Paketversand
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Paketversand
Ein bekanntes Online-Auktionshaus stellt dem Verkäufer bei bei den Versandarten u.a.
Standardversand (Paketversand)
als Versandoption zur Verfügung.
Was bedeutet dies für den Verkäufer?
Muss das Paket als "Paket" deklariert sein? Muss er einen Versandbeleg aufbewahren?
Kann er auch ein günstiges Päckchen schicken?
Ratlose Grüße
Mutti
Standardversand (Paketversand)
als Versandoption zur Verfügung.
Was bedeutet dies für den Verkäufer?
Muss das Paket als "Paket" deklariert sein? Muss er einen Versandbeleg aufbewahren?
Kann er auch ein günstiges Päckchen schicken?
Ratlose Grüße
Mutti
Re: Paketversand
Hallo,
Eine falsche Versandangabe ist ein Irreführung des Käufers, bei einem gewerblichen Verkäufer wahrscheinlich auch irreführende Werbung und eine unlautere Geschäftspraktik - zumindest wenn die Falschangabe zu Lasten des Käufers geht. Bei Verlust der Sendung muss dann wohl auch der (Privat-) Verkäufer den Schaden zahlen, da er dem Käufer die bezahlte Versandversicherung vorenthalten hat.
Wird Versand als Päckchen angegeben und trotzdem als Paket verschickt beschwert sich wohl keiner.
Gobbelino
Sowie auch etwa 10 weitere Versandarten und sonstiges, es ist eigentlich jede Versandoption abgedeckt.Mutti_fragt hat geschrieben:Ein bekanntes Online-Auktionshaus stellt dem Verkäufer bei bei den Versandarten u.a.
Standardversand (Paketversand)
als Versandoption zur Verfügung.
Ein Paket ist ein Paket ist ein Paket - und zeichnet sich u. a. durch Tracking und Versandversicherung aus - und die Zustellung ist je nach Versandanbieter auch ziemlich schnell.Mutti_fragt hat geschrieben: Muss das Paket als "Paket" deklariert sein?
Man muss nicht, aber ohne Versandbeleg wird das Tracking erschwert und der Versicherungsschutz entfällt wahrscheinlich.Mutti_fragt hat geschrieben:Muss er einen Versandbeleg aufbewahren?
Kann man natürlich, sollte dann aber als Versandart Päckchen oder sonstiges auswählen. Ein Päckchen hat normalerweise kein Tracking, keine Versicherung, es sei denn das wurde bei online-Frankierung als kostenpflichtige Zusatzoption gebucht. Außerdem ist ein Päckchen langsamer.Mutti_fragt hat geschrieben:Kann er auch ein günstiges Päckchen schicken?
Eine falsche Versandangabe ist ein Irreführung des Käufers, bei einem gewerblichen Verkäufer wahrscheinlich auch irreführende Werbung und eine unlautere Geschäftspraktik - zumindest wenn die Falschangabe zu Lasten des Käufers geht. Bei Verlust der Sendung muss dann wohl auch der (Privat-) Verkäufer den Schaden zahlen, da er dem Käufer die bezahlte Versandversicherung vorenthalten hat.
Wird Versand als Päckchen angegeben und trotzdem als Paket verschickt beschwert sich wohl keiner.
Gobbelino
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Re: Paketversand
Hallo Gobbelino,
vielen Dank für die rasche & ausführliche Antwort!
Darf ich die Szenerie einmal weiterspinnen?
Angenommen, der Verkäufer gibt Paketversand an, versendet ein Päckchen, - und dieses geht verloren.
Beide Parteien handel privat.
Wie sieht's mit der Haftung aus?
Ich persönlich denke, der Verkäufer haftet. Aber wie weit? Ist er aus der Sache raus, wenn er dem Käufer sein Geld erstattet? Oder muss er für Ersatz-Ware sorgen?
Viele Grüße
Mutti
vielen Dank für die rasche & ausführliche Antwort!
Darf ich die Szenerie einmal weiterspinnen?
Angenommen, der Verkäufer gibt Paketversand an, versendet ein Päckchen, - und dieses geht verloren.
Beide Parteien handel privat.
