Was wäre wenn...

Moderator: FDR-Team

wildente
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Was wäre wenn...

Beitrag von wildente »

,"was wäre wenn, wenn ein Bundesbeamter mit über 40 Dienstjahren auf Grund einer Krankheit in Pension gehen müsste,...
Wieviel könnte er erwarten - an Pension.
Danke
Celestro
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Re: Was wäre wenn...

Beitrag von Celestro »

kommt auf seine Besoldungsgruppe an .... :roll:
ExDevil67
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Re: Was wäre wenn...

Beitrag von ExDevil67 »

Und ansonsten wird man im Bundesbeamtengesetz nachlesen können wie hoch die Pensionsansprüche sind nach 40 Jahren und was ggf an Abzügen einen erwartet wenn man vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickt wird.
lottchen
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Re: Was wäre wenn...

Beitrag von lottchen »

Die Suchmaschine meiner Wahl spuckt auf diese Frage ohne Probleme aus:
Nach 40 "berücksichtigungsfähigen" Dienstjahren haben Beamte grundsätzlich ihren maximalen Pensionsanspruch erreicht: 71,75 Prozent ihrer "ruhegehaltfähigen Dienstbezüge".
hambre
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Re: Was wäre wenn...

Beitrag von hambre »

Der Beamte erhält er 71,75% seiner letzten Bezüge. Für eine vorzeitige Pensionierung sind jedoch Abschläge möglich wie bei Rentnern, also 3,6% pro Jahr.

Da Beamte eigentlich sehr gut wissen, was sie als Pension bekommen und für den Fall, dass hier ein Rentner fragt:
Ein Beamter bekommt bei vergleichbarer beruflicher Laufbahn eine weitaus höhere Pension als ein Rentner.
hawethie
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Re: Was wäre wenn...

Beitrag von hawethie »

lottchen hat geschrieben: 20.04.21, 16:32 Die Suchmaschine meiner Wahl spuckt auf diese Frage ohne Probleme aus:
Nach 40 "berücksichtigungsfähigen" Dienstjahren haben Beamte grundsätzlich ihren maximalen Pensionsanspruch erreicht: 71,75 Prozent ihrer "ruhegehaltfähigen Dienstbezüge".
Abgesehen davon, dass mal wieder in der Frage das anzuwendende Recht (land, Bund) fehlt, gilt die Aussage nicht soo allgemein.
zwar hat man mit 40 Dienstjahren die Maximalpension erreicht, aber:
Pensionsalter ist demnächst 67 - also vorher gehen geht nur gegen Abzüge. Man müsste also wissen, wie alt der Beispielbeamte ist.
AUSNAHME: man hat mit 65 Lebensjahren 45 Dienstjahre vollendet: dann kann man ohne Abzüge in Pension gehen.
ODER: man ist mit 63 dienstunfähig erkrankt und hat 40 Dienstjahre vollendet: dann geht es auch ohne Abzüge.

Für die Abzüge ist übrigens egal, welchen Prozentsatz man mit der gesetzlichen Altersgrenze erreicht hätte.
Und auch, wenn man mit 65 die 45 Dienstjahre voll hat, aber mit 63 (ohne krank zu sein) in Pension geht, wird die gesetzliche Altersgrenze herangezogen.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
hambre
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Re: Was wäre wenn...

Beitrag von hambre »

Abgesehen davon, dass mal wieder in der Frage das anzuwendende Recht (land, Bund) fehlt,
Bei einem Bundesbeamten würde ich doch mal von Bundesrecht ausgehen.
hawethie
FDR-Moderator
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Re: Was wäre wenn...

Beitrag von hawethie »

hups 8)
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Niemand2000
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Re: Was wäre wenn...

Beitrag von Niemand2000 »

Der Beamte ist mMn mindestens 54/55 Jahre alt
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