Chancen Unterlassungsklage
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Chancen Unterlassungsklage
Hallo!
Welche Chance hat man in einer Unterlassungsklage wenn man versehentlich Bilddaten von Personen auf Streamingdienst XY gestreamt hat und dieser Stream auch "nicht gelistet" war.
Dies ist bei einer Onlineschulung im Zuge der abschließenden Projektpräsentation passiert.
Grüße
Sebastian
Welche Chance hat man in einer Unterlassungsklage wenn man versehentlich Bilddaten von Personen auf Streamingdienst XY gestreamt hat und dieser Stream auch "nicht gelistet" war.
Dies ist bei einer Onlineschulung im Zuge der abschließenden Projektpräsentation passiert.
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Sebastian
Zuletzt geändert von ktown am 09.07.21, 10:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Chancen Unterlassungsklage
Was verstehen sie unter
Sehe ich es richtig, dass diese Präsentation ohne Zustimmung der beteiligten dort zu sehen ist?
?
Sehe ich es richtig, dass diese Präsentation ohne Zustimmung der beteiligten dort zu sehen ist?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Chancen Unterlassungsklage
Der Streamingdienst XY Stream war "nicht gelistet". D.h. er ist ohne den entsprechenden Link nicht öffentlich auffindbar.
Die Beteiligten waren nicht informiert aber der Dozent wusste über mein Vorhaben bescheid.
Es war dann so, dass dem Dozenten erst nachdem er den Stream aufgerufen hatte klar wurde, dass es problematisch sein könnte und hat dann gefordert, dass ich die gespeicherten Streams lösche und den Laufenden beende, was ich auch unter aller Augen tat.
Die Beteiligten waren nicht informiert aber der Dozent wusste über mein Vorhaben bescheid.
Es war dann so, dass dem Dozenten erst nachdem er den Stream aufgerufen hatte klar wurde, dass es problematisch sein könnte und hat dann gefordert, dass ich die gespeicherten Streams lösche und den Laufenden beende, was ich auch unter aller Augen tat.
Zuletzt geändert von ktown am 09.07.21, 10:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Chancen Unterlassungsklage
Moderationsbeitrag
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?
Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.
Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
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Re: Chancen Unterlassungsklage
Nun- allgemein gesprochen - ist das eine Glaskugelfrage mit Wahrscheinlichkeit gegen Null, dass hier überhaupt eine Klage zu erwarten ist.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Chancen Unterlassungsklage
Ja, danke!
War mein Fehler.
Die wollten gar kein Geld, sondern es war nur eine Abmahnung.
Strafe nur im Falle eines Verstoßes.
War mein Fehler.
Die wollten gar kein Geld, sondern es war nur eine Abmahnung.
Strafe nur im Falle eines Verstoßes.
Re: Chancen Unterlassungsklage
Wenn man ohnehin beabsichtigt den Verstoß zu unterlassen, warum sollte man dann eine Unterlassungsklage abwarten? Dann könnte man die Erklärung auch wie verlangt abgeben. Sanktionen wegen der bereits erfolgten Tat wären aber dennoch möglich, hier wohl unwahrscheinlich wenn noch nichts verlangt wurde.
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Re: Chancen Unterlassungsklage
Jo, overpaniked.
Da stand dann noch: Vertragsstrafe nach eigenem Ermessen oder so, ohne eine Zahl.
Kann ja gar nicht sein
Da stand dann noch: Vertragsstrafe nach eigenem Ermessen oder so, ohne eine Zahl.
Kann ja gar nicht sein
Re: Chancen Unterlassungsklage
Hat wohl eher ein Laie formuliert. Einem Anwalt wäre mehr eingefallen und er hätte seine Rechnung nicht vergessen.
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