Zimmer unordentlich, jetzt soll Betreuer bestellt werden

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gatredler
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Zimmer unordentlich, jetzt soll Betreuer bestellt werden

Beitrag von gatredler »

Guten Tag,

ich bin neu hier in diesem Forum, deshalb bitte ich mich für etwaige Fehler durch Unaufmerksamkeit zu entschuldigen.

Danke.


Es geht darum das meine Eltern mir in den letzten Monaten bis Jahren sehr feindselig gegenüber stehen, mich als dumm und faul bezeichnen und mich bei relativ belanglosen Sachen anschreien und zum Teil auch schlagen. Das liegt daran das ich mittlerweile 1 einhalb Jahre keinen Ausbildungsplatz bekommen habe, da ich zuvor aufgrund der hohen Anforderung ein Studium abgebrochen habe und mich seitdem 3 mal beworben habe. Seit kurzem bin ich beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet und habe Bewerbungsvorschläge bekommen an denen ich zurzeit arbeite. Wenn man eine gute Bewerbung schreiben will und das gleich im dutzend, dauert dies eine Weile. Aufgrund dessen dass ich die letzten eineinhalb Jahre zu Hause war und mich 2 bis 3 mal in dieser Zeit beworben habe, haben meine Eltern unrechtmäßig Kindergeld bezogen. (wofür sie mich natürlich gleich verantwortlich gemacht haben lautstark und mit Beleidigungen) Daher meldete sich die Kindergeldkasse und meine Eltern nahmen sich daraufhin einen Anwalt (Rechtsversicherung). Da meine Eltern seit längerem lautstark bekundet haben, das Sie mich aus ihrem Haus endlich raushaben wollen, haben Sie bei dem Rechtsanwalt gleich nach einer Betreuung gefragt. Nun ist es es ja so das ich meinen Angelegenheiten nachkomme. Ich bin arbeitslos gemeldet und bewerbe mich um einen Ausbildungsplatz was ich vor meiner Arbeitslosmeldung im weniger großem Umfang getan habe. Mein Vater macht von meinem Kinderzimmer Fotos aufgrund von Stress (Zeugniskopien anfertigen lassen, Passfotos anfertigen lassen, Bewerbungen schreiben) sieht mein Zimmer im Moment unordentlich aus, und will dies dem Anwalt vorlegen als Beweis dafür das ich einen Betreuer benötigen würde. (meinen Angelgenheiten nicht nachkomme) Fotos macht er auch von Tellern oder Gabeln die ich vergessen habe aufzuräumen. Er drohte mir direkt mit einem Betreuer. Erstens ist ja eigentlich so, dass er aufgrund der Privatsphäre diese Fotos garnicht machen dürfte. Zweitens dürften diese Fotos doch garnicht gegen mich verwendet oder einem Anwalt vorgelegt werden oder? Zu erwähnen wäre noch das er in dem letzten Monat und länger (wir haben ein Haus mit 2 Bädern) ein von 2 Bädern abgeschlossen hat weil ich es angeblich ständig dreckig machen würde. (wie sehr kann man ein Bad verdrecken?) dabei geht es um Wasserflecken am Waschbecken. Genauso wird nach um 23 Uhr unsere Küche abgeschlossen damit ich sie Abends, falls oder wenn, meine Eltern schlafen nicht aufwecke. Somit kann ich dann nichts mehr Essen. Wohnzimmer und Gästezimmer folgen manchmal oder öfter ebenfalls. Dies würde doch eine Nötigung darstellen oder nicht ?

Das Problem ist nun das er mich nun zwangsbetreuen lassen will. Was aber ein einen schwerwiegenden Eingriff in mein Leben bedeuten würde.

Darf mein Vater oder ein Anwalt dies tun ?
Weiß jemand genau was (Gesetz §1896) " seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen" heisst ?

