhelfen? In welcher Richtung muss ich suchen?
Ronny1958
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Re: Teilnahme als Lehrerin an Auslands-Schüleraustasch Pflic

Beitrag von Ronny1958 »

Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Bei einem derart spezifischen Problem sollte man sich der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, kurz GEW vertrauensvoll nähern. Auch als Beamter kein schlechter Rat.

http://www.gew-hessen.de/kontakte/gesch ... lv-hessen/
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Roderik
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Re: Teilnahme als Lehrerin an Auslands-Schüleraustasch Pflic

Beitrag von Roderik »

Laut hessischer Dienstordung sind Lehrkräfte dazu verpflichtet, an Austauschfahrten teilzunehmen - das schließt leider erst einmal auch Mütter mit kleineren Kindern ein.
In der Regel erstreckt sich die bei kleineren Kindern für gewöhnlich einhergehende Teilzeitarbeit auch auf die anteilige Reduzierung der außerunterrichtlichen Verpflichtungen. Reduzierung, aber keine Aufhebung. D.h. dass auch Väter und Mütter mit kleineren Kinder unter Umständen an mehrtägigen Klassenfahrten teilnehmen müssen. (Ich bin jetzt im Herbst wieder dran und habe selbst drei Kinder unter zehn Jahren.)

Wäre dem nicht so, käme das umgekehrt einer Ungleichbehandlung der anderen KollegInnen gleich, weil sie ja dann anstelle der Kollegin mit kleinen Kindern einspringen müssten. Dann wären insbesondere die Väter und die Kolleginnen mit älteren Kinder überproportional belastet - und wer sagt denn, dass es da nicht auch ebenso gute Gründe gibt, die gegen die Teilnahme an einer solchen Fahrt sprechen?

Die einzige Chance, die ich hier sehe, ist es, der Schulleitung die Situation noch einmal vor Augen zu führen und glaubwürdig darzulegen, warum eine Teilnahme an der Fahrt eine unzumutbare Härte wäre und auf Einsicht der Schulleitung zu hoffen. (Ein Betreuungsproblem dürfte hier eher kein Grund sein, weil Klassenfahren für gewöhnlich nicht von heute auf morgen anstehen und man in der Regel genug Zeit hat, entsprechend zu planen.)

Eine andere Möglichkeit wäre es, einen passenden Tauschpartner zu finden, d.h. im Kollegium zu fragen, ob jemand anderes fahren kann.

Ich habe das seinerzeit genauso gemacht, weil die Klassenfahrt auf die ersten Wochen nach der Geburt meines jüngsten Kindes fiel und ich als Vater meine Frau nicht eine Woche alleine lassen wollte.
Es empfiehlt sich, im Gegenzug vielleicht anzubieten, eine andere Fahrt (ggf. ja unter günstigeren Berteuungsbedingungen) als Begleitperson zu übernehmen, um so seinen guten Willen zu zeigen.

Rein rechtlich sehe ich keine Chance darauf, dass eine Mutter kleinerer Kinder per se von der Verpflichtung zur Teilnahme an Klassenfahrten entbunden werden kann, es sein denn, das Ganze würde sich in der Tat als unzumutbare Härte erweisen. (Z.B. Alleinerziehende mit drei Kindern, davon eins schwerstbehindert mit erhöhtem Pflegeaufwand - aber da würde auch nur ein Ar***loch als Schulleiter auf die Idee kommen, die Lehrerin zur Teilnahme zu verpflichten...)

Gruß
Roderik
Evariste
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Re: Teilnahme als Lehrerin an Auslands-Schüleraustasch Pflic

Beitrag von Evariste »

Roderik hat geschrieben: (Ein Betreuungsproblem dürfte hier eher kein Grund sein, weil Klassenfahren für gewöhnlich nicht von heute auf morgen anstehen und man in der Regel genug Zeit hat, entsprechend zu planen.)
???

Auch mit entsprechendem Planungsvorlauf, wo bekommt man eine passende Betreuung der Kinder für einen Zeitraum von 2 Wochen her? Wenn es nicht gerade Großeltern gibt, die man solange einspannen kann, oder einen Vater, der in der Lage ist, die alleinige Kinderbetreuung mit seiner Arbeit zu vereinbaren bzw. 2 Wochen Urlaub zu nehmen, sehe ich das nicht.


