una hat geschrieben:Hallo, "Wasweisich"
was veranlasst Sie zu der Annahme, dass es bei der von mir gestellten Frage um ein persönliches Anliegen geht ? ....das nur so nebenbei.
wenn es einen nicht selbst betrifft, wendet man die Antwort, so sie eine Info enthält, halt auf die Person an, die es betrifft- das nur so nebenbei
Soweit ich das Problem verstehe, geht es nicht darum, dass die Tochter als Betreuerin eigesetzt werden will, sondern dass sie befürchtet, dass der Bruder z.B. im Falle des Versterbens des Vaters überfordert sein könnte was z.B. die Organisation der Betreuung der Schwerstbehinderten Mutter oder die Veranlassung der Beerdigungsangelegenheiten betrifft.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Die Eltern und der bereits bevollmächtigte Bruder können diese Angelegenheiten noch selbst regeln, dann können sie auch entscheiden, ob sie die Tochter/Schwester einbeziehen.
Auch ob der Bruder im Fall des Todes des Vaters alleine tätig werden kann, können die Eltern/der Bruder selbst entscheiden.
Oder die Eltern/der Bruder können das nicht mehr, dann muss die Schwester nichts befürchten, sondern kann gleich tätig werden und eine Betreuung anregen.
Die Tochter könnte solcherlei Aufgaben dann aber nicht übernehmen, da sie keinerlei Vollmacht hat.
Die Frage ist also, ob es Möglichkeiten gibt, dass bei Überfordeung des Bevollmächigten ein anderes enges Familienmitglied einspringen kann, oder ob dann ein Berufsbetreuer angeordnet wird.
Bei
eingetretener Überforderung kann die Tochter aktiv werden, die Betreuung anregen und sich selbst vorschlagen. Wenn ein Familienmitglied diese Aufgaben übernehmen kann, wird dies durchaus gern angenommen.
Im Moment ist der Sachverhalt aber doch so, dass die Tochter nur
befürchtet, dass der Bruder
im Fall des Todes des Vaters überfordert sein
könnte.
Aktuell lebt der Vater aber zum Glück noch und der Bruder scheint es trotz seiner psychischen Probleme immer noch gut genug hinzubekommen.
Die Tochter kann unter den Umständen noch nichts ändern.