Wie sieht's mit der Haftung aus?
Ich persönlich denke, der Verkäufer haftet. Aber wie weit? Ist er aus der Sache raus, wenn er dem Käufer sein Geld erstattet? Oder muss er für Ersatz-Ware sorgen?
Viele Grüße
Mutti
Re: Paketversand
Hallo,
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Ich nehme an, der Verkäufer würde dann für den gesamten Schaden z. B. einen Ersatzkauf des Käufers haften. Evtl. könnte der Verkäufer aber selber statt dessen einen gleichartigen / gleichwertigen Ersatzartikel liefern.
Dem Verkäufer bleibt natürlich auch immer noch die Nachforschung beim Versandunternehmen, die ist ja auch prinzipiell ohne Versandbeleg möglich. Es sind natürlich dann nur die Erfolgschancen der Nachforschung niedriger und das Versandunternehmen haftet nicht, wenn die Nachforschung erfolglos bleibt.
Etwas Zeit kann der Käufer dem Verkäufer dafür ja zubilligen, wenn besondere Lieferschnelligkeit nicht Vertragsbestandteil war und solange die Meldefristen des Auktionshauses für einen Käuferschutz nicht versäumt werden.
Gobbelino
Hier ist noch mal das zugehörige GesetzMutti_fragt hat geschrieben:Angenommen, der Verkäufer gibt Paketversand an, versendet ein Päckchen, - und dieses geht verloren.
Beide Parteien handel privat.
Wie sieht's mit der Haftung aus?
Ich persönlich denke, der Verkäufer haftet. Aber wie weit? Ist er aus der Sache raus, wenn er dem Käufer sein Geld erstattet? Oder muss er für Ersatz-Ware sorgen?
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Wenn die besondere Versand Anweisung Paket war, das so im Kaufvertrag festgelegt und bezahlt war, dann haftet der Verkäufer für den Schaden, wenn er anders und unversichert versendet oder er einen Versandbeleg verliert - also durch sein Verschulden der Versicherungsschutz verloren geht.§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Ich nehme an, der Verkäufer würde dann für den gesamten Schaden z. B. einen Ersatzkauf des Käufers haften. Evtl. könnte der Verkäufer aber selber statt dessen einen gleichartigen / gleichwertigen Ersatzartikel liefern.
Dem Verkäufer bleibt natürlich auch immer noch die Nachforschung beim Versandunternehmen, die ist ja auch prinzipiell ohne Versandbeleg möglich. Es sind natürlich dann nur die Erfolgschancen der Nachforschung niedriger und das Versandunternehmen haftet nicht, wenn die Nachforschung erfolglos bleibt.
Etwas Zeit kann der Käufer dem Verkäufer dafür ja zubilligen, wenn besondere Lieferschnelligkeit nicht Vertragsbestandteil war und solange die Meldefristen des Auktionshauses für einen Käuferschutz nicht versäumt werden.
Gobbelino
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Re: Paketversand
Wow, echt flink!
Danke!
Danke!
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- noch neu hier
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Re: Paketversand
Rechtlich entsteht bei einem Gebot und dem ggf. daraus entstehendem Kauf ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag. Dieser Kaufvertrag ist zwischen Käufer und Verkäufer rechtlich belastbar.
Schreibt zum Beispiel ein Privatverkäufer, dass der Versand als Päckchen unversichert erfolgt, trägt der Verkäufer das Verlustrisiko und muss Schadensersatz bei einem Verlust leisten.
Schreibt aber der Verkäufer im Auktionstext, dass der Versand als Päckchen, Brief, Bücher- oder Warensendung unversichert erfolgt und er weisst "ausdrücklich" darauf hin, dass ein Verlustrisiko beim Käufer liegt, hat der Käufer mit seinem Gebot diesem Passus zugestimmt und ist bei einem Verlust selbst verantwortlich.
Mein Komentar: "Ich würde ich erst gar nichts kaufen."