Wie ist die Rechtslage?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Danke
Zuletzt geändert von gatredler am 06.02.15, 18:29, insgesamt 1-mal geändert.
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Darf ein betreuer bestellt werden weil mein Zimmer unord

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

gatredler hat geschrieben:...
Weiß jemand genau was (Gesetz §1896) " seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen" heisst ?
Ja, siehe § 1896 BGB.
Oktavia
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Re: Zimmer unordentlich, jetzt soll Betreuer bestellt werden

Beitrag von Oktavia »

Nun, deine Eltern könnten auch einfach in deiner Abwesenheit das Türschloss wechseln und deine Klamotten vor die Tür stellen. Wenn du unter 18 bist könntest du dich dann an das Jugendamt wenden.
Ich sehe hier keine Notwendigkeit der Betruung, bis zu einem gewissen Grad ist Verwahrlosung und ein unaufgeräumtes Zimmer normal. Falls du psychisch krank bist oder geistig eingeschränkt könnte es für einige Lebensbereiche Betreuung geben.
Du könntest auch einfach ausziehen, aber so lange deine Eltern dich dort wohnen lassen gelten ihre Regeln und dazu kann eine abgeschlossene Küche gehören oder auch Frühstück von 6:30-6:45 Uhr. Wobei auch kein Frühstück in Ordnung wäre :wink:
Das Leben ist leider kein Ponyhof und es gibt Leute die auf der Straße leben weil Obdachlosenunterkünfte die schlechtere Lösung sind.
So lange du nicht in (Erst-) Ausbildung bist sind deine Eltern auch nicht unterhaltspflichtig. Aber wenn sie dich vor die Tür setzen sollten kannst du Hartz IV beantragen. Bis zum 21 Lebensjahr kann auch das Jugendamt vielleicht noch helfen ansonsten gibt es in Kommunen Stellen die sich um Obdachlose kümmern.
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
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SusanneBerlin
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Re: Zimmer unordentlich, jetzt soll Betreuer bestellt werden

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

wegen einem unaufgeräumten Zimmer und ein paar liegengelassenen Besteckteilen bekommt niemand einen Betreuer zugeteilt und außerdem würde eine Betreuung die Probleme nicht lösen, weshalb deine Eltern eine Betreuung haben wollen. Ein Betreuer schreibt dir keine Bewerbungen und kann dich auch nicht zwingen Bewerbungen zu schreiben oder arbeiten zu gehen.

Such dir doch Einen 450€-Job um wenigstens ein bißchen Erfahrungen im Leben als Berufstätiger zu bekommen, dann hast du auch eigenes Geld und liegst deinen Eltern nicht auf der Tasche. Genug Zeit um weiter nach einer Ausbildung zu suchen bleibt dir auch noch, wenn du ein paar Stunden pro Woche arbeitest.

Und immer eine Bewerbung nach der anderen schreiben und dann abschicken! Mit jeder Bewerbung wirst du besser im Formulieren, es macht nichts wenn die ersten nicht ganz so perfekt sind. Es nützt nichts, wochenlang an der "perfekten Bewerbung" rumzudoktern (oder an 20 gleichzeitig), wenn man keine abschickt!
Und es ist ein super Gefühl, ein paar Bewerbungen draußen zu haben.
Viel Glück!
Grüße, Susanne
CruNCC
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Re: Zimmer unordentlich, jetzt soll Betreuer bestellt werden

Beitrag von CruNCC »

gatredler hat geschrieben:Aufgrund dessen dass ich die letzten eineinhalb Jahre zu Hause war und mich 2 bis 3 mal in dieser Zeit beworben habe...
In 1,5 Jahren 3 Bewerbungen??? Wow, doch so viel :mrgreen:
Aufgrund dessen dass ich die letzten eineinhalb Jahre zu Hause war und mich 2 bis 3 mal in dieser Zeit beworben habe, haben meine Eltern unrechtmäßig Kindergeld bezogen.
Wenn Du beim Arbeitsamt als ausbildungsplatzsuchend gemeldet warst, erhälst Du auch Kindergeld. Wenn Du das versäumt hast, ist das Deine "Schuld".
Das Leben ist leider kein Ponyhof...
Wie wahr!
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Zimmer unordentlich, jetzt soll Betreuer bestellt werden

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

SusanneBerlin hat geschrieben:Hallo,

wegen einem unaufgeräumten Zimmer und ein paar liegengelassenen Besteckteilen bekommt niemand einen Betreuer zugeteilt und außerdem würde eine Betreuung die Probleme nicht lösen, weshalb deine Eltern eine Betreuung haben wollen. ...
Das ist aber schade. Ich dachte immer, dass der gesetzliche Betreuer dann das Zimmer aufräumt (quasi: "Butler auf Gerichtskosten"). ;-)
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Zimmer unordentlich, jetzt soll Betreuer bestellt werden

