Krankheit in Probezeit

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Layla8
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Krankheit in Probezeit

Beitrag von Layla8 »

Hallo Zusammen,

Mich interessiert folgendes:

Nehmen wir an Person X ist Beamtin auf Probe in BW.
Nun soll sie auf Lebzeit verbeamtet werden ohne erneute Vorstellung beim
Amtsarzt. Person X erkrankte während der Probezeit an einer Schilddrüsenerkrankung, die laut Arzt vorraussichtlich nicht zu einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit führt.
Ist Person X verpflichtet, die Erkrankung dem Dienstherrn zu melden?

Lg
Layla
Hans Speicher
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Re: Krankheit in Probezeit

Beitrag von Hans Speicher »

Wenn der Hausarzt keine vorzeitige Dienstunfähigkeit prognostiziert, dann besteht auch keine Notwendigkeit den Dienstherrn über die Erkrankung in Kenntnis zu setzen.

Anders wäre der Sachverhalt, wenn die Beamtin vor der Ernennung zur Beamtin aus Lebenszeit dem Amtsarzt vorgestellt wird.

Hans
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