Verhältnmismäßig?
Moderator: FDR-Team
Verhältnmismäßig?
Lehrerin Y hat regelmäßig im Land BW von Mi-Fr unterrichtsfrei.
Donnerstags ist Kooperationszeit an Ihrer Schule.
Vor den Pfingstferien ist im Schulkalender kein Termin an diesem Donnerstag eingetragen.
Deswegen bucht sie Urlaub (November 00).
Im Januar 01 legt die Schule dort jedoch einen Termin rein. Sie muss Schülern ihre Prüfungsnoten bekannt geben.
Dies dauert ca. 20 Minuten; die Fahrzeit zur Schule beträgt für sie auf einfacher Strecke ca. 30 min.
Sie hat auch einen Stellvertreter, der diese Aufgabe auch übernehmen würde.
Der Schulleiter will jedoch, dass sie den Urlaub storniert, da der Donnerstag Schultag wäre.
Ist er im Recht?
Donnerstags ist Kooperationszeit an Ihrer Schule.
Vor den Pfingstferien ist im Schulkalender kein Termin an diesem Donnerstag eingetragen.
Deswegen bucht sie Urlaub (November 00).
Im Januar 01 legt die Schule dort jedoch einen Termin rein. Sie muss Schülern ihre Prüfungsnoten bekannt geben.
Dies dauert ca. 20 Minuten; die Fahrzeit zur Schule beträgt für sie auf einfacher Strecke ca. 30 min.
Sie hat auch einen Stellvertreter, der diese Aufgabe auch übernehmen würde.
Der Schulleiter will jedoch, dass sie den Urlaub storniert, da der Donnerstag Schultag wäre.
Ist er im Recht?
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Re: Verhältnmismäßig?
Schön.
Donnerstag ist ein Schultag. Das ist wohl richtig.
Ist der oben gebuchte Urlaub(=Urlaubstag) genehmigt oder kann an der Schule jeder wie er lustig ist, aus freien Tagen Urlaubstage machen?
An meiner Schule (Privater Träger) steht in den Arbeitsverträgen, dass Urlaub in den Ferien zu nehmen ist und Urlaub während den Unterrichtstagen nur im Ausnahmefall auf Antrag genehmigt wird.
Zuletzt geändert von Tastenspitz am 12.02.20, 10:39, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verhältnmismäßig?
Es gibt keine Vereinbarung an der Schule dazu.
Normalerweise hätte sie an diesen Tagen Beratungstage für das Regierungspräsidium (sie ist dort 11/25 vom Deputat, also unterhälftig)
Aber an diesen Tagen nicht und dort hat sie schon massig Überstunden und keinen Termin.
Normalerweise hätte sie an diesen Tagen Beratungstage für das Regierungspräsidium (sie ist dort 11/25 vom Deputat, also unterhälftig)
Aber an diesen Tagen nicht und dort hat sie schon massig Überstunden und keinen Termin.
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Re: Verhältnmismäßig?
Nun, man muss sich ansehen, wie "Unterrichtsfrei" zu sehen ist.
Im vorligenden Fall sehe ich für A angesichts der Nachteilsabwägung (Urlaubsstorno vs. 20 Min. Arbeit, die auch delegiert oder zwei Tage früher gemacht werden kann) schon eine gute Chance das hinzubiegen.
Personalrat schon involviert?
Im vorligenden Fall sehe ich für A angesichts der Nachteilsabwägung (Urlaubsstorno vs. 20 Min. Arbeit, die auch delegiert oder zwei Tage früher gemacht werden kann) schon eine gute Chance das hinzubiegen.
Personalrat schon involviert?
Re: Verhältnmismäßig?
Personalrat will nichts machen.
Es wurde sogar angeboten den Termin zu verschieben (nach den Ferien), was für die SuS kein Problem wäre.
Abteilungsleiter lehnt das ab, da ansonsten die anderen Klassenlehrer sich benachteiligt fühlen würden.
Es wurde sogar angeboten den Termin zu verschieben (nach den Ferien), was für die SuS kein Problem wäre.
Abteilungsleiter lehnt das ab, da ansonsten die anderen Klassenlehrer sich benachteiligt fühlen würden.
Re: Verhältnmismäßig?
