Vorgesetzte vom Präsident
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Vorgesetzte vom Präsident
Eigentlich müsste es bei Behörden immer einen Vorgesetzten geben.
Wer bitte ist der Vorgesetze vom Ministerpräsident.
Habe den Bundestag angerufen, die sagten am Telefon,
der ist oberster Chef, da geht keine Kritik.
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Wer ist bitte der Vorgesetzte vom Amtsgericht,
also vom Präsidenten vom AG?
Wer bitte ist der Vorgesetze vom Ministerpräsident.
Habe den Bundestag angerufen, die sagten am Telefon,
der ist oberster Chef, da geht keine Kritik.
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Wer ist bitte der Vorgesetzte vom Amtsgericht,
also vom Präsidenten vom AG?
Re: Vorgesetzte vom Präsident
Guckst du hier
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Vorgesetzte vom Präsident
@ktown
Du weißt aber schon, dass Du da was verlinkt hast, was mit der Realität in Deutschland so gar nichts zu tun hat?
Irgendwo ist das Ende jeder Kette; der MP hat tatsächlich keinen Vorgesetzten im üblichen Sinne, er kann aber vom Landtag durch einen neuen ersetzt werden.
Bei Richtern läuft das eh anders, da Richter unabhängig sind, dh Richter haben keinen weisungsbefugten Vorgesetzten, was Sachentscheidungen angeht. Wie das zB mit Versetzungen (bei Ausfällen oä) aussieht kann ich nicht sagen.
Du weißt aber schon, dass Du da was verlinkt hast, was mit der Realität in Deutschland so gar nichts zu tun hat?
Irgendwo ist das Ende jeder Kette; der MP hat tatsächlich keinen Vorgesetzten im üblichen Sinne, er kann aber vom Landtag durch einen neuen ersetzt werden.
Bei Richtern läuft das eh anders, da Richter unabhängig sind, dh Richter haben keinen weisungsbefugten Vorgesetzten, was Sachentscheidungen angeht. Wie das zB mit Versetzungen (bei Ausfällen oä) aussieht kann ich nicht sagen.
Re: Vorgesetzte vom Präsident
Richter unterliegen einer Dienstaufsicht, klar. Nur die Fachaufsicht ist direkt nicht da, wegen der Unabhängigkeit. Bei Ausfällen von Richtern legt der Geschäftsverteilungsplan fest, wer ihn vertritt. Die "Fachaufsicht" ist mehr indirekt, aber auch recht effizient. Wenn ein Berufungsgericht jede zweite Entscheidung kippt, dann wird man sich überlegen, wo man den Richter einsetzen kann, ohne dass ein Schaden entsteht.
Auch eine Aufsichtskette muss logischerweise irgendwo ein Ende haben, kann nicht endlos sein.
Auch eine Aufsichtskette muss logischerweise irgendwo ein Ende haben, kann nicht endlos sein.
Re: Vorgesetzte vom Präsident
Und wie ist die Realität?
Ich ging bisher immer davon aus, dass für einen Gerichtspräsidenten das Justizministerium des Landes der Dienstherr ist und somit die Dienst- und Fachaufsicht inne hat.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Vorgesetzte vom Präsident
Die Dienstaufsicht im Sinne einer Verwaltung setzt nicht die Geschäftsverteilung der Richter fest. Das macht das Richterpräsidium (§ 21e GVG), das bis auf den Vorsitz von den Richtern gewählt wird..
Zuletzt geändert von Jdepp am 03.07.22, 21:26, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Vorgesetzte vom Präsident
Ein Gerichtspräsident oder -direktor übt in seiner Verwaltungsfunktion keine Funktion in richterlicher Unabhängigkeit aus und untersteht hierbei daher dann auch der Aufsicht der nächst höheren Behörde (AG Direktor -> LG; AG Präsident -> OLG)
Re: Vorgesetzte vom Präsident
Hast Du dir eigentlich durchgelesen, was Du da verlinkt hast?
Es ist die Beschreibung, wie sich die Neue Richtervereinigung eine unabhängige Justiz für Deutschland vorstellt. Und das hat mit der aktuellen Realität nunmal nichts zu tun. Das fällt einem auf, wenn man die Seite mal ganz kurz überfliegt und ein klein wenig Ahnung von der Sache hat; nicht immer nur den ersten Treffer von google posten.
