Anzeige wegen versuchten Betrugs - Privatverkauf

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boru1993
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Anzeige wegen versuchten Betrugs - Privatverkauf

Beitrag von boru1993 »

Hallo zusammen,

ich habe meine Kamera über Internetauktionshaus [Name geändert]-Kleinanzeigen als Privatverkäufer verkauft. Als die Kamera ankam, schrieb der Käufer mir eine Nachricht, die mich schockierte. In der Nachricht stand, dass die Kamera extrem beschädigt und nicht mehr zu gebrauchen sei. Außerdem schrieb er in seiner Nachricht über das Fehlen von Zubehör (Objektivdeckel, Ladekabel für den Portable Charger). Dies schockierte mich ebenfalls, da die Objektivdeckel und das Ladekabel nicht zum Verkauf standen. Sie waren nicht in der Beschreibung aufgeführt und auch auf den Bildern sind weder Objektivdeckel noch Ladekabel zu sehen. Daher war ich ziemlich schockiert, wie er zu diese Equipments kommt, die gar nicht zum Verkauf standen. Dennoch habe ich nach einer Lösung gesucht und ihm anschließend aus Kulanzgründen geschrieben, dass er sein Geld in voller Höhe (370 Euro) zurückerstattet bekommen kann, wenn er die Kamera an mich zurücksendet. Er wollte das Angebot nicht annehmen und hat mir mit einer Anzeige wegen versuchten Betrugs gedroht, weil ich ihm seiner Meinung nach Schaden zugefügt habe. Die Kamera wollte er trotzdem behalten und dass ich ihm zusätzlich 200 Euro zurückschicke. Daraufhin habe ich ihm geschrieben, dass ich ihm nicht helfen kann, wenn er nicht auf mein Angebot eingeht. Zwei Tage später hat er mich dann bei der Polizei wegen versuchten Betrugs angezeigt und mir dies als Screenshot zukommen lassen. Also wenn die Kamera wirklich so defekt und unbrauchbar ist, wie er es darstellt, dann verstehe ich nicht, warum er die Kamera trotzdem behalten wollte.

Denkt ihr, dass die Anzeige bei der Polizei wirklich durchgehen wird? Bzw. wie ist die Rechtslage?

Lieben Dank euch bereits!

VG
hambre
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Re: Anzeige wegen versuchten Betrugs - Privatverkauf

Beitrag von hambre »

Denkt ihr, dass die Anzeige bei der Polizei wirklich durchgehen wird? Bzw. wie ist die Rechtslage?
Ich halte folgenden Ablauf für wahrscheinlich:

1. Es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
2. Du erhältst einen Anhörungsbogen
3. In dem Anhörungsbogen nimmst Du Stellung zu den Vorwürfen und legst den Schriftverkehr und andere Beweismittel bei
4. Das Verfahren wird eingestellt
ktown
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Re: Anzeige wegen versuchten Betrugs - Privatverkauf

Beitrag von ktown »

Es würde max. auf ein Zivilprozess hinauslaufen. Wenn aber jemand nicht bereit ist den Verkauf rückabwickeln zu wollen, der hat letztlich andere Absichten und die hat er sehr gut angedeutet.

Wenn man hier dieses Forum gezielt durchsucht, der wird eine Vielzahl solch theoretischer Sachverhalte finden die mit einem Privatverkauf beginnen und mit einem nachfolgenden Betrugsvorwurf und einen Vergleichsangebot des Käufers mittels Rückzahlung von Betrag x enden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Czauderna
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Re: Anzeige wegen versuchten Betrugs - Privatverkauf

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
ich kann nur empfehlen - ablehnen und abwarten. Die Verkaufsanzeige speichern, für den Fall, dass doch etwas nachkommt. Hier will jemand nur nachträglich Geld machen - dass dein Angebot auf Rücknahme und Rückzahlung nicht angenommen wurde, unterstreicht diese Absicht.
So, wie von dir geschildert, bin ich ziemlich sicher, da kommt nix mehr.
Gruss
Czauderna
FM
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Re: Anzeige wegen versuchten Betrugs - Privatverkauf

Beitrag von FM »

Angeblich ist die Anzeige bei der Polizei ja schon erfolgt, wobei einen Screenshot schon jeder basteln kann. Die Polizei selbst aber kann leicht feststellen ob die Anzeige eingegangen ist, also muss man das dort nur vorlegen. Sollte die Polizei dann den Verdacht einer Straftat seitens des Käufers sehen, wird sie ein Verfahren einleiten und die Sache der Staatsanwaltschaft vorlegen. Es kann gut sein, dass ähnliche Fälle zu dem Namen schon im Zentralen Verfahrensregister sind, und deshalb ein öffentliches Interesse gegeben ist.
ExDevil67
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Re: Anzeige wegen versuchten Betrugs - Privatverkauf

Beitrag von ExDevil67 »

Selbst wenn die Anzeige tatsächlich schon erfolgt ist. Sie bringt dem Verkäufer direkt und persönlich ja keinen Vorteil, taugt also nur als Drohmittel um die Forderung nach nachträglicher Kaufpreisreduzierung durchzusetzen. Von daher würde ich auch dazu raten Beweise in Form der Anzeige, für den Umfang des Angebotes, und Zeugen, für den Zustand der Kamera beim einpacken, zu sichern.
Zafilutsche
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Re: Anzeige wegen versuchten Betrugs - Privatverkauf

