Erpressung einer Beamtin

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Thomas Kaiser
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Erpressung einer Beamtin

Beitrag von Thomas Kaiser »

Folgender rein fiktiver Fall:

Beamtin B ist seit 15 Jahren Beamtin und für ihre Planstelle in ein anderes Bundesland gezogen. Alte "Freundschaften" in der ehemaligen Heimat sind längst eingeschlafen.
Nun meldet sich aus heiterem Himmel die ehemalige Freundin "F" über ein soziales Netzwerk bei ihr und fordert 20.000 Euro. Ansonsten würde F dem Dienstherren der B pikante Details aus deren Vergangenheit mitteilen: So hatte B mit 19 einen Freund, der in der rechtsextremen Szene aktiv war und sie auch einmal auf eine rechte Demo mitgeschleppt hat. Davon, behauptet F, hätte sie Fotos. Des Weiteren war B mit einem anderen Exfreund mit Anfang 20 mal auf einer Swingerparty. Hiervon gibt es Videoaufnahmen, die auf einschlägigen Seiten im Netz kursieren. F setzt der B ein Ultimatum, dass sie ihrem Dienstherren all diese Videos und Bilder zeigen wird, wenn sie nicht binnen vier Wochen das Geld überweist.
Mit welchen dienstrechtlichen Folgen hat Beamtin B zu rechnen, wenn ihr Dienstherr diese pikanten Details aus ihrer Vergangenheit erfährt?
ktown
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Re: Erpressung einer Beamtin

Beitrag von ktown »

Zum Fall der Demo sollte man eigentlich schon zu Beginn seiner dienstlichen Laufbahn Stellung bezogen haben und das Thema Swingerclub hat den Dienstherrn herzlich wenig zu interessieren.
Prinzipiell könnte man mit dieser Situation offensiv umgehen.
Entweder gleich zur Polizei und/oder den Dienstherrn mit einbeziehen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Thomas Kaiser
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Re: Erpressung einer Beamtin

Beitrag von Thomas Kaiser »

ktown hat geschrieben: 27.11.21, 13:32 Zum Fall der Demo sollte man eigentlich schon zu Beginn seiner dienstlichen Laufbahn Stellung bezogen haben
B ist damals nicht aus Überzeugung mit auf die Demo, sondern um ihren damaligen Freund einen Gefallen zu tun. Kurz danach trennte sie sich von ihm.
ktown hat geschrieben: 27.11.21, 13:32 und das Thema Swingerclub hat den Dienstherrn herzlich wenig zu interessieren.
Wie gesagt, es gibt Videoaufnahmen davon auf einschlägigen Websites. F bezeichnet B in ihrer Mail als "Amateurpornodarstellerin".
ktown
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Re: Erpressung einer Beamtin

Beitrag von ktown »

Ja und?
Dienstrechtliche Folgen kann das Erste, meines Erachtens, nur haben, wenn man defensiv damit umgeht (Daher die Frage von mir nach der wahrheitsgemäßen Beantwortung in den Einstellungsunterlagen. Dort wird gerade speziell diese Thematik durchleuchtet)
Beim zweiten Thema kommt es sicherlich auch auf die Stellung des Beamten an. Trotzdem gehört auch das zum Privatleben.
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FM
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Re: Erpressung einer Beamtin

Beitrag von FM »

Wenn glaubhaft ist, dass die Teilnahme an der rechtsextremen Demo weder für eine immer noch existierende Gesinnung steht noch mit Straftaten verbunden war (die noch verfolgt werden können), dürfte das keine Rolle für den Beamtenstatus spielen.

Bei der Videoaufnahme wird es darauf ankommen, ob F diese "zugänglich macht" (§ 201a Abs. 2 StGB), wenn sie z.B. einen Link mitteilt oder genügend Angaben, damit man es schnell findet. Die Zusendung einer gespeicherten Kopie würde wohl ausreichen.

Und dann wäre die Frage, ob es einen Ausnahmegrund nach Abs. 4 gibt. Das Bestreben, in einem Verwaltungsverfahren prüfen zu lassen ob die Beamtin wirklich die Anforderungen erfüllt, könnte ein solcher sein. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass das Ergebnis zu Folgen führen würde, aber der Dritte eröffnet der Behörde so die Möglichkeit es überhaupt zu prüfen.

Die damit verbundene Geldforderung deutet aber darauf hin, dass es nicht um diese Absicht geht. Da erstattet man eben Anzeige bei der Polizei. Das ist zwar mit dem Risiko verbunden, dass es auch die Dienststelle (nicht jeder dort aber ggf. der Leiter) erfährt, aber damit wäre das Problem auch schon aus der Welt und keine weitere Erpressung dieser Art mehr möglich.
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