Gesetzlicher Betreuer und Vorsorgevollmacht

Moderator: FDR-Team

Hotte Trotte
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Gesetzlicher Betreuer und Vorsorgevollmacht

Beitrag von Hotte Trotte »

Hallo

Nur eine kurze Frage!

Wenn vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt wurde, Ich aber selbst in
einer Vorsorgevollmacht eine andere Person bestimmt habe, welche Bestimmung
zaehlt dann Bitte
Die des Gerichtes, oder die aus der Vorsorgevollmacht

H.
Zafilutsche
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Re: Gesetzlicher Betreuer und Vorsorgevollmacht

Beitrag von Zafilutsche »

Ein gesetzlich bestellter Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen. Ob er das macht oder nicht, wer will das wissen?
Ich meine aber wenn der "Betreute" gründe vorbringt, warum der bestellte Betreuer z.B. ungeeignet ist, wird ein Gericht reagieren müssen und ggf. einen anderen Betreuer bestellen müssen. Ich meine da mal ein Urteil diesbezüglich gelesen zu haben.
SusanneBerlin
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Re: Gesetzlicher Betreuer und Vorsorgevollmacht

Beitrag von SusanneBerlin »

Was war denn zuerst da, die Betreuung oder die Vorsorgevollmacht?
Grüße, Susanne
khmlev
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Re: Gesetzlicher Betreuer und Vorsorgevollmacht

Beitrag von khmlev »

SusanneBerlin hat geschrieben:Was war denn zuerst da, die Betreuung oder die Vorsorgevollmacht?
... und wenn die Vorsorgevollmacht zuerst da war, wusste das Betreuungsgericht davon?

Ggf. umfasst die Betreuung einen Aufgabenkreis, der durch die Vorsorgevollmacht nicht abgedeckt wird.
Gruß
khmlev
- out of order -
Hotte Trotte
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Re: Gesetzlicher Betreuer und Vorsorgevollmacht

Beitrag von Hotte Trotte »

Hallo

Der Betreuer war zuerst da.
Leider bin Ich seit geraumer Zeit mit der Arbeit vom Betrteuer unzufrieden, weshalb
Ich um einen Betreuerwechsel gebeten habe.
Leider war das Gericht damit nicht einverstanden!
Z.Zt. habe Ich mir endlich einmal eine Vorsorgevollmacht besorgt, wo die Frage der
Betreuung auftaucht!
Insofern ist mir jetzt unklar, ob Ich dort meinen Betreuer eintragen soll/kann, oder evtl.
die Betreuung somit aufgehoben werden kann?!

H.
CruNCC
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Re: Gesetzlicher Betreuer und Vorsorgevollmacht

Beitrag von CruNCC »

oder evtl. die Betreuung somit aufgehoben werden kann?!
Nein, das ist nicht möglich.
Z.Zt. habe Ich mir endlich einmal eine Vorsorgevollmacht besorgt, wo die Frage der
Betreuung auftaucht!
Das hätte man vor der Betreuerbestellung machen müssen.
SusanneBerlin
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Re: Gesetzlicher Betreuer und Vorsorgevollmacht

Beitrag von SusanneBerlin »

Man hätte beim Antrag auf Betreuerwechsel gleich die gewünschte Person als Wunschbetreuer angeben sollen und dazuschreiben, dass die Person damit einverstanden ist, die Betreuung auf ehrenamtlicher Basis zu übernehmen.

Kann man zwar jetzt auch noch machen, aber die Chancen dass das Gericht dem stattgibt nachdem kurz zuvor ein Antrag auf Betreuerwechsel abgelehnt worden ist, haben sich vermutlich verringert.
Grüße, Susanne
WHKD2000
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Re: Gesetzlicher Betreuer und Vorsorgevollmacht

Beitrag von WHKD2000 »

Hotte Trotte hat geschrieben: Leider bin Ich seit geraumer Zeit mit der Arbeit vom Betrteuer unzufrieden, weshalb
Ich um einen Betreuerwechsel gebeten habe.
H.
haben Sie dadurch Nachteile?
vllt. auch Nachteile durch Versäumnisse des Betreuers?
wie gravierend ist "unzufrieden"?
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
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