Grenze der Geschäftsunfähigkeit?

Moderator: FDR-Team

Konrado
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Grenze der Geschäftsunfähigkeit?

Beitrag von Konrado »

Hallo zusammen,

sagen wir mal eine Person rutscht immer weiter ab. Kann man eine Person juristisch vor sich selbst zum Teil schützen, die trotz 58 Jahren

- sich in der Konversation eigentlich dauerhaft sehr kindisch / verhaltensauffällig gibt
- dementsprächend Diskussionen auf dem Level eine Kindes geführt werden müssen
- sich oftmals, wie ein Kind benimmt.
- einen allg. Bildungsstand eines 10-12 jährigen hat
- den Inhalt einfacher an die Person gerichteter Schreiben nicht wiedergeben kann, diese offenkundig nicht versteht z.B. Kontoauszug
- Kreditverträge für andere auf den eigenen Namen macht, ohne beweisbar den Inhalt eines Kreditvertrages und deren Tragweite zu kennen
- nicht mal weiss, bei welcher Bank welchen Kredit Sie zum welchem Zinssatz hat und welche Restschuld da besteht
- Begriffe wie z. B. Tilgung, Restschuld, AGB, Schufa oder Zinsbindung nicht einordnen kann
- nicht in der Lage ist ein eigenständiges Telefonat mit Amt, Gläubigern, Krankkasse oder jeder anderen geschäftlichen Gegenpartei zu führen, weil diese Person nicht versteht, was der Sachbearbeiter möchte
- nicht in der Lage ist einen einfachen Brief zu schreiben z.B Mitteilung einer Adressänderung
- Bereits Psychologen gesagt haben, das sie mit dieser Person aufgrund ihrer Art und Weise nicht arbeiten können

Sonst ist die Person eigenständig, geht auch einer Hilfstätigkeit nach. Es ist mehr das Geschäftliche was diese Person überfordert. Selbst sieht die Person das nicht so, Hilfe wird abgelehnt.

Wie kann man dieser Person helfen? Ich bin mit meinem Rat am Ende... :-(
Ich möchte dieser Person helfen, da diese mir sehr nah steht.
Dummerchen
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Re: Grenze der Geschäftsunfähigkeit?

Beitrag von Dummerchen »

Wie hat diese Person ihre finanziellen Angelegenheiten denn in den letzten 40 Jahren gemeistert?

Ansonsten kann man eine Vermögenspflegschaft bei Gericht beantragen, dann wird die Person und ihre Fähigkeiten überprüft.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
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SusanneBerlin
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Re: Grenze der Geschäftsunfähigkeit?

Beitrag von SusanneBerlin »

Man kann eine rechtliche Betreung in finanziellen Angelegenheiten beim Betreuungsgericht (sitzt im lokal zuständigen Amtsgericht) beantragen. Die Person wird aber nicht begeistert sein, wenn sie bereits eine freiwillige Hilfe ablehnt. (War wahrscheinlich von Dumnerchen so gemeint, Vermögenspflegschaftist der falsche Begriff)
Grüße, Susanne
Dummerchen
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Re: Grenze der Geschäftsunfähigkeit?

Beitrag von Dummerchen »

Stimmt, Susanne, Pflegschaft ist falsch. Ich meinte die Betreuung in finanziellen Angelegenheiten.
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khmlev
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Re: Grenze der Geschäftsunfähigkeit?

Beitrag von khmlev »

Die Bestellung eines Betreuers kann nur der Betroffene selbst beantragen.

Dritte können eine gerichtliche Betreuung nur anregen. Das Gericht entscheidet dann, ob es im Wege des Amtsverfahrens, sofern eine psychische Krankheit vorliegt, die Bestellung eines Betreuers prüft.
Gruß
khmlev
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Konrado
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Re: Grenze der Geschäftsunfähigkeit?

Beitrag von Konrado »

Danke für die ersten Hinweise. Die Person lebte bis vor kurzem in einer Ehe, der Partner/in hat alles bis dahin geregelt. Nun wohnt die Person in einer WG und ist mehr oder weniger auf sich selbst gestellt. Die WG haben Bekannt organisiert.
SusanneBerlin
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Re: Grenze der Geschäftsunfähigkeit?

Beitrag von SusanneBerlin »

Man kann sich bei Betreuungsvereinen, der Betreuungsbehörde bzw. Betreuungsstelle (der Name variiert je nach Bundesland) darüber beraten lassen, wie so eine Betreuung abläuft und ob man sich selber als ehrenamtlichen Betreuer für die Person zur Verfügung stellt.
Grüße, Susanne
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