Hallo,
welche Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche eines testamentarischen Nacherben gegen den Berufsbetreuer eines sog. nicht befreiten Vorerben infolge nachweislich vorsätzlicher Mißachtung gesetzlicher Vorschriften zur getrennten Nachlaßverwaltung?
Läuft eine solche Frist ab Todesfall des Vorerben – auch dann, wenn schon zu Lebzeiten des betreuten Vorerben schwerwiegende Versäumnisse des Betreuers nachweisbar sind u. darüber auch das zuständige Betreuungsgericht als Aufsichtsorgan informiert wurde?
Betreuerhaftung bei unterlassener Nachlaßverwaltung
Moderator: FDR-Team
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