Schreibt der Verkäufer im Auktionstext, dass der Versand unversichert erfolgt und das Versandrisiko beim Käufer liegt und er bietet im Auktionstext optinal versicherten Versand gegen Mehrpreis an, ist es immer empfehlenswert die versicherte Versandart als Paket zu wählen, da der private Verkäufer so in keinem der beiden Fälle haftbar gemacht werden kann
Schreibt zum Beispiel ein Privatverkäufer, dass der Versand als Päckchen unversichert erfolgt, trägt der Verkäufer das Verlustrisiko und muss Schadensersatz bei einem Verlust leisten.
Schreibt aber der Verkäufer im Auktionstext, dass der Versand als Päckchen, Brief, Bücher- oder Warensendung unversichert erfolgt und er weisst "ausdrücklich" darauf hin, dass ein Verlustrisiko beim Käufer liegt, hat der Käufer mit seinem Gebot diesem Passus zugestimmt und ist bei einem Verlust selbst verantwortlich.
Mein Komentar: "Ich würde ich erst gar nichts kaufen."
Schreibt der Verkäufer im Auktionstext, dass der Versand unversichert erfolgt und das Versandrisiko beim Käufer liegt und er bietet im Auktionstext optinal versicherten Versand gegen Mehrpreis an, ist es immer empfehlenswert die versicherte Versandart als Paket zu wählen, da der private Verkäufer so in keinem der beiden Fälle haftbar gemacht werden kann
Re: Paketversand
Ich weiß ja nicht, wie sie es halten. Aber ein ausgelesenes Taschenbuch zum Preis von 1€ ersteigern und dann 4.90€ Porto zahlen - dafür krieg ich's neu in der örtlichen Buchhandlung.Kanzlei_Mayer hat geschrieben:Schreibt der Verkäufer im Auktionstext, dass der Versand unversichert erfolgt und das Versandrisiko beim Käufer liegt und er bietet im Auktionstext optinal versicherten Versand gegen Mehrpreis an, ist es immer empfehlenswert die versicherte Versandart als Paket zu wählen, da der private Verkäufer so in keinem der beiden Fälle haftbar gemacht werden kann
Und wenn der Verkäufer gute Bewertungen hat, geh ich das Risiko des Verlustes ein. Für den Aufpreis für versicherten Versand kann ich 2 weitere Bücher ersteigern.
Edit: Huch, ist ja gar nicht der Thread mit den gebrauchten Büchern. OK, trotzdem würde ich je nach Warenwert und Reputation des Verkäufers evtl unversicherten Versand wählen.
hws
Re: Paketversand
Hallo,
Mir war ansonsten nicht bewusst, dass ein Privatverkäufer auf gesetzliche Selbstverständlichkeiten hinweisen muss. Soweit ich weiß besteht (für Privatverkäufer) z. B. ja auch keine Pflicht über Gewährleistungsrechte aufzuklären, solange der Verkäufer diese Rechte nicht einschränken will.
Gobbelino
Das Thema interessiert mich. Könnten Sie weitere Quellen / Gesetze für diese Aussage nennen? Ich dachte, dass nach § 447 Abs 1 BGB der Käufer das Transportrisiko trägt (sofern keine anderen Absprachen nach § 447 Abs 2 getroffen wurden) und der Verkäufer lediglich die Absendung nachweisen müsste - z. B. durch einen mitgenommenen Zeugen. Etwas anderes gilt meines Wissens höchstens, wenn der Verkäufer Bezahlungen bei einem bestimmten Zahlungsinstitut anbietet, dass evtl. per AGB Versandnachweise für versicherten Versand verlangt.Kanzlei_Mayer hat geschrieben:Schreibt zum Beispiel ein Privatverkäufer, dass der Versand als Päckchen unversichert erfolgt, trägt der Verkäufer das Verlustrisiko und muss Schadensersatz bei einem Verlust leisten.
Mir war ansonsten nicht bewusst, dass ein Privatverkäufer auf gesetzliche Selbstverständlichkeiten hinweisen muss. Soweit ich weiß besteht (für Privatverkäufer) z. B. ja auch keine Pflicht über Gewährleistungsrechte aufzuklären, solange der Verkäufer diese Rechte nicht einschränken will.
Gobbelino
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Re: Paketversand
Was Kanzlei Meyer da schreibt, ist wegen § 447 BGB unzutreffend.
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