P.S.:
Habe mal ein bisschen gegoogelt und das Problem ist demnach recht einfach zu lösen - man besteht einfach auf der vollen Erstattung der Reisekosten und schon kann die Reise nicht genehmigt werden. ???
freemont
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Re: Teilnahme als Lehrerin an Auslands-Schüleraustasch Pflic

Beitrag von freemont »

Evariste hat geschrieben:
Roderik hat geschrieben: (Ein Betreuungsproblem dürfte hier eher kein Grund sein, weil Klassenfahren für gewöhnlich nicht von heute auf morgen anstehen und man in der Regel genug Zeit hat, entsprechend zu planen.)
???

Auch mit entsprechendem Planungsvorlauf, wo bekommt man eine passende Betreuung der Kinder für einen Zeitraum von 2 Wochen her? Wenn es nicht gerade Großeltern gibt, die man solange einspannen kann, oder einen Vater, der in der Lage ist, die alleinige Kinderbetreuung mit seiner Arbeit zu vereinbaren bzw. 2 Wochen Urlaub zu nehmen, sehe ich das nicht.


P.S.:
Habe mal ein bisschen gegoogelt und das Problem ist demnach recht einfach zu lösen - man besteht einfach auf der vollen Erstattung der Reisekosten und schon kann die Reise nicht genehmigt werden. ???
Was, wenn man keine Betreuung findet. Dann bleibt nur, die Kinder mitzunehmen. Reise und Unterbringungskosten müsste der Dienstherr übernehmen. Ich weiss sogar von einem Fall, in dem auch die Kosten für ein begleitendes AuPair uebernommen wurden. Das war aber kein Lehrer.

Dass bei einem Lehrer eine derart teure Dienstreise genehmigt wird, halte ich für ausgeschlossen.
Evariste
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Re: Teilnahme als Lehrerin an Auslands-Schüleraustasch Pflic

Beitrag von Evariste »

Es ist anscheinend üblich, dass die Lehrer in solchen Fällen auf die ihnen zustehenden Reisekosten bzw. einen Teil davon verzichten - "freiwillig". Dann ist die Teilnahme aber jedenfalls nicht verpflichtend, egal, was die Dienstordnung sagt.

Was ich auch noch gefunden habe - anscheinend nimmt die Lehrerin in solchen Fällen manchmal einfach ihr Kind mit, wenn sie keine Betreuung findet. Es muss natürlich gewährleistet sein, dass sie dennoch ihrer Aufsichtspflicht nachkommen kann.
winterspaziergang

Re: Teilnahme als Lehrerin an Auslands-Schüleraustasch Pflic

Beitrag von winterspaziergang »

Evariste hat geschrieben:
Roderik hat geschrieben: (Ein Betreuungsproblem dürfte hier eher kein Grund sein, weil Klassenfahren für gewöhnlich nicht von heute auf morgen anstehen und man in der Regel genug Zeit hat, entsprechend zu planen.)
???
Auch mit entsprechendem Planungsvorlauf, wo bekommt man eine passende Betreuung der Kinder für einen Zeitraum von 2 Wochen her? Wenn es nicht gerade Großeltern gibt, die man solange einspannen kann, oder einen Vater, der in der Lage ist, die alleinige Kinderbetreuung mit seiner Arbeit zu vereinbaren bzw. 2 Wochen Urlaub zu nehmen, sehe ich das nicht.
Das mag schon sein, kann aber nicht das Problem der anderen Kollegen sein.

:arrow:
Wäre dem nicht so, käme das umgekehrt einer Ungleichbehandlung der anderen KollegInnen gleich, weil sie ja dann anstelle der Kollegin mit kleinen Kindern einspringen müssten. Dann wären insbesondere die Väter und die Kolleginnen mit älteren Kinder überproportional belastet - und wer sagt denn, dass es da nicht auch ebenso gute Gründe gibt, die gegen die Teilnahme an einer solchen Fahrt sprechen?
Evariste
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Re: Teilnahme als Lehrerin an Auslands-Schüleraustasch Pflic