Beitrag von Zafilutsche »

Man könnte ja bei der Polizei sich erkundigen, ob der Screen-shot tatsächlich echt ist, weil man sehr stark verunsichert ist, und weil der "Käufer" auch nicht "Rückabwickeln" möchte.
Und die beanstandete Cam ist auch wirklich die, die vom Verkäufer versendet worden ist?
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
ExDevil67
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Re: Anzeige wegen versuchten Betrugs - Privatverkauf

Beitrag von ExDevil67 »

Zafilutsche hat geschrieben: 26.05.21, 11:38 Und die beanstandete Cam ist auch wirklich die, die vom Verkäufer versendet worden ist?
Ich würde noch einen Schritt weitergehen. Die beanstandete Kamera ist auch wirklich beschädigt das sie unbrauchbar geworden ist?
winterspaziergang

Re: Anzeige wegen versuchten Betrugs - Privatverkauf

Beitrag von winterspaziergang »

boru1993 hat geschrieben: 25.05.21, 17:01 ......Also wenn die Kamera wirklich so defekt und unbrauchbar ist, wie er es darstellt, dann verstehe ich nicht, warum er die Kamera trotzdem behalten wollte.
weil er der wahre Betrüger ist
Denkt ihr, dass die Anzeige bei der Polizei wirklich durchgehen wird?
Anzeigen kann man immer. Die Polizei nimmt das auf und dann geht alles den entsprechenden Gang.
Bzw. wie ist die Rechtslage?
Es dürfte in jedem Gerichtsverfahren die Frage auftauchen, ob die besagte Kamera die verschickte ist und vor allem, warum der Kunde die angeblich defekte und unbrauchbare Kamera, deren Rückgabe ihm die Rückzahlung von 370 Euro bescheren würde, nicht annimmt und sich statt dessen mit 200 Euro begnügen will.

Wer würde 370 euro für etwas nutzloses ausgeben und dann nur 200 Euro als "Wiedergutmachung" fordern? Das macht keinen Sinn.

Der Typ (Käufer) ist dreist, aber irgendwie auch dumm und setzt auf Einschüchterung. Er begeht hier den Betrug.
boru1993
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Re: Anzeige wegen versuchten Betrugs - Privatverkauf

Beitrag von boru1993 »

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Nachrichten.
Ich habe mich über jede einzelne Antwort gefreut.

Der Käufer hat es in die nächste Runde getrieben.

Der Käufer hat nun über Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] versucht, sein gesamtes Geld zurückzubekommen. Er hat einen Fall bei Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] erstellt, da er über Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] mit Käuferschutz gezahlt hat. In diesem Fall hat er wieder mit Aussagen wie "...weil mir ein Schaden entstanden ist, habe ich den Verkäufer jetzt wegen versuchten Betrugs angezeigt und die Kamera ist jetzt Beweismittel in einem Strafverfahren der Polizei" versucht, mich indirekt einzuschüchtern und zu erpressen. Wie sich später herausstellte, war die Kamera nicht in einem Strafverfahren der Polizei, denn er hat die Kamera am 26.05.2021 nachweislich an mich zurückgeschickt. Ich bin auf seine Einschüchterungsversuche nicht eingegangen und habe ihm klar gemacht, dass er sein Geld nur zurückbekommt, wenn ich meine Artikel zurückerhalte. So wurde das dann auch von Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] entschieden, er sollte mir meine Artikel zurückschicken und er bekommt anschließend sein Geld. Nachdem ich aber heute (27.05.2021) meine Kamera erhalten habe, musste ich leider feststellen, dass der Käufer nicht alles zurückgeschickt hat. Es fehlt ein Objektiv und ein Akku und auch das tragbare Ladegerät wurde absichtlich beschädigt, was man auch deutlich sehen kann. Um mich abzusichern, habe ich natürlich den Empfang und das Öffnen des Pakets in einem Video festgehalten. Hier sieht man ganz deutlich, dass ein Objektiv und ein Akku fehlen und auch das tragbare Ladegerät mit Absicht beschädigt wurde. Ich habe jetzt selber einen Fall erstellt und das dem Kundenservice bei Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] mitgeteilt (mit allen Beweisen).

Also wenn ich so etwas erlebe, dann verliere ich manchmal wirklich den Glauben an die Menschheit. Wie kann man nur so dreist sein!

Viele Grüße!
winterspaziergang

Re: Anzeige wegen versuchten Betrugs - Privatverkauf

Beitrag von winterspaziergang »

boru1993 hat geschrieben: 27.05.21, 23:55

Also wenn ich so etwas erlebe, dann verliere ich manchmal wirklich den Glauben an die Menschheit. Wie kann man nur so dreist sein!

Viele Grüße!
wenn man an die Menschheit glauben könnte, gäbe es keine Kriege und man wüsste nicht, was ein Strafgesetzbuch sein soll.
Als Verkäufer steht es einem im Übrigen frei, hier eine Anzeige zu machen, die u.U. sogar von öffentlichem Interesse ist.
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