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Oktavia hat geschrieben:Nun, deine Eltern könnten auch einfach in deiner Abwesenheit das Türschloss wechseln und deine Klamotten vor die Tür stellen. ...
Leider tun dies die Eltern aber nicht. Volljährige Kinder sind für sich selbst verantwortlich und haben ihren Lebensunterhalt selbst (meist durch Arbeit) sicherzustellen.
Newbie2007
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Re: Zimmer unordentlich, jetzt soll Betreuer bestellt werden

Beitrag von Newbie2007 »

Oktavia hat geschrieben:Nun, deine Eltern könnten auch einfach in deiner Abwesenheit das Türschloss wechseln und deine Klamotten vor die Tür stellen.
Das liest man zwar immer wieder mal, aber ich frage mich, ob das wirklich so einfach ist.

Haben die Eltern wirklich das Recht, ihre volljährigen Kinder jederzeit und ohne Vorwarnung vor die Tür zu setzen, wenn ihnen etwas am Verhalten der Kinder nicht passt?

Und "Klamotten vor die Tür stellen", haften die Eltern dann nicht dafür, wenn Sachen durch die Witterung beschädigt oder gestohlen werden?
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Zimmer unordentlich, jetzt soll Betreuer bestellt werden

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Newbie2007 hat geschrieben:
Oktavia hat geschrieben:Nun, deine Eltern könnten auch einfach in deiner Abwesenheit das Türschloss wechseln und deine Klamotten vor die Tür stellen.
Das liest man zwar immer wieder mal, aber ich frage mich, ob das wirklich so einfach ist.

...
Ja, dies ist so einfach. In meinem Job kommt dies mehrmals die Woche in einer Großstadt vor. Um obdachlose volljährige Kinder kümmert sich dann die Kommune. Diese halten schöne Obdachlosenunterkünfte vor.

Der § 1618a BGB ist keine Einbahnstraße und es sollte auch der § 1619 nicht vergessen werden.
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Zimmer unordentlich, jetzt soll Betreuer bestellt werden

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

CruNCC hat geschrieben:...
Wenn Du beim Arbeitsamt als ausbildungsplatzsuchend gemeldet warst, erhälst Du auch Kindergeld. Wenn Du das versäumt hast, ist das Deine "Schuld".
Oktavia hat geschrieben:Das Leben ist leider kein Ponyhof...
Wie wahr!
Es reicht nicht aus, nur ausbildungsplatzsuchend gemeldet zu sein, sondern der Ausbildungsplatzsuchende muss auch seine ernsthafte Ausbildungsplatzsuche nachweisen (am besten an Hand von Bewerbungen). Kann er die Ausbildungsplatzsuche nicht nachweisen, so liegt der Verdacht der strafbaren Steuerhinterziehung nahe.
Pirate
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Re: Zimmer unordentlich, jetzt soll Betreuer bestellt werden

Beitrag von Pirate »

gatredler hat geschrieben:Weiß jemand genau was (Gesetz §1896) " seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen" heisst ?
Schonmal Google ausprobiert? Da führt der erste Treffer doch glatt zum Gesetzestext.

"Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen,"

3 Bewerbungen in 1 1/2 Jahren lassen weniger auf eine psychische Erkrankung schließen als eher auf eine faulenzia vulgaris. Dass die Eltern da irgendwann die Schn.... voll haben, kann ich verstehen. Also such Dir 'nen Job oder zieh aus. Möglicherweise beides.
Newbie2007
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Re: Zimmer unordentlich, jetzt soll Betreuer bestellt werden

Beitrag von Newbie2007 »

Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben: Der § 1618a BGB ist keine Einbahnstraße und es sollte auch der § 1619 nicht vergessen werden.
Darum geht es weniger. Es geht mir um 2 Dinge.

1. In allen möglichen Situationen müssen erst die Gerichte angerufen werden, bevor man irgendetwas umsetzen darf (z. B. Zuweisung der Ehewohnung, Räumung eines Mieters, etc.). Ein so schwerwiegender Eingriff scheint aber erlaubt zu sein, und der Betroffene kann sich nicht einmal im Anschluss dagegen wehren?
2. Das Missbrauchspotential ist offensichtlich. Wenn den Eltern z. B. der Lebenswandel der Tochter nicht gefällt, oder der Sohn hat keine Lust, das Fach zu studieren, das die Eltern für ihn ausgesucht haben, dann können die Eltern das dadurch "bestrafen", dass sie das Kind vor die Tür setzen. (Damit haben die Eltern u. U. gegenüber ihrem volljährigen Kind ein besseres Druckmittel, als sie es vorher gegenüber dem nicht volljährigen Kind hatten.)

