Höchstgrenze Nebenverdienst BW

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versuch
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Höchstgrenze Nebenverdienst BW

Beitrag von versuch »

Herr x ist Landesbeamter in bw und nebenberuflich selbständig.
Ihm ist klar, dass er maximal 20 Prozent seiner Arbeitszeit als Beamter zusätzlich nutzen darf.
Gibt es auch eine Grenze für den Verdienst in Bw?
Für Bundesbeamte ist diese 40 Prozent der Grundbesoldung.
th-h
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Re: Höchstgrenze Nebenverdienst BW

Beitrag von th-h »

versuch hat geschrieben: 30.09.23, 10:38 Herr x ist Landesbeamter in bw und nebenberuflich selbständig.
Ihm ist klar, dass er maximal 20 Prozent seiner Arbeitszeit als Beamter zusätzlich nutzen darf.
Jein. DIe Nebentätigkeit darf die ordnungsgemäße Erfüllung der dienstlichen Pflichten nicht verhindern. Das wird in der Regel angenommen, wenn der Zeitaufwand für alle Nebenttigkeiten 20% der wöchentlichen Arbeitszeit überschreitet (also im Prinzip mehr als ein Arbeitstag für Nebentätigkeiten in Anspruch genommen werden müsste). Letztlich entscheidet das aber der Dienstherr bei der Entscheidung über die Genehmigung (oder bei nur anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten durch eine entsprechende Entscheidung nach der Anzeige).
versuch hat geschrieben: 30.09.23, 10:38Gibt es auch eine Grenze für den Verdienst in Bw?
Nein. Eine im Vergleich zur Besoldung übermäßig hohe Nebentätigkeitsvergütung mag aber die Gefahr begründen, dass die Nebentätigkeit die Erfüllug der dienstlichen Pflichten verhindert, den Beamten in einen Widerstreit mit den dienstlichen Pflichten bringen kann oder die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit des Beamten beeinflussen kann. Das ist eine Frage des Einzelfalls und hängt natürlich nicht zuletzt davon ab, was das für eine Nebentätigkeit ist (und für wen sie ausgeübt wird).
versuch
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Re: Höchstgrenze Nebenverdienst BW

Beitrag von versuch »

Danke.
Der Beamte ist Lehrkraft und die Nebentätigkeit ist Organisation von Fitnesskurse, die Mitarbeiter durchführen.
Buchführung und Marketing, die er selbst macht, sind hier weit unter 5 % der Arbeitszeit des Beamten.

Das sollte kein Problem sein?
th-h
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Re: Höchstgrenze Nebenverdienst BW

Beitrag von th-h »

versuch hat geschrieben: 30.09.23, 17:28 Danke.
Der Beamte ist Lehrkraft und die Nebentätigkeit ist Organisation von Fitnesskurse, die Mitarbeiter durchführen.
Buchführung und Marketing, die er selbst macht, sind hier weit unter 5 % der Arbeitszeit des Beamten.

Das sollte kein Problem sein?
Vermutlich nicht. Am einfachsten dürfte es sein, die Genehmigung der Nebentätigkeit (im Zweifel auf dem vorgesehenen Vordruck) zu beantragen, dann sieht man ja, was passiert.
versuch
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Re: Höchstgrenze Nebenverdienst BW

Beitrag von versuch »

Hat her x schon.

Ist 5 Jahre genehmigt.

Allerdings wird sich voraussichtlich der dort pro Jahr angegebene Gewinn in dieser Zeit verfünffachen
th-h
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Re: Höchstgrenze Nebenverdienst BW

Beitrag von th-h »

versuch hat geschrieben: 30.09.23, 23:10 Hat her x schon.

Ist 5 Jahre genehmigt.

Allerdings wird sich voraussichtlich der dort pro Jahr angegebene Gewinn in dieser Zeit verfünffachen
Das zeigt sich dann ja bei der jedes Jahr abzugebenden Erklärung über die Einnahmen aus Nebentätigkeiten im vergangenen Jahr.
versuch
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Re: Höchstgrenze Nebenverdienst BW

Beitrag von versuch »

Ja.
Bei uns alle 2 Jahre.

Wird dann die Genehmigung ggf. Nicht verlängert?
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