Nur nach deutschem Recht zumindestFM hat geschrieben:Inwieweit dies vollstreckbar ist, wäre dann die nächste Frage.

bye Myri
Moderator: FDR-Team
Nur nach deutschem Recht zumindestFM hat geschrieben:Inwieweit dies vollstreckbar ist, wäre dann die nächste Frage.
Wie oft denn noch? Nein, das Aufenthaltsbestimmungsrecht gegenüber Erwachsenen ist nicht durchsetzbar! Außer Ihrem Bauchgefühl haben Sie keinerlei Argumente.Dummerchen hat geschrieben:Zum einen bestimmt auch in Deutschland derjenige den Aufenthaltsort, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Deutsche Behörden machen sich ganz sicher nicht der Freiheitsberaubung schuldig nur weil Ihr Bauchgefühl das gerne so hätte, § 239 StGB.Dummerchen hat geschrieben:Zum anderen gibt es innerhalb der EU weitreichende Rechtshilfebakommen, so dass eine grose Wahrscheinlichkeit besteht, dass deutsche Behoerden den entmuendigten Spanier in Obhut nehmen und dann an die spanischen aushaendigen, damit er den Anordnungen seines Vormundes entsprechend wieder nach Spanien kommt.