Kommt mir halt merkwürdig vor...
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Zimmer unordentlich, jetzt soll Betreuer bestellt werden

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Newbie2007 hat geschrieben:
Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben: Der § 1618a BGB ist keine Einbahnstraße und es sollte auch der § 1619 nicht vergessen werden.
...
Kommt mir halt merkwürdig vor...
Nun die Sache ist doch ganz einfach:
  1. "Es gibt kein recht auf bezahlte Freizeit (besser "bezahlte Faulheit"), auch nicht im Hotel Mama", und
  2. volljährige Kinder sind für sich und ihren Lebensunterhalt selbst verantwortlich. Sie haben eine eigene Erwerbsobliegenheitspflicht.
Diese Grundregel ist doch wirklich ganz einfach, oder?
Oktavia
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Re: Zimmer unordentlich, jetzt soll Betreuer bestellt werden

Beitrag von Oktavia »

Newbie2007 hat geschrieben: (Damit haben die Eltern u. U. gegenüber ihrem volljährigen Kind ein besseres Druckmittel, als sie es vorher gegenüber dem nicht volljährigen Kind hatten.)

Kommt mir halt merkwürdig vor...
Die Eltern könnten auch ihr minderjähriges Kind rausschmeissen (oder damit drohen) allerdings zieht dies eher Unterhaltszahlungen nach sich da Kinder und Jugendliche der Schulpflicht unterliegen. Aber wenn ein 16 jähriger nicht mehr zur Schule geht und keine Ausbildung anfangen will...
Es muss ja vorher schon einiges schief gelaufen sein bevor Eltern diese Konsequenz ziehen. Wenn sich Eltern das gedrömel zu lang angucken oder nicht zur Selbständigkeit erziehen, dann passiert so was.
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Newbie2007
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Re: Zimmer unordentlich, jetzt soll Betreuer bestellt werden

Beitrag von Newbie2007 »

Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:
Newbie2007 hat geschrieben:
Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben: Der § 1618a BGB ist keine Einbahnstraße und es sollte auch der § 1619 nicht vergessen werden.
...
Kommt mir halt merkwürdig vor...
Nun die Sache ist doch ganz einfach:
  1. "Es gibt kein recht auf bezahlte Freizeit (besser "bezahlte Faulheit"), auch nicht im Hotel Mama", und
  2. volljährige Kinder sind für sich und ihren Lebensunterhalt selbst verantwortlich. Sie haben eine eigene Erwerbsobliegenheitspflicht.
Diese Grundregel ist doch wirklich ganz einfach, oder?
Äh. Wo ist da jetzt eine Antwort auf das, was ich geschrieben habe und was Sie mit "..." ersetzt haben?

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Was ist mit der 19-jährigen Tocher, die ihren Lebensunterhalt selbst verdient, von ihrem Geld für die Familie einkauft, auch immer brav im Haushalt hilft, die aber (reiten wir mal auf der Pegida-Welle...) keine Lust mehr hat, mit Kopftuch herumzulaufen? Der dürfen die Eltern dann einfach die Klamotten vor die Tür stellen? "Du gehörst nicht mehr zu unserer Familie, schau selbst wo Du bleibst!"

Und auch wenn der Hinauswurf in der Sache nachvollziehbar und berechtigt ist, stellt sich immer noch die Frage, ob er eigenmächtig und von einer Minute auf die andere durch die Eltern vorgenommen werden darf. Dazu geben die zitierten Paragrafen nichts her.

Wenn man das ein bisschen weiterspinnt, könnte man sich fragen, ob §25 Abs. 5 SGB II (Kosten der Unterkunft bei Hilfeempfängern unter 25) eigentlich mit der Verfassung vereinbar ist, wenn ein Hilfeempfänger einerseits darauf verwiesen wird, bei seinen Eltern zu wohnen, er andererseits aber nicht einmal ein Minimum an Schutz genießt und die Rechtslage so ist, dass seine Eltern ihn jederzeit hinauswerfen können. 8)
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