Ansonsten: Wenn man die Mitgliederzahlen der Neuen Richtervereinigung mit derjenigen des Deutschen Richterbundes vergleicht stellt man da eine auffällige Diskrepanz fest.
Re: Vorgesetzte vom Präsident
Ich finde es TOP
das mir hier entschieden widersprochen wird. Nur so kann man sich letztendlich, als unwissender Leser, ein gutes Bild machen. Auch wenn es mich in keinem guten Licht dastehen lässt
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Vorgesetzte vom Präsident
Sorry,
kaum was verstanden.
Ist Vorgesetzte vom Präsident AG
Justizministerium?
Ist Vorgesetzte vom Ministerpräsident der Landtag?
kaum was verstanden.
Ist Vorgesetzte vom Präsident AG
Justizministerium?
Ist Vorgesetzte vom Ministerpräsident der Landtag?
Re: Vorgesetzte vom Präsident
@ktown
Sorry wenn es ein bisschen hart war, aber die Seite stellt nunmal was ganz anderes dar ...
@rechtsfrage
Mach Dich von dem Vorgesetzten im üblichen Sinne los - den gibt es in den beiden Fällen nicht!
Richter sind unabhängig; was die Entscheidung in Verhandlungen angeht, ist niemand(!) einem Richter gegenüber vorgesetzt/weisungsbefugt.
Der Landtag ist auch nicht der Vorgesetzte des MP; einen Vorgesetzten hat der MP in diesem Sinne nicht. Der Landtag kann ihn ersetzen bzw. mit Gesetzen bestimmte Regeln vorgeben. Er ist aber kein (weisungsbefugter oder sonstiger) Vorgesetzter (darf der Landtag schon wegen der Gewaltenteilung nicht sein).
Wie schon mehrfach geschrieben - irgendwo ist die Kette zu enden. Das ist aber in jeder privaten Firma genauso.
Sorry wenn es ein bisschen hart war, aber die Seite stellt nunmal was ganz anderes dar ...
@rechtsfrage
Mach Dich von dem Vorgesetzten im üblichen Sinne los - den gibt es in den beiden Fällen nicht!
Richter sind unabhängig; was die Entscheidung in Verhandlungen angeht, ist niemand(!) einem Richter gegenüber vorgesetzt/weisungsbefugt.
Der Landtag ist auch nicht der Vorgesetzte des MP; einen Vorgesetzten hat der MP in diesem Sinne nicht. Der Landtag kann ihn ersetzen bzw. mit Gesetzen bestimmte Regeln vorgeben. Er ist aber kein (weisungsbefugter oder sonstiger) Vorgesetzter (darf der Landtag schon wegen der Gewaltenteilung nicht sein).
Wie schon mehrfach geschrieben - irgendwo ist die Kette zu enden. Das ist aber in jeder privaten Firma genauso.
Re: Vorgesetzte vom Präsident
Was ist daran schwer zu verstehen? Der Vorgesetzte des Präsidenten eines Amtsgerichts ist der Präsident des Oberlandesgerichts wenn es um Verwaltungshandeln geht, ansonsten bzgl der Dienstaufsicht als Richter § 16 AGGVG ebenfalls dieser. Wenn es um die richterliche Tätigkeit gibt es allerdings in der Regel nur den ordentlichen Rechtsweg.rechtfrage hat geschrieben: ↑04.07.22, 10:54 Sorry,
kaum was verstanden.
Ist Vorgesetzte vom Präsident AG
Justizministerium?
Ist Vorgesetzte vom Ministerpräsident der Landtag?
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Re: Vorgesetzte vom Präsident
Danke.
Also OLG wegen AG.
Und beim Ministerpräsidenten?
Danke für Hilfe.
Also OLG wegen AG.
Und beim Ministerpräsidenten?
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Re: Vorgesetzte vom Präsident
NIEMAND!!!!!!!
Ist auch schon etliche Male beantwortet worden!
Ist auch schon etliche Male beantwortet worden!
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Re: Vorgesetzte vom Präsident
Wenn also "Fehler gemacht werden"
kann oder könnte der Bürger sich nirgendwo beschweren.
Danke.
kann oder könnte der Bürger sich nirgendwo beschweren.
Danke.
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