Kinder kommen früher in den Hort nach Schulaus
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Kinder kommen früher in den Hort nach Schulaus
Oft fällt ein Unterricht in einer der Schulen unserer Kinder aus und kommen dementsprechend eine Stunde früher in die Kindertagesstätte. Dies bedeutet, diese Kinder nehmen unsere Leistung im Anspruch vor ihrer jeweiligen Buchungszeit. Wie ist hier die Rechtslage? Sind die Kinder dann auch versichert?
Re: Kinder kommen früher in den Hort nach Schulaus
aurora_australis hat geschrieben:Oft fällt ein Unterricht in einer der Schulen unserer Kinder aus und kommen dementsprechend eine Stunde früher in die Kindertagesstätte. Dies bedeutet, diese Kinder nehmen unsere Leistung im Anspruch vor ihrer jeweiligen Buchungszeit. Wie ist hier die Rechtslage? Sind die Kinder dann auch versichert?
Wie bitte ??
Auf einer Skala von 1 bis muede, bin Ich heute Dornroeschen !
Re: Kinder kommen früher in den Hort nach Schulaus
wildmom77 hat geschrieben:
Wie bitte ??
Kinder gehen zur Schule, nach der Schule ist eine weitere Betreuung gebucht.
Nun scheint die Schule Stunden ausfallen zu lassen.
Dementsprechend gehen die Kinder vor der eigentlich gebuchten Zeit in die KiTa, die wohl gleichzeitig Schulhort ist.
Die Frage, die jetzt im Raum steht, ist: Sind die Kinder, auch wenn sie vor der eigentlich gebuchten Zeit die KiTa besuchen, versichert?
Mir persönlich würde sich eher die Frage nach den Kosten stellen.
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Re: Kinder kommen früher in den Hort nach Schulaus
Rechtsgrundlage ist §2 Abs. 1 Nr. 8a) SGB XII. Und da steht nichts von Buchungszeiten o. ä.:aurora_australis hat geschrieben:Sind die Kinder dann auch versichert?
... Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen, sowie während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 des Achten Buches, ...
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