Auffassungsunterschiede grds : bei eingesetzten Betreuern

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helmes63
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Auffassungsunterschiede grds : bei eingesetzten Betreuern

Beitrag von helmes63 »

Guten Tag,

... wie handhabt der Rechtspfleger einen Auffassungsstreit zw. beiden eingesetzten Betreuern,
wenn es um die Verlegung von einem Heim in ein anderes geht.

Diese Problematik kann m. E. eigentlich nur dann entstehen, wenn beide Betreuer über eine Befugnis
verfügen zur Entscheidung in medizinischen bzw. pflegetechnischen Angelegenheiten.
BäckerHD
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Re: Auffassungsunterschiede grds : bei eingesetzten Betreuer

Beitrag von BäckerHD »

In welche Art von Heim sollen Sie denn verlegt werden?
CruNCC
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Re: Auffassungsunterschiede grds : bei eingesetzten Betreuer

Beitrag von CruNCC »

Es kann nicht sein, dass es zwei (vom Betreuungsgericht bestellte) Betreuer für denselben Aufgabenkreis gibt.
helmes63
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Re: Auffassungsunterschiede grds : bei eingesetzten Betreuer

Beitrag von helmes63 »

Das hatte ich mir schon gedacht !!!

Gibt es denn eine Anhörungspflicht der Angehörigen bei einer Verlegungsabsicht ?

Welche Heimunterschiede sollen das denn sein ? Das Problem ist doch dass bei vollstationärer Pflege
es keine Altenheime gibt die nur für Demenzkranke ausgerichtet sind. Daher verstehe ich diese Frage
nicht ganz.
webelch
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Re: Auffassungsunterschiede grds : bei eingesetzten Betreuer

Beitrag von webelch »

Sie verstehen ihre Frage nicht?
helmes63
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Re: Auffassungsunterschiede grds : bei eingesetzten Betreuer

Beitrag von helmes63 »

webelch : mal konkret worauf wollen Sie denn hinaus ?!
Rohan
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Re: Auffassungsunterschiede grds : bei eingesetzten Betreuer

Beitrag von Rohan »

Ach herjeh, das wird ja immer schlimmer...
"Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
helmes63
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Re: Auffassungsunterschiede grds : bei eingesetzten Betreuer

Beitrag von helmes63 »

In welche Art von Heim sollen Sie denn verlegt werden?
Das schrieb BäckerHD : es gibt keine Spezial-Altenheime ; sicherlich aber Stationen mit Pflege-Schwerpunkte.
Das ist aber bei der hier strittigen Frage nicht von Relevanz.

Die Frage ist aber eigentlich eine andere : kann man es verantworten wenn ein Heimbewohner
nach 2 Jahren eigenmächtig durch den Betreuer versetzt wird ? Diese Form der Entwurzelung ist
problematisch, selbst wenn die Pflegekräfte nicht so zuverlässig gearbeitet haben.

> Interessant wird es wenn der Angehörige die mtl. Pflege-Selbstbeteiligung minimiert
wegen schlechtem Pflege-Service. So ein Fall ist mir aber auch nicht bekannt,
wäre aber faktisch doch möglich.
Gammaflyer
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Re: Auffassungsunterschiede grds : bei eingesetzten Betreuer

Beitrag von Gammaflyer »

Wenn der Betreuer dazu befugt ist (Stichwort Aufenthalt und Gesundheitsfürsorge), dann ist er dazu befugt. Ganz einfach.
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