Leider finde ich nichts Aussagekräftiges im Internet.
Gibt es eine Frist zur Erstellung des Schlussberichts eines Betreuers gegenüber dem Gericht?
Wenn ja, welche und wenn diese nicht eingehalten wird, wird dieser Schlussbericht dann vom Gericht oder Notar eingefordert?
Danke für eine Aufklärung.
Frist zur Erstellung des Schlussberichts
Moderator: FDR-Team
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Re: Frist zur Erstellung des Schlussberichts
Hallo,
Nein, es gibt keine gesetzliche Frist, wie lange der Betreuer Zeit hat den Schlussbericht zu erstellen.
Der Schlussbericht wird vom Rechtspfleger des zuständigen Betreuungsgerichts eingefordert, während der gesamten Betreuung ist kein Notar involviert.
Nein, es gibt keine gesetzliche Frist, wie lange der Betreuer Zeit hat den Schlussbericht zu erstellen.
Der Schlussbericht wird vom Rechtspfleger des zuständigen Betreuungsgerichts eingefordert, während der gesamten Betreuung ist kein Notar involviert.
Grüße, Susanne
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