Beitrag von Evariste »

winterspaziergang hat geschrieben:
Roderik hat geschrieben:Wäre dem nicht so, käme das umgekehrt einer Ungleichbehandlung der anderen KollegInnen gleich, weil sie ja dann anstelle der Kollegin mit kleinen Kindern einspringen müssten. Dann wären insbesondere die Väter und die Kolleginnen mit älteren Kinder überproportional belastet - und wer sagt denn, dass es da nicht auch ebenso gute Gründe gibt, die gegen die Teilnahme an einer solchen Fahrt sprechen?
Ich kenne mich im Beamtenrecht nicht aus, aber in der freien Wirtschaft gibt es die gleiche Thematik. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer Anweisungen erteilen, deren Wirkung über die normale Arbeitszeit hinausgeht, z. B. eine Dienstreise mit mehrtägiger Abwesenheit anordnen, oder er muss eine Wahl treffen, welcher von seinen Arbeitnehmern in einem bestimmten Zeitraum (z. B. in den Schulferien) Urlaub bekommt und welcher nicht. Dabei ist er grundsätzlich frei in seinen Entscheidungen, er muss aber nach der Rechtsprechung die Belange der betroffenen Arbeitnehmer berücksichtigen. Das führt dann in vielen Fällen zu einer "Ungleichbehandlung", wenn z. B. die Familienväter regelmäßg in den Sommerferien frei bekommen und die kinderlosen Singles in dieser Zeit arbeiten müssen. Ich verstehe, dass die Singles darüber nicht immer glücklich sind, ich kann aber nichts Schlechtes darin sehen, wenn Arbeitnehmer, die sich nicht in der gleichen Lebenssituation befinden, nicht gleich behandelt werden.
Roderik hat geschrieben: Dann wären insbesondere die Väter und die Kolleginnen mit älteren Kinder überproportional belastet - und wer sagt denn, dass es da nicht auch ebenso gute Gründe gibt, die gegen die Teilnahme an einer solchen Fahrt sprechen?
Es steht den derart Belasteten frei, ihrerseits Gründe geltend zu machen, die gegen die Teilnahme sprechen. Und dann muss der Dienstherr halt eine Entscheidung treffen.
Roderik
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Re: Teilnahme als Lehrerin an Auslands-Schüleraustasch Pflic

Beitrag von Roderik »

Die Verordnung für Schulwanderungen und Schulfahrten sieht Fahrten ins Ausland grundsätzlich vor.
Darüber hinaus werden die Reisekosten der Lehrkräfte erstattet, wobei diese darauf achten sollen, nach Möglichkeit Freiplätze in Anspruch zu nehmen. (Diese werden natürlich über die höheren Reisekosten der Schüler indirekt subventioniert, so dass keine direkte Vorteilsnahme erfolgt.)

Da die TE bereits mit einem Anwalt gesprochen hat, bin ich davon ausgegangen, dass die Verpflichtung zur Teilnahme an der Fahrt unter Voraussetzung der vollen Erstattung der Reisekosten erfolgt. Wäre dem nicht so, hätte die TE kein Problem und der Anwalt wäre sein Geld nicht wert gewesen. Diese Informationen lassen sich in der Tat ergoogeln.

Natürlich wäre es zu begrüßen, wenn die Schulleitung auf die Belange der TE Rücksicht nehmen würde. Allerdings wäre es hilfreich, wenn die TE ein paar mehr Informationen bieten würde, so z.B. das Alter der Kinder, weitere Probleme, die eine Teilnahme unmöglich machen etc.

Gruß
Roderik
freemont
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Re: Teilnahme als Lehrerin an Auslands-Schüleraustasch Pflic

Beitrag von freemont »

Evariste hat geschrieben:Es ist anscheinend üblich, dass die Lehrer in solchen Fällen auf die ihnen zustehenden Reisekosten bzw. einen Teil davon verzichten - "freiwillig". ...
Das BAG hat diese Praxis jedenfalls bei angestellten Lehrern verurteilt, Verstoss gegen die Fürsorgepflicht, 9 AZR 183/11
Dto. aber BayVGH und OVG NRW für die dort verbeamteten Lehrer.

"Freiwillig" ist der Verzicht nicht, wenn sonst die ganze Fahrt platzt und der Lehrer ist "schuld" daran. Eine unmögliche Praxis.

A.A. jetzt allerdings der VGH Mannheim, zuständig für die beamteten Lehrer in BW. 4 S 830/15, ein Machtwort täte dringend Not.

Nachtrag: Die Revision/Beschwerde liegt beim BVerwG, Ergebnis bleibt abzuwarten, 5 C 9.17, anhängig.
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