Minijob Rentenversicherung?
Moderator: FDR-Team
Minijob Rentenversicherung?
Hallo und guten Abend,
aus gesundheitlichen Gründen bin ich mit 56 Jahren schon länger in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden.
Meine finanzielle Situation sieht leider nicht gut aus -Miete-Familie-usw.
Ich werde einen Minijob ausüben müssen um irgendwie über die Runden zu kommen, wobei mir das gesundheitlich sicher schwer fällt!
Meine eigentliche Frage, und bitte nur diese Thematik disskutieren,
muss ich bei dem Minijob Rentenbeiträge abführen??
Bin Euch seeehr dankbar für eine hilfreiche verständliche Antwort,
vielen Dank und Grüße
aus gesundheitlichen Gründen bin ich mit 56 Jahren schon länger in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden.
Meine finanzielle Situation sieht leider nicht gut aus -Miete-Familie-usw.
Ich werde einen Minijob ausüben müssen um irgendwie über die Runden zu kommen, wobei mir das gesundheitlich sicher schwer fällt!
Meine eigentliche Frage, und bitte nur diese Thematik disskutieren,
muss ich bei dem Minijob Rentenbeiträge abführen??
Bin Euch seeehr dankbar für eine hilfreiche verständliche Antwort,
vielen Dank und Grüße
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Re: Minijob Rentenversicherung?
Nein und der Minijob führt auch nicht zu einem Rentenanspruch.Meine eigentliche Frage, und bitte nur diese Thematik disskutieren,
muss ich bei dem Minijob Rentenbeiträge abführen??
Grüße, Susanne
Re: Minijob Rentenversicherung?
Grundsätzlich muss man RV-Beiträge abführen, aber man kann sich befreien lassen. Wenn man sich nicht befreien lässt, dann müsste das m. E. auch zu einem Rentenanspruch führen.SusanneBerlin hat geschrieben:Nein und der Minijob führt auch nicht zu einem Rentenanspruch.Meine eigentliche Frage, und bitte nur diese Thematik disskutieren,
muss ich bei dem Minijob Rentenbeiträge abführen??
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Re: Minijob Rentenversicherung?
Du hast recht, aber beim Rentenanspruch sollte man bedenken, dass die 5 Jahre Mindestversicherungszeit erfüllt sein müssen, damit das zu einem Rentenanspruch führt. Andernfalls sind die Einzahlungen verschenkt.Grundsätzlich muss man RV-Beiträge abführen, aber man kann sich befreien lassen. Wenn man sich nicht befreien lässt, dann müsste das m. E. auch zu einem Rentenanspruch führen.
Grüße, Susanne
Re: Minijob Rentenversicherung?
Offenbar bezieht er bereits eine, wenn auch zu geringe, EM-Rente.SusanneBerlin hat geschrieben:Du hast recht, aber beim Rentenanspruch sollte man bedenken, dass die 5 Jahre Mindestversicherungszeit erfüllt sein müssen, damit das zu einem Rentenanspruch führt. Andernfalls sind die Einzahlungen verschenkt.Grundsätzlich muss man RV-Beiträge abführen, aber man kann sich befreien lassen. Wenn man sich nicht befreien lässt, dann müsste das m. E. auch zu einem Rentenanspruch führen.
Also wird wohl die Mindestzeit erfüllt sein, was in diesem Alter auch meistens der Fall ist.
Und wenn nicht, könnten gerade die Beiträge aus dem Minijob die fehlende Zeit retten.
Auch wenn man sich befreien läßt, führen die Arbeitgeberbeiträge zu einer Rentensteigerung - aber hier in allen Varianten nur geringe höhere Rentenansprüche.
Übrigens wäre hier zunächst an Wohngeld zu denken. Das zuständige Landesministerium in NRW hat dazu einen Online-Rechner im Internet.
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Re: Minijob Rentenversicherung?
Denken Sie daran, dass sich der thread im "Beamtenrecht" befindet. Ich würde meinen, er bekommt ein Ruhestandsgeld wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit.Offenbar bezieht er bereits eine, wenn auch zu geringe, EM-Rente.
Grüße, Susanne
Re: Minijob Rentenversicherung?
Hallo,
so ist es, Mindestpension wegen d Dienstunfähigkeit.
Grüße
so ist es, Mindestpension wegen d Dienstunfähigkeit.
Grüße
Re: Minijob Rentenversicherung?
