Generalvollmacht soll nicht zigfach gebraucht werden

Moderator: FDR-Team

Charly44
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 64
Registriert: 25.02.14, 10:07

Generalvollmacht soll nicht zigfach gebraucht werden

Beitrag von Charly44 »

Habe eine Generalvollmacht incl. Patientenverfügung für meine Schwester nach einer OP mit wohl langer Zeit ohne Bewusstsein.
Habe diese in Kopie der Klinik zur Verfügung gestellt - insoweit ok.

Frage,: Muss man diese 6-seitige Verfügung, neben dem Steuerberater, auch den Versicherungen und allen, die zu einer Antwort nur nach Vorlage der Verfügung bereit sind, geben?
Ich wünsche mir einen z.B. notariellen Dreizeiler "Generalvollmacht liegt vor". Habe keine Erfahrungen, könnte mir jedoch vorstellen, dass es eine Vereinfachung gibt um nicht jedermann alle intimen Daten vorlegen zu müssen.

Der Notar schreibt, dass man zu jeder Zeit Abschriften von der Generalverfügung erhalten kann.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24721
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Generalvollmacht soll nicht zigfach gebraucht werden

Beitrag von Tastenspitz »

Was bitte sind intime Daten?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Altbauer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1104
Registriert: 10.12.14, 17:47

Re: Generalvollmacht soll nicht zigfach gebraucht werden

Beitrag von Altbauer »

Was spricht dagegen, sich vom Notar 1/2 Dutzend Ausfertigungen erstellen zu lassen?
-Gebühren vorher erfragen-

Und natürlich jeweils die Vorgelegte Ausfertigung von Versicherung etc. zurückverlangen
Chavah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 9293
Registriert: 06.02.05, 10:23

Re: Generalvollmacht soll nicht zigfach gebraucht werden

Beitrag von Chavah »

Warum so kompliziert? Eine Vollmacht muss man doch nur wo auch immer vorlegen, wenn ein Bedarf besteht. Mit der Bank würde ich abklären, wie die es am liebsten hätten, ansonsten eben bei Bedarf eine Ausfertigung der Vollmacht zu wem auch immer schicken. Aber im Voraus muss da doch gar nichts geschehen.

Chavah
Charly44
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 64
Registriert: 25.02.14, 10:07

Re: Generalvollmacht soll nicht zigfach gebraucht werden

Beitrag von Charly44 »

Tastenspitz hat geschrieben: 24.05.21, 11:40 Was bitte sind intime Daten?
intime Daten sind m.E. verschiedene personenbezogene Daten
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30098
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Generalvollmacht soll nicht zigfach gebraucht werden

Beitrag von ktown »

Charly44 hat geschrieben: 24.05.21, 11:55
Tastenspitz hat geschrieben: 24.05.21, 11:40 Was bitte sind intime Daten?
intime Daten sind m.E. verschiedene personenbezogene Daten
Sie meinen die Daten, die die Versicherung, Steuerberater usw. eh haben?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
winterspaziergang

Re: Generalvollmacht soll nicht zigfach gebraucht werden

Beitrag von winterspaziergang »

Charly44 hat geschrieben: 24.05.21, 11:34 Frage,: Muss man diese 6-seitige Verfügung, neben dem Steuerberater, auch den Versicherungen und allen, die zu einer Antwort nur nach Vorlage der Verfügung bereit sind, geben?
wenn es für die Angelegenheiten notwendig ist, wird man kaum drum herum kommen.

Im Übrigen fertigt man eine Vollmacht aus genau dem Grund an: Um sie den entsprechenden Stellen zumindest vorzulegen und sich als Bevöllmächtigter auszuweisen. Sonst könnte man sich das ganze ja auch sparen.
Ich wünsche mir einen z.B. notariellen Dreizeiler "Generalvollmacht liegt vor".
offenbar hat bereits der Notar dazu Stellung genommen.
:arrow:
Der Notar schreibt, dass man zu jeder Zeit Abschriften von der Generalverfügung erhalten kann.
und zu
Habe keine Erfahrungen, könnte mir jedoch vorstellen, dass es eine Vereinfachung gibt um nicht jedermann alle intimen Daten vorlegen zu müssen.
der genannte Wunsch ist unverständlich. Worin besteht die Erschwernis, die Vollmacht für ihren angefertigten Zweck zu nutzen? Man muss die 6 Seiten ja nicht jedes Mal vortragen.

Und wie bereits gefragt und genannt: Welche "intimen" persönlichen Daten? In so einer Vollmacht stehen üblicherweise Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort- alles, was Steuerberater, Versicherung usw. eh wissen. Man verrät also sicher nichts,. was die Stelle nicht ohnehin weiß.

Und es steht in einer Vollmacht, wie weit die Vollmacht geht. Gerade weil es Persönlichkeitsrechte gibt, reicht es in manchen Bereichen nicht zu wissen. "Generalvollmacht besteht", man muss auch für genau den Zweck X bevollmächtigt sein. Die entsprechenden Stellen wollen sich aus rechtlichen Gründen vergewissern oder müssen dies in ihren Unterlagen archivieren.

Kurz: Es gibt bestimmt viele andere Dinge, um die man sich in so einer Situation sorgen muss. Dass eine Versicherung in der Vollmacht liest, was sie eh schon weiß, gehört sicher nicht dazu.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24721
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Generalvollmacht soll nicht zigfach gebraucht werden

Beitrag von Tastenspitz »

Charly44 hat geschrieben: 24.05.21, 11:55
Tastenspitz hat geschrieben: 24.05.21, 11:40 Was bitte sind intime Daten?
intime Daten sind m.E. verschiedene personenbezogene Daten
Achwas.... :roll:
Wie schon geschrieben wird eine Vollmacht nicht ohne Name, Anschrift und nmE. auch Geburtsdatum auskommen.
Der Sozialvers.-Träger wird bspw. zusätzlich die RV Nummer haben wollen.
Die Bank die Kontonummer.
usw. usf.
Alles keine Intimen Daten...
Also nochmal: Was sind in ihrer Welt intime Daten, die in dieser 6- Seiten-Vollmacht zu finden sind?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3997
Registriert: 01.01.07, 21:55
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Generalvollmacht soll nicht zigfach gebraucht werden

Beitrag von CruNCC »

Mit einer notariell beurkundeten Vollmacht kann der Bevollmächtigte nur handeln, wenn der Bevollmächtigte eine Ausfertigung vorlegt. Die Erteilung mehrerer Ausfertigung birgt ein hohes Risiko, wenn die Vollmacht widerrufen wird.

Ansonsten muss das Original vorgelegt werden.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen