Ärztin lehnt Behandlung ab

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TG
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Ärztin lehnt Behandlung ab

Beitrag von TG »

Hallo,
eine ausländische Mitbürgerin hat jemandem eine Vollmacht für Behörden- und Gesundheitsangelegenheit ausgestellt, da sie der deutschen Sprache nicht mächtig ist und viele Hilfen benötigt, da körperbehindert.
Die behandelnde neue Hausärztin, die ihre Sprache spricht, erklärte, dass sie die Patientin nicht behandeln werde, wenn die Vollmachtnehmerin sie zu Arztbesuchen begleite. Darf die Ärztin das bzw. darf sie Auskünfte über Diagnosen und Behandlung verweigern, wenn diese schriftlich angefordert werden und die Vollmacht ihr vorliegt?
Gruß TG
Dummerchen
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Re: Ärztin lehnt Behandlung ab

Beitrag von Dummerchen »

Lehnt die Ärztin die Behandlung ab oder lehnt sie ab, einem anderen als dem Patienten, Auskünfte zu erteilen?
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TG
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Re: Ärztin lehnt Behandlung ab

Beitrag von TG »

Sie lehnt die Anwesenheit der Bevollmächtigten in ihrer Praxis ab. Aufgrund von Sprachbarrieren der Patientin ist es aber notwendig, mit der Ärztin zu kommunizieren.
Die Ärztin kann mit der Patientin in ihrer Sprache kommunizieren, für aufkommende Fragen muß die Bevollmächtigte aber mit der Ärztin sprechen können. Die Patientin ist 20J. alt und versteht viel Inhalte nicht und kann deshalb auch nicht nachfragen. Sie kennt natürlich auch nicht das Gesundheitssystem nicht und weiß deshalb nicht, welche Assistenzen notwendig oder machbar sind.
Gruß TG
ktown
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Re: Ärztin lehnt Behandlung ab

Beitrag von ktown »

Wie begründet die Ärztin das? Das hilft eventuell die Beweggründe zu verstehen.
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Roni
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Re: Ärztin lehnt Behandlung ab

Beitrag von Roni »

Hallo
Ich denke die Ärztin spricht die Sprache der Patientin, wo ist das Problem.
TG
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Re: Ärztin lehnt Behandlung ab

Beitrag von TG »

ktown hat geschrieben: 23.09.23, 11:03 Wie begründet die Ärztin das? Das hilft eventuell die Beweggründe zu verstehen.
keine
Gruß TG
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Re: Ärztin lehnt Behandlung ab

Beitrag von TG »

Roni hat geschrieben: 23.09.23, 11:27 Hallo
Ich denke die Ärztin spricht die Sprache der Patientin, wo ist das Problem.
Das Problem ist, dass die Patientin der Vollmachnehmerin aufgrund von Sprachbarrieren inhaltlich nicht erklären kann, welche Therapien notwendig sind, um diese einzuleiten. (Termine machen zB., Dolmetscher dafür zu besorgen). Ihr ist zB. nicht bekannt, dass sie bei Anpassung einer Armprothese eine Ergotherapie braucht, da ihre Muskeln aufgrund anderer Erkrankungen verkümmert sind. Somit kann sie das der Ärztin auch nicht weitergeben und um eine Verordnung bitten. Sie weiß auch nicht, was Ergotherapie ist etc.
Gruß TG
Tastenspitz
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Re: Ärztin lehnt Behandlung ab

Beitrag von Tastenspitz »

Hat ein deutschsprachiger Patient ein Recht auf fachliche Begleitung beim Arzt? Ist nicht genau der Arzt derjenige, der über das Prozedere aufklären muss? Ich verstehe das Problem nicht ganz. Es gibt keine Sprachbarriere. Besser geht's doch nicht.
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FM
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Re: Ärztin lehnt Behandlung ab

Beitrag von FM »

Also die Ärztin kann mit der Patientin sprechen, soll aber für die Bevollmächtigte zusätzlich dolmetschen?
Dummerchen
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Re: Ärztin lehnt Behandlung ab

Beitrag von Dummerchen »

TG hat geschrieben: 23.09.23, 12:06 Das Problem ist, dass die Patientin der Vollmachnehmerin aufgrund von Sprachbarrieren inhaltlich nicht erklären kann, welche Therapien notwendig sind, um diese einzuleiten. (Termine machen zB., Dolmetscher dafür zu besorgen).
Das ist nicht nachvollziehbar. Wenn z.B. die Ärztin Farsi spricht und der Farsi-sprechenden Patientin erklärt, was benötigt wird, wieso sollte diese Patientin der Farsi-sprechenden "Vollmachtnehmerin" nicht in Farsi sagen können, dass sie einen Termin für Ergotherapie, Physiotherapie, bei einem Orthopäden, Neurologen oder auf der Toilette braucht?

Für die Ablehnung der "Vollmachtnehmerin" mag es durchaus Gründe geben. Ich habe selbst Erfahrungen mit selbsternannten Beratern und Übersetzern, die in gewissen Bevölkerungsgruppen ihre Dienste nicht so ganz uneigennützig anbieten und deren Übersetzungen nicht dem entsprechen, was der Patient gesagt hat. So jemand fliegt raus und braucht auch mit seinem nächsten "Betreuten" nicht wieder auftauchen.
Ärzte haben auch oftmals ein Gespür für non-verbale Kommunikation. Da bekommt man schnell mit, wenn der "Übersetzer" nicht mit, sondern über den Patienten spricht, oder sich erst gar nicht die Mühe macht, die Fragen zu übersetzen, sondern gleich für den Patienten antwortet.
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Re: Ärztin lehnt Behandlung ab

Beitrag von ktown »

TG hat geschrieben: 23.09.23, 11:57
ktown hat geschrieben: 23.09.23, 11:03 Wie begründet die Ärztin das? Das hilft eventuell die Beweggründe zu verstehen.
keine
und wieso bittet man nicht um eine Begründung?
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Re: Ärztin lehnt Behandlung ab

Beitrag von Broemmel »

TG hat geschrieben: 23.09.23, 12:06
Roni hat geschrieben: 23.09.23, 11:27 Hallo
Ich denke die Ärztin spricht die Sprache der Patientin, wo ist das Problem.
Das Problem ist, dass die Patientin der Vollmachnehmerin aufgrund von Sprachbarrieren inhaltlich nicht erklären kann, welche Therapien notwendig sind, um diese einzuleiten. (Termine machen zB., Dolmetscher dafür zu besorgen). Ihr ist zB. nicht bekannt, dass sie bei Anpassung einer Armprothese eine Ergotherapie braucht, da ihre Muskeln aufgrund anderer Erkrankungen verkümmert sind. Somit kann sie das der Ärztin auch nicht weitergeben und um eine Verordnung bitten. Sie weiß auch nicht, was Ergotherapie ist etc.
Also was für Therapie nötig ist entscheidet die Ärztin.
Da hat die Begleitung kein Mitspracherecht
TG
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Re: Ärztin lehnt Behandlung ab

Beitrag von TG »

Dummerchen hat geschrieben: 23.09.23, 13:08
TG hat geschrieben: 23.09.23, 12:06
Das ist nicht nachvollziehbar. Wenn z.B. die Ärztin Farsi spricht und der Farsi-sprechenden Patientin erklärt, was benötigt wird, wieso sollte diese Patientin der Farsi-sprechenden "Vollmachtnehmerin" nicht in Farsi sagen können, dass sie einen Termin für Ergotherapie, Physiotherapie, bei einem Orthopäden, Neurologen oder auf der Toilette braucht?
Die Patientin weiß nicht, dass es Ergo- und Physiotherapien gibt oder kennt nicht den Unterschied zwischen Orthopäden, Neurologen, Dermatologen oder anderen Fachärzten. In ihrem Heimatland gibt es sowas nicht. Das weiß auch die Ärztin nicht, da sie weder das Land noch deren Kultur nicht kennt und offenbar vieles voraussetzt, was überhaupt nicht vorhanden ist. Die Patientin ist 20 Jahre alt und hat von europäischer Kultur keine Ahnung, da sie erst 6 Mon. in Deutschland ist.

Die Vollmachtnehmerin spricht mehrere Sprachen, (ist aber keine Ubersetzerin) jedoch nicht die in DE seltene Muttersprache der Patientin, hat aber 40 Jahre Erfahrung mit ihrer Kultur und unterstützt seit vielen Jahren andere Landsfrauen. Seit ihrer Ankunft hätte sie sofort zu einem Neurologen gemußt zwecks Medikation. Das ist bis heute nicht geschehen, obwohl es in ihren gesundheitlichen Begleitpapieren steht. Die kann sie nicht lesen und die für sie Fürsorgeverpflichteten hat es nicht interessiert. Mit anderen Worten, sie ist genau wegen ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen von UHNCR nach Deutschland gebracht worden, da sie weder in ihrem Heimat- noch im Fluchtland irgendeine Chance hat, ihr Leben selbstbestimmt mit Mehrfachbehinderungenzu gestalten.

Wenn die Ärztin sagt, sie brauche einen Befund vom Neurologen, weiß die Patientin weder, was ein Befund ist, noch, was ein Neurolge macht. Somit kann die Patientin der Vollmachtnehmerin das nicht erklären. Das alles ist sehr kompliziert und kann mit einer Vollmacht und Kommunikation sehr wohl im Sinne der Patientin geregelt werden.
Gruß TG
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Re: Ärztin lehnt Behandlung ab

Beitrag von FM »

TG hat geschrieben: 23.09.23, 15:18 Die Patientin weiß nicht, dass es Ergo- und Physiotherapien gibt oder kennt nicht den Unterschied zwischen Orthopäden, Neurologen, Dermatologen oder anderen Fachärzten.
Dass es darum geht, steht aber auf deutsch im Überweisungs- oder Verordnungsformular. Die Bevollmächtigte weiß also, sie soll nun einen Termin mit einer Praxis für Neurologie oder für die Physiotherapie suchen.
Dummerchen
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Re: Ärztin lehnt Behandlung ab

Beitrag von Dummerchen »

TG hat geschrieben: 23.09.23, 15:18 Fürsorgeverpflichteten
Eine 20 Jährige ist nach deutschem Recht volljährig und damit für sich selbst verantwortlich, unabhängig von Herkunft oder Muttersprache. Wer sollte daher warum verpflichtet sein, sich um einen Erwachsenen besonders zu kümmern?

Der United Nations High Commissioner for Refugees organisiert keine solchen medizinischen Behandlungen für Einzelne, sondern koordiniert und verhandelt Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Vertriebenen weltweit. Von der Webseite des UNHCR Deutschland: "Der Schwerpunkt der UNHCR-Aktivitäten in Deutschland liegt – wie in anderen europäischen Staaten auch – im Bereich des Rechtsschutzes für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge."

Einreisen zu Behandlungszwecken werden von anderen NGOs organisiert, die dann aber auch das ganze Programm planen, von Flug über Behandlung bis zu begleitenden Familienangehörigen und Dolmetschern. Einen Möchtegernübersetzer, von dem sich jetzt herausstellt, dass er nicht einmal die Sprache des Patienten spricht, braucht in einem solchen Programm wirklich niemand. Das kann auch die Crux der Weigerung sein: da sitzt ein Patient vor der Ärztin und kann sich mit der Ärztin in seiner Muttersprache unterhalten. Dann taucht ein "Vollmachtnehmer" auf, präsentiert einen Wisch auf Deutsch, von dem die Ärztin bereits weiß, dass der Patient etwas unterschrieben hat, was er nicht verstehen konnt, da der Patient kein Deutsch spricht. Wenn sie dann auch noch merkt, dass dieser "Vollmachtnehmer" sich mit dem Patienten auch nicht vernünftig verständigen kann, weil er die Sprache des Patienten nicht spricht .... dann ruft man nach der Sprechstunde seine Standesvertretung an und bespricht, ob man in diesem Fall die Schweigepflicht brechen soll, weil hier etwas alles andere als koscher abläuft.

Es ist übrigens für einen Patienten nicht erforderlich, den Unterschied zwischen Orthopäden und Neurologen zu kennen oder das Wort Ergotherapie fehlerfrei aussprechen zu können; das können die meisten deutschen Muttersprachler auch nicht. Trotzdem erhalten sie in der Regel die richtige Behandlung.

Insgesamt stimmt an der Geschichte einiges nicht. Das Sprachproblem ist möglicherweise das kleinste Problem dabei.
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