Na, das hättest Du oben auch schreiben können. In diesem Fall macht eine Befreiung sicher Sinn. Diese erspart zwar nur den Aufstockungsbetrag von 3,x %, aber man kann später - zum offiziellen Rentenbeginn - eine Erstattung der Arbeitgeberanteile beantragen. Deshalb wären auch geleistete Einzahlungen nicht verschenkt.Donaldo hat geschrieben:Hallo,
so ist es, Mindestpension wegen d Dienstunfähigkeit.
Re: Minijob Rentenversicherung?
Danke für den Hinweis! Das sieht man nicht (bzw. nur mit extra Nachschauen), wenn man über die Rubrik Neue Beiträge darauf geht.SusanneBerlin hat geschrieben: Denken Sie daran, dass sich der thread im "Beamtenrecht" befindet. Ich würde meinen, er bekommt ein Ruhestandsgeld wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit.
Dann wären noch die Regelungen zum Nebeneinkommen aus dem Versorgungsrecht zu beachten, die je nach Land (oder Bund) verschieden sein können.
Re: Minijob Rentenversicherung?
Herzlichen Dank für Eure Beiträge!
Wenn ich das jetzt richtig verstehe,
bestünden auch bei Vorzeitigem Ruhestand (Mindestbezüge wg d Dienstunfähigkeit)
keine Verpflichtung zur Zahlung von Rentenbeiträgen bei Ausübung eines Minijob.
Liebe Grüße
Wenn ich das jetzt richtig verstehe,
bestünden auch bei Vorzeitigem Ruhestand (Mindestbezüge wg d Dienstunfähigkeit)
keine Verpflichtung zur Zahlung von Rentenbeiträgen bei Ausübung eines Minijob.
Liebe Grüße
Re: Minijob Rentenversicherung?
Ja und Du kannst später die vom Arbeitgeber bezahlten zurückfordern.Donaldo hat geschrieben:Wenn ich das jetzt richtig verstehe, bestünden auch bei Vorzeitigem Ruhestand (Mindestbezüge wg d Dienstunfähigkeit)
keine Verpflichtung zur Zahlung von Rentenbeiträgen bei Ausübung eines Minijob.
Ging mir genau so.FM hat geschrieben:Danke für den Hinweis! Das sieht man nicht (bzw. nur mit extra Nachschauen), wenn man über die Rubrik Neue Beiträge darauf geht.
Ich denke, dass man mit einem Minijob man auf der sicheren Seite sein müsste.FM hat geschrieben:Dann wären noch die Regelungen zum Nebeneinkommen aus dem Versorgungsrecht zu beachten, die je nach Land (oder Bund) verschieden sein können.
Re: Minijob Rentenversicherung?
...aah, das wusste ich auch nicht
der Arbeitgeber muss also in jedem Fall Rentenbeiträge abführen.
Grüße
der Arbeitgeber muss also in jedem Fall Rentenbeiträge abführen.
Grüße
Re: Minijob Rentenversicherung?
So ist es. KV-Beiträge nicht, weil ein Beamter in der Regel privat krankenversichert ist. Die Ersparnis des pauschalen KV-Beitrages von 13 % ist ein Pfund, mit dem man auch mal beim Arbeitgeber für besseren Lohn argumentieren kann.Donaldo hat geschrieben:der Arbeitgeber muss also in jedem Fall Rentenbeiträge abführen.
Re: Minijob Rentenversicherung?
Es besteht für einen Ruhestandsbeamten, der nicht wegen Alters in Pension ist, Versicherungspflicht im Minijob. Er kann sich aber davon befreien lassen.Donaldo hat geschrieben:Wenn ich das jetzt richtig verstehe, bestünden auch bei Vorzeitigem Ruhestand (Mindestbezüge wg d Dienstunfähigkeit)
keine Verpflichtung zur Zahlung von Rentenbeiträgen bei Ausübung eines Minijob.
Nach welcher Vorschrift soll das gehen?Hanomag hat geschrieben:Ja und Du kannst später die vom Arbeitgeber bezahlten zurückfordern.
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Re: Minijob Rentenversicherung?
Nach SGB VI, zu beantragen mit dem Formular V900. Siehe auch http://www.deutsche-rentenversicherung. ... erstattungOld Piper hat geschrieben:Nach welcher Vorschrift soll das gehen?Hanomag hat geschrieben:Ja und Du kannst später die vom Arbeitgeber bezahlten zurückfordern.
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