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aufgrund fehlerhafter Zeugenaussagen bzw. Übertragungsfehler wird eine Person zwangseingewiesen. Es findet kein Aufnahmegespräch statt. Der Grund der Beschuldigung, fehlerhafte, wird mitgeteilt und als feststehend diagnostiziert, die Person verneint die Beschuldigungen mehrmals, darauf wird nicht eingegangen. Vom Gericht kommt Besuch und teilt die Grundlage mit, die Person teilte mit es soll Widerspruch eingeleitet werden, darauf wird nicht eingegangen. Die Ärzte kommen mehrmals auf die Person zu, er soll seine Medikamente nehmen, dieses wird von ihm verneint. Weitere Gespräche finden nicht statt. Person ist unauffällig, keine Aggressionen, keine Fremdgefährdung. Es kommt dann zur Zwangsmedikation.
Nach Entlassung, Willen gebrochen und Verstand. Geistig und körperlich sediert durch die Medikamente. Psychisch unauffällig. Nach zwei Jahren teilt er der Klinik mit, er möchte die Medikamente nicht mehr nehmen, darauf wird nicht eingegangen.
in der Zwangsunterbringung wurde eine Betreuung vom Gericht festgelegt. Betreuer besucht Person, kein Gespräch von dem Betreuer. Nach Entlassung teilt Person mit, fehlerhafte ungerechte Zwangseinweisung unter schriftlichen Zeugenaussagen, der Betreuer nimmt es zur Kenntnis und das Thema ist für ihn erledigt, keine Reaktion.
Der Thread würde begonnen, aber nicht zu Ende geführt?
Wer ist nun zuständig Wie kann rechtlich abgeholfen werden? Rechtliche Beratung?
Der Betreuer meldet sich auf Anfragen nicht.
? Sind Entscheidungen in Gesundheitsfragen die eine nachteilige oder sogar zur Behinderung geführt hat von denen Betreuer geführt haben , wie zu beurteilen?
Der Betreuer oder das Betreuungsgericht sollten diesbezüglich Auskunft geben können.
Ist man Mittellos, kann man unter Umständen einen Beratungsschein für eine fast kostenlose Beratung von einem Anwalt o.A. bekommen. Diese Kenntnis bezieht sich nicht speziell auf Betreuung.
Man sollte in jedem Fall vorher den Arzt kontaktieren. Was sagt der dazu?
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