Fragen hinsichtlich Vorsorgevollmacht

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sören3
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Fragen hinsichtlich Vorsorgevollmacht

Beitrag von sören3 »

Hallo Forum,

folgender fiktiver Fall. Großvater A gibt seinem nächsten Angehörigen der Enkelin B eine Betreuungsvollmacht. Diese Vollmacht hat sich B aus einem Vollmachtenratgeberbuch kopiert und zusammen mit dem Großvater ausgefüllt. Sie soll laut Wortlaut über den Tod hinaus gelten. B hat noch 2 Geschwister. Der Kontakt von B zu seinen Geschwistern ist sehr schlecht, auch kümmern diese sich nicht richtig um ihren Opa. Nun stirbt der Großvater und B möchte allein die Bestattung durchführen. Muss B die anderen informieren oder fragen? Kann einer der anderen sich einmischen, vielleicht per Gericht? Was ist mit der Auflösung der Wohnung, wenn diese auch in der Vollmacht der B übertragen wird?

Zusatzfrage: Ist es notwendig so eine Vollmacht im beisein eines Arztes auszufüllen, bzw. ihn als zeugen zu benennen?

Danke!
Franz Königs
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Beitrag von Franz Königs »

Wenn die Vollmacht, die der verstorbene Großvater seiner Enkelin erteilt hat, über den Tod des Großvaters hinaus gilt, kann die Enkelin auch nach dem Tod des Großvaters alle Angelegenheiten regeln, zu deren Erledigung der verstorbene Großvater sie bevollmächtigt hat.

Die Bevollmächtigte ist nicht verpflichtet, andere Personen davon zu unterrichten, was sie aufgrund der ihr erteilten Vollmacht veranlasst. Jeder Erbe des verstorbenen Großvaters ist aber berechtigt, die Vollmacht zu widerrufen, wenn sie nicht ausdrücklich unwiderruflich erteilt worden ist. Hat ein Erbe des Großvaters die Vollmacht wirksam widerrufen, ist die Bevollmächtigte nicht mehr berechtigt, in Angelegenheiten, die die Erben zu erledigen haben, tätig zu werden.
sören3 hat geschrieben:Zusatzfrage: Ist es notwendig so eine Vollmacht im beisein eines Arztes auszufüllen, bzw. ihn als zeugen zu benennen?
Nein.
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