Verständlich. Das war in meinen Augen sehr blauäugig sich bei der Buchung darauf zu verlassen das die Stundenpläne bei der Vorlaufzeit konstant bleiben. Denn die Verteilung an welchen Tagen man in der Schule unterrichtet und an welchen man das RP berät dürfte im Zweifelsfall sehr einfach zu ändern sein.
Re: Verhältnmismäßig?
Es hat sich kein Stundenplan geändert.
Das ginge im übrigen auch nicht, da die Beratungstermine mit den Schulen ja längst feststehen (müssen).
Es geht um notenbekanntgabe, also vorlesen der prüfungsnoten.
Das ginge im übrigen auch nicht, da die Beratungstermine mit den Schulen ja längst feststehen (müssen).
Es geht um notenbekanntgabe, also vorlesen der prüfungsnoten.
Re: Verhältnmismäßig?
Die muss doch aber auch geplant gewesen sein. Der Termin wurde verschoben? Oder das ist eine neue Aufgabe mit der man nicht rechnen konnte?
Re: Verhältnmismäßig?
Letzteres.
War nicht im Kalender und nicht als Aufgabe für den Lehrer erkennbar
War nicht im Kalender und nicht als Aufgabe für den Lehrer erkennbar
Re: Verhältnmismäßig?
November bis Pfingsten ist gut ein halbes Jahr. Dass ein Vorgesetzter so lange vorher sich schon - außerhalb der Urlaubsgewährung - verbindlich auf dienstliche Termine festlegen muss, wäre zumindest ungewöhnlich. Anders natürlich bei entsprechenden Vereinbarungen oder Zusagen. Da es um den Abbau von Mehrarbeitsstunden an der Zweitdienststelle geht wäre naheliegend, dass der freie Tag mit dem dortigen Vorgesetzten so vereinbart wurde. Das wäre dann ein Argument.
Re: Verhältnmismäßig?
Es wird ja kein ganzer Tag abgebaut.
Termin wurde erst Mitte Januar von der Schulleitung festgelegt.
Die Frage wäre halt, ob der Schulleiter rechtlich recht hat.
Termin wurde erst Mitte Januar von der Schulleitung festgelegt.
Die Frage wäre halt, ob der Schulleiter rechtlich recht hat.
Re: Verhältnmismäßig?
Wie weit stimmen sich Schulleiter und RP eigentlich ab wann man wem zur Verfügugn steht. Sprich, was hätte man gemacht wenn den Tag Termine für das RP angestanden hätte?
Re: Verhältnmismäßig?
Mi und fr so d als RP Tage gesetzt.
So wird eigentlich auch so gut wie immer ein Termin gesetzt, da man ansonsten mit der Arbeitszeit nicht hinkommt.
Offiziell ist dies wohl aber ein Schultag, was die Lehrerin aber nicht wusste.
So wird eigentlich auch so gut wie immer ein Termin gesetzt, da man ansonsten mit der Arbeitszeit nicht hinkommt.
Offiziell ist dies wohl aber ein Schultag, was die Lehrerin aber nicht wusste.
Re: Verhältnmismäßig?
Grundsätzlich gilt - ich glaube, daran wird niemand zweifeln -, dass auch Beamte Erholungsurlaub beantragen müssen. Dazu braucht es auch keine besondere Vereinbarung.
Bei den Lehrern gibt es die besondere Situation, dass es sehr viele "Schließzeiten" gibt, die es ermöglichen, quasi "unbemerkt" Urlaub zu machen. Daraus kann aber m. E. kein Anspruch abgeleitet werden.
In der bayerischen Lehrerdienstordnung finde ich z. B. (§12 Urlaub):
Nach alledem kann sich ein Lehrer nicht darauf verlassen, dass ein Tag, an dem er voraussichtlich frei hat, auch frei bleibt. Jedenfalls nicht mit so einer langen Vorlaufzeit. Zum Vergleich, bei Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft gilt gesetzlich eine Vorlaufzeit von 4 Tagen (!) als ausreichend.
Die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt sich dann auch gar nicht, solange er keinen Urlaub hat, ist der Lehrer zur Arbeitsleistung nach den Anordnungen seines Vorgesetzten verpflichtet. Punkt. Ich kann auch den Vorgesetzten gut verstehen, der in dieser Situation keine Lust darauf hat, auf Probleme Rücksicht zu nehmen, die sich der Untergebene durch sein eigenmächtiges Handeln selbst eingebrockt hat.
(Und als Vater zweier Schüler kann ich mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass ich meine Kinder am letzten Schultag vor den großen Ferien in die Schule schicken _muss_, obwohl sie dort gar nichts verpassen und man durch eine frühere Abreise in den Urlaub eine Menge Geld sparen könnte. Da fragt auch niemand, ob das verhältnismäßig ist.)
Bei den Lehrern gibt es die besondere Situation, dass es sehr viele "Schließzeiten" gibt, die es ermöglichen, quasi "unbemerkt" Urlaub zu machen. Daraus kann aber m. E. kein Anspruch abgeleitet werden.
In der bayerischen Lehrerdienstordnung finde ich z. B. (§12 Urlaub):
Das heißt ja wohl im Umkehrschluss, dass ein Lehrer außerhalb der Ferien durchaus eine Bewilligung braucht, um einen Erholungsurlaub anzutreten. Und weiter unten steht im gleichen Paragrafen steht dann noch:Einer besonderen Bewilligung zum Antritt des Erholungsurlaubs während der Ferien bedarf die Lehrkraft nur dann, wenn ihr für diese Zeit besondere dienstliche Aufgaben übertragen worden sind
Das ist ziemlich eindeutig: Auch wenn _kein_ Unterricht ausfällt, heißt das noch lange nicht, dass der Lehrer in den Urlaub gehen kann.Anträgen auf Dienstbefreiung während der Unterrichtszeit darf nur in unabweisbaren Sonderfällen entsprochen werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass kein Unterricht ausfällt.
Nach alledem kann sich ein Lehrer nicht darauf verlassen, dass ein Tag, an dem er voraussichtlich frei hat, auch frei bleibt. Jedenfalls nicht mit so einer langen Vorlaufzeit. Zum Vergleich, bei Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft gilt gesetzlich eine Vorlaufzeit von 4 Tagen (!) als ausreichend.
Die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt sich dann auch gar nicht, solange er keinen Urlaub hat, ist der Lehrer zur Arbeitsleistung nach den Anordnungen seines Vorgesetzten verpflichtet. Punkt. Ich kann auch den Vorgesetzten gut verstehen, der in dieser Situation keine Lust darauf hat, auf Probleme Rücksicht zu nehmen, die sich der Untergebene durch sein eigenmächtiges Handeln selbst eingebrockt hat.
(Und als Vater zweier Schüler kann ich mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass ich meine Kinder am letzten Schultag vor den großen Ferien in die Schule schicken _muss_, obwohl sie dort gar nichts verpassen und man durch eine frühere Abreise in den Urlaub eine Menge Geld sparen könnte. Da fragt auch niemand, ob das verhältnismäßig ist.)
Re: Verhältnmismäßig?
Ich gebe DIr grundsätzlich zu 100% recht.
Nur ist es so, dass die Lehrerin im anderen Job eben keine Ferien hat, sondern auf ihrem Arbeitszeitplatz an 30 Tagen Urlaub eintragen kann.
Ansonsten hat sie an JEDEM Tag (auch in den Ferien) anteilig zu arbeiten, wobei sie in der Praxis an ihren unterrichtsfreien Tagen in diesem Job mehr arbeitet und an den Schultagen im Normalfall gar nicht.
Dieser Eintrag ins Arbeitszeitblatt ist auch nicht beantragen und kann immer geschehen.
Von daher konnte sie schon davon ausgehen, dass sie an unterrichtsfreien Tagen, wenn die Arbeit vorgeholt ist (und sie hat massig Überstunden) und kein Termin ansteht, auch Urlaub eintragen kann.
Nur ist es so, dass die Lehrerin im anderen Job eben keine Ferien hat, sondern auf ihrem Arbeitszeitplatz an 30 Tagen Urlaub eintragen kann.
Ansonsten hat sie an JEDEM Tag (auch in den Ferien) anteilig zu arbeiten, wobei sie in der Praxis an ihren unterrichtsfreien Tagen in diesem Job mehr arbeitet und an den Schultagen im Normalfall gar nicht.
Dieser Eintrag ins Arbeitszeitblatt ist auch nicht beantragen und kann immer geschehen.
Von daher konnte sie schon davon ausgehen, dass sie an unterrichtsfreien Tagen, wenn die Arbeit vorgeholt ist (und sie hat massig Überstunden) und kein Termin ansteht, auch Urlaub eintragen kann.
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