Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?
Moderator: FDR-Team
Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?
Eine Referatsleiterin (B3) in einem Ministerium wird kommissarisch die Leitung einer Unterabteilung (B6) übertragen. Auf internationalen Tagungen bei der Weltbank in Washington, bei IFAD in Rom und auch innerhalb des Ministeriums läßt sie das 'kommissarisch' jedoch weg und tritt somit in breiter Öffentlichkeit (schriftlich wie mündlich) als fest installiert auf Stufe B6 auf. Harmlose Hochstapelei, Dienstvergehen oder Vergehen nach 132a StGB?
Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?
Ich würde mal auf ersteres tippen. Denn auch wenn da vielleicht noch die eine oder andere dienstrechtliche Formalie fehlt wie offizielle Stellenzuweisung, Beförderung etc. Sie übt in dem Moment ja mit Wissen / Zustimmung / des Dienstherren die entsprechende Funktion aus.
Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?
Heißt also
Aber wieso? Wenn sie doch vom Dienstherrn die entsprechende Funktion zugewiesen wurde hat sie doch offiziell die Leitung und somit auch alle Befugnisse. Oder ist sie letztlich nur ein Warmhalter der keine Befugnisse hat?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?
Kommissarische Übertragung heisst Wahrnehmung der Geschäfte, ohne die Beförderung. Wie ein Geschäftsträger bei den Botschaften, der eben nicht der Botschafter ist.
Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?
Stimmt, konsequent gedacht wäre das noch nicht einmal das.
Sollte man sich allerdings nur sicher sein das man auch irgendwann formal die Stelle bekommt. Man trifft sich ja bekannterweise zweimal im Leben und das könnte doch die eine oder andere Nachfrage geben wenn man beim zweiten Mal wieder nur als Referatsleitung auftritt und nicht mehr als Unterabteilungsleitung.
Sofern da jemand den Unterschied kennt.
Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?
Nach meinem Verständnis und da mag ich falsch liegen, ist der vorrangige Unterschied, dass im kommissarischen Fall die Stelle nicht einklagbar ist, man nicht die entsprechende Entlohnung erhält und vom Dienstherrn jederzeit wieder abberufen werden kann.
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?
Bei Beamten muss ich passen, bei Tarifangestellten wäre die Zahlung einer Zulage in Höhe der Differenz der beiden Eingruppierungen möglich für die Zeit in der man die höherwertige Tätigkeit übernimmt. Und bezüglich der Abberufung, ja das kommissarisch deutet an das da noch eine offizielle Besetzung der Stelle aussteht und es auch jemand anderes werden kann.
Perfides Beispiel dazu, Stelleninhaber einer Leitungsfunktion verabschiedet sich in den Ruhestand. Formal aber nur in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Ergebnis waren zwei Ausschreibung der Stelle. Kommissarisch bis zum Ende der Freistellungsphase und dann regulär zur Nachbesetzung.
Perfides Beispiel dazu, Stelleninhaber einer Leitungsfunktion verabschiedet sich in den Ruhestand. Formal aber nur in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Ergebnis waren zwei Ausschreibung der Stelle. Kommissarisch bis zum Ende der Freistellungsphase und dann regulär zur Nachbesetzung.
Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?
"Unterabteilungsleiterin" ist keine Amtsbezeichnung. Die Amtsbezeichnung wäre hier vermutlich Ministerialdirigentin.GuW hat geschrieben: ↑28.11.22, 12:05 Eine Referatsleiterin (B3) in einem Ministerium wird kommissarisch die Leitung einer Unterabteilung (B6) übertragen. Auf internationalen Tagungen bei der Weltbank in Washington, bei IFAD in Rom und auch innerhalb des Ministeriums läßt sie das 'kommissarisch' jedoch weg und tritt somit in breiter Öffentlichkeit (schriftlich wie mündlich) als fest installiert auf Stufe B6 auf. Harmlose Hochstapelei, Dienstvergehen oder Vergehen nach 132a StGB?
Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?
Sie tritt auf als Leiterin der Unterabteilung XYZ.
Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?
Leiterin einer bestimmten Unterabteilung in dem Ministerium ist immer eine Ministerialdirigentin bzw. jemand, der demnächst dazu befördert wird; wo also die Beförderungsentscheidung gefallen ist. Bei der kommissarischen Übertragung gerade nicht.
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?
Der Beamtin ist die Leitung der Unterabteilung übertragen worden.
"Kommissarisch" heißt lediglich, dass noch nicht endgültig feststeht, ob sie diesen Posten auf Dauer ausüben wird.
Derzeit hat sie ihn aber inne, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten, und es gibt IMO keine Regelung, nach der der Zusatz "Kommissarisch" hinzugefügt werden muss.
Erst recht sehe ich hier keine Hochstapelei oder gar strafrechtlich relevante Vergehen.
"Kommissarisch" heißt lediglich, dass noch nicht endgültig feststeht, ob sie diesen Posten auf Dauer ausüben wird.
Derzeit hat sie ihn aber inne, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten, und es gibt IMO keine Regelung, nach der der Zusatz "Kommissarisch" hinzugefügt werden muss.
Erst recht sehe ich hier keine Hochstapelei oder gar strafrechtlich relevante Vergehen.
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LG
Chris
99 % der Computerfehler sitzen vor dem Bildschirm.
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?
Tatsächlich war es so, daß das Weglassen des 'Kommissarischen' auch am Rande in einem Gerichtsverfahren aufkam. Die Richterin hatte angeordnet, daß der Zusatz 'kommissarisch' nicht weggelassen werden darf und die Verwaltung hatte die Beamtin daraufhin auch in diesem Sinne instruiert.
Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?
Diese Salamitaktik ist echt nervig.
Wie wurde dies von der Richterin und danach von der Verwaltung begründet bzw. untermauert?
Wenn sie doch solche Sachverhalte haben, wieso kommen sie erst jetzt damit?
Wie wurde dies von der Richterin und danach von der Verwaltung begründet bzw. untermauert?
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Re: Harmlose Hochstapelei oder Vergehen nach 132a?
Keine Salamitaktik.
In dem Verfahren wurde diese Frage nicht weiter behandelt. Genau deshalb habe ich das Thema hier eingebracht. Es schien allen klar zu sein, daß das Weglassen absolut nicht geht und es wurde sofort korrigiert, aber gegen was genau das verstößt blieb offen.
In dem Verfahren wurde diese Frage nicht weiter behandelt. Genau deshalb habe ich das Thema hier eingebracht. Es schien allen klar zu sein, daß das Weglassen absolut nicht geht und es wurde sofort korrigiert, aber gegen was genau das verstößt blieb offen.
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