Nehmen wir mal an :
Herr A ( 67 Jahre alt ) ist pensionierter Beamter in Baden-Württemberg
Am Ende seiner Dienstzeit hat er seinen Arbeitsbereich ordentlich übergeben und nun genießt er seinen Ruhestand.
Nun meldet sich per Telefon sein ehemaliger Dienstellenleiter:
- Der Nachfolger von Herrn A sei schwer erkrankt und nicht mehr ansprechbar.
Die Unterlagen, die Herr A (gegen "Quittung" ) seinem Nachfolger übergeben hat , sin nicht auffindbar,
die Arbeit in der Behörde "hängt" aud diesem Grunde nun in der entsprechenden Abteilung.
Der Dienststellenleiter fordert nun Herrn A auf, in die Dienststelle zu kommen und an der Neuerstellung der
Akten und Arbeitsunterlagen mitzuhelfen.
Herr A lehnt ab.
Nun argumentiert der Dienststellenleiter : Herr A ist Beamter auf Lebenszeit. Er kann also aus dem Ruhestand herbeigeholt werden.
Herr A argumentiert so : Im Prinzip stimmt es schon, dass er aus dem Ruhestand geholt werden kann.
Dies kann aber nicht einfach der ehemalige Vorgesetzte anordnen, sonder die personalführende
Dienststelle. (In diesem Fall das Regierungspräsidium)
Außerdem sei es gar nicht so einfach: Erst müsse die o.g. Dienststelle ihn wieder in den aktiven Dienst
versetzen (Mit amtsärztlicher Überprüfung der Dienstfähigkeit) und nach der Reaktivierung müsse ihm auch
wieder das Gehalt eines aktiven Beamten seiner Gehaltsklasse gezahlt werden.
Der Dienststellenleiter ist stinksauer.
Frage : Hat Herr A mit seiner Einstellung recht, oder macht er schon die ersten Fehler ?