Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?

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GuW
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Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?

Beitrag von GuW »

Eine Referatsleiterin (B3) in einem Ministerium wird kommissarisch die Leitung einer Unterabteilung (B6) übertragen. Auf internationalen Tagungen bei der Weltbank in Washington, bei IFAD in Rom und auch innerhalb des Ministeriums läßt sie das 'kommissarisch' jedoch weg und tritt somit in breiter Öffentlichkeit (schriftlich wie mündlich) als fest installiert auf Stufe B6 auf. Harmlose Hochstapelei, Dienstvergehen oder Vergehen nach 132a StGB?
ExDevil67
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?

Beitrag von ExDevil67 »

Ich würde mal auf ersteres tippen. Denn auch wenn da vielleicht noch die eine oder andere dienstrechtliche Formalie fehlt wie offizielle Stellenzuweisung, Beförderung etc. Sie übt in dem Moment ja mit Wissen / Zustimmung / des Dienstherren die entsprechende Funktion aus.
ktown
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?

Beitrag von ktown »

ExDevil67 hat geschrieben: 28.11.22, 12:20Ich würde mal auf ersteres tippen.
Heißt also
GuW hat geschrieben: 28.11.22, 12:05 Harmlose Hochstapelei
Aber wieso? Wenn sie doch vom Dienstherrn die entsprechende Funktion zugewiesen wurde hat sie doch offiziell die Leitung und somit auch alle Befugnisse. Oder ist sie letztlich nur ein Warmhalter der keine Befugnisse hat?
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GuW
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?

Beitrag von GuW »

Kommissarische Übertragung heisst Wahrnehmung der Geschäfte, ohne die Beförderung. Wie ein Geschäftsträger bei den Botschaften, der eben nicht der Botschafter ist.
ExDevil67
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?

Beitrag von ExDevil67 »

ktown hat geschrieben: 28.11.22, 12:37
ExDevil67 hat geschrieben: 28.11.22, 12:20Ich würde mal auf ersteres tippen.
Heißt also
GuW hat geschrieben: 28.11.22, 12:05 Harmlose Hochstapelei
Aber wieso? Wenn sie doch vom Dienstherrn die entsprechende Funktion zugewiesen wurde hat sie doch offiziell die Leitung und somit auch alle Befugnisse.
Stimmt, konsequent gedacht wäre das noch nicht einmal das.
Sollte man sich allerdings nur sicher sein das man auch irgendwann formal die Stelle bekommt. Man trifft sich ja bekannterweise zweimal im Leben und das könnte doch die eine oder andere Nachfrage geben wenn man beim zweiten Mal wieder nur als Referatsleitung auftritt und nicht mehr als Unterabteilungsleitung.

Sofern da jemand den Unterschied kennt.
ktown
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?

Beitrag von ktown »

Nach meinem Verständnis und da mag ich falsch liegen, ist der vorrangige Unterschied, dass im kommissarischen Fall die Stelle nicht einklagbar ist, man nicht die entsprechende Entlohnung erhält und vom Dienstherrn jederzeit wieder abberufen werden kann.
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ExDevil67
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?

Beitrag von ExDevil67 »

Bei Beamten muss ich passen, bei Tarifangestellten wäre die Zahlung einer Zulage in Höhe der Differenz der beiden Eingruppierungen möglich für die Zeit in der man die höherwertige Tätigkeit übernimmt. Und bezüglich der Abberufung, ja das kommissarisch deutet an das da noch eine offizielle Besetzung der Stelle aussteht und es auch jemand anderes werden kann.

Perfides Beispiel dazu, Stelleninhaber einer Leitungsfunktion verabschiedet sich in den Ruhestand. Formal aber nur in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Ergebnis waren zwei Ausschreibung der Stelle. Kommissarisch bis zum Ende der Freistellungsphase und dann regulär zur Nachbesetzung.
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?

Beitrag von FM »

GuW hat geschrieben: 28.11.22, 12:05 Eine Referatsleiterin (B3) in einem Ministerium wird kommissarisch die Leitung einer Unterabteilung (B6) übertragen. Auf internationalen Tagungen bei der Weltbank in Washington, bei IFAD in Rom und auch innerhalb des Ministeriums läßt sie das 'kommissarisch' jedoch weg und tritt somit in breiter Öffentlichkeit (schriftlich wie mündlich) als fest installiert auf Stufe B6 auf. Harmlose Hochstapelei, Dienstvergehen oder Vergehen nach 132a StGB?
"Unterabteilungsleiterin" ist keine Amtsbezeichnung. Die Amtsbezeichnung wäre hier vermutlich Ministerialdirigentin.
GuW
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?

Beitrag von GuW »

Sie tritt auf als Leiterin der Unterabteilung XYZ.
FM
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?

Beitrag von FM »

GuW hat geschrieben: 28.11.22, 15:22 Sie tritt auf als Leiterin der Unterabteilung XYZ.
Und wo wäre das als Amts- oder Dienstbezeichnung, als akademischer Grad, Titel oder öffentliche Würde definiert?
GuW
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?

Beitrag von GuW »

Leiterin einer bestimmten Unterabteilung in dem Ministerium ist immer eine Ministerialdirigentin bzw. jemand, der demnächst dazu befördert wird; wo also die Beförderungsentscheidung gefallen ist. Bei der kommissarischen Übertragung gerade nicht.
Christian_K
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?

Beitrag von Christian_K »

Der Beamtin ist die Leitung der Unterabteilung übertragen worden.
"Kommissarisch" heißt lediglich, dass noch nicht endgültig feststeht, ob sie diesen Posten auf Dauer ausüben wird.
Derzeit hat sie ihn aber inne, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten, und es gibt IMO keine Regelung, nach der der Zusatz "Kommissarisch" hinzugefügt werden muss.
Erst recht sehe ich hier keine Hochstapelei oder gar strafrechtlich relevante Vergehen.
_______________________________________________
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?

Beitrag von GuW »

Tatsächlich war es so, daß das Weglassen des 'Kommissarischen' auch am Rande in einem Gerichtsverfahren aufkam. Die Richterin hatte angeordnet, daß der Zusatz 'kommissarisch' nicht weggelassen werden darf und die Verwaltung hatte die Beamtin daraufhin auch in diesem Sinne instruiert.
ktown
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?

Beitrag von ktown »

Diese Salamitaktik ist echt nervig. :evil:
GuW hat geschrieben: 29.11.22, 09:11Die Richterin hatte angeordnet, daß der Zusatz 'kommissarisch' nicht weggelassen werden darf und die Verwaltung hatte die Beamtin daraufhin auch in diesem Sinne instruiert.
Wenn sie doch solche Sachverhalte haben, wieso kommen sie erst jetzt damit?
Wie wurde dies von der Richterin und danach von der Verwaltung begründet bzw. untermauert?
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?

Beitrag von GuW »

Keine Salamitaktik. :)

In dem Verfahren wurde diese Frage nicht weiter behandelt. Genau deshalb habe ich das Thema hier eingebracht. Es schien allen klar zu sein, daß das Weglassen absolut nicht geht und es wurde sofort korrigiert, aber gegen was genau das verstößt blieb offen.
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