Artikel nach Onlinekauf zurückgeben - wer zahlt Versand?
Moderator: FDR-Team
Re: Artikel nach Onlinekauf zurückgeben - wer zahlt Versand?
Hallo,
Buyers Remorse, insbesondere so etwa eine halbe Stunde nach Kauf, ist ein weit verbreitetes Phänomen. Es besteht nicht der geringste Grund dem Käufer böse Absichten zu unterstellen, es sei denn der Käufer wäre vielleicht ein Testkäufer von der Konkurrenz - und selbst die Konkurrenz darf wohl man nachprüfen.
Und würde sich natürlich auf das gefundene Fressen stürzen und zu Recht eine wettbewerbsrechtliche Abmahung aussprechen, bei solchen Drückebergern.
_____________________
Zurück zum Thema: Sollte der Versanddienstleister für die verweigerte Annahme Rückversandkosten berechnet haben und sollte der Warenwert unter 40 Euro liegen, hätte Käufer die Kosten zu zahlen (wenn das in AGB so vereinbart wurde). Im Zweifelsfall bei Versandunternehmen nachfragen.
Gobbelino
Buyers Remorse, insbesondere so etwa eine halbe Stunde nach Kauf, ist ein weit verbreitetes Phänomen. Es besteht nicht der geringste Grund dem Käufer böse Absichten zu unterstellen, es sei denn der Käufer wäre vielleicht ein Testkäufer von der Konkurrenz - und selbst die Konkurrenz darf wohl man nachprüfen.
Und würde sich natürlich auf das gefundene Fressen stürzen und zu Recht eine wettbewerbsrechtliche Abmahung aussprechen, bei solchen Drückebergern.
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Zurück zum Thema: Sollte der Versanddienstleister für die verweigerte Annahme Rückversandkosten berechnet haben und sollte der Warenwert unter 40 Euro liegen, hätte Käufer die Kosten zu zahlen (wenn das in AGB so vereinbart wurde). Im Zweifelsfall bei Versandunternehmen nachfragen.
Gobbelino
Re: Artikel nach Onlinekauf zurückgeben - wer zahlt Versand?
hallo zusammen,
der Vk behauptet, dass anders als beim kauf in einem onlineshop beginnt die frist zum widerruf immer erst ab erhalt der ware, ein vorzeitiges widerrufsrecht besteht hier nicht.
verstehe ich nicht.
weil der artikel wurde bei einem großen auktionshaus per sofortkauf gekauft. ist das ein unterschied zum onlineshop?
ist doch ein und das selbe oder nicht?
also kann ich widerrufen noch bevor ich die ware erhalten habe?!
mfg
arneee
edit:
der VK bezieht sich auf folgendes:
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Er behauptet, dass der käufer erst die waren annehmen muss.
Ich verstehe jetzt leider nicht so viel von den Arikeln 246 § 2 usw. wie es da oben steht. kann mir jemand sagen, ob das auf deutsch uebersetzt heisst, dass ich die ware erst annehmen muss, um zu widerrufen?
der Vk behauptet, dass anders als beim kauf in einem onlineshop beginnt die frist zum widerruf immer erst ab erhalt der ware, ein vorzeitiges widerrufsrecht besteht hier nicht.
verstehe ich nicht.
weil der artikel wurde bei einem großen auktionshaus per sofortkauf gekauft. ist das ein unterschied zum onlineshop?
ist doch ein und das selbe oder nicht?
also kann ich widerrufen noch bevor ich die ware erhalten habe?!
mfg
arneee
edit:
der VK bezieht sich auf folgendes:
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Er behauptet, dass der käufer erst die waren annehmen muss.
Ich verstehe jetzt leider nicht so viel von den Arikeln 246 § 2 usw. wie es da oben steht. kann mir jemand sagen, ob das auf deutsch uebersetzt heisst, dass ich die ware erst annehmen muss, um zu widerrufen?
Re: Artikel nach Onlinekauf zurückgeben - wer zahlt Versand?
Nein.arneee hat geschrieben: weil der artikel wurde bei einem großen auktionshaus per sofortkauf gekauft. ist das ein unterschied zum onlineshop?
Jaist doch ein und das selbe oder nicht?
Jaalso kann ich widerrufen noch bevor ich die ware erhalten habe?!
Da kann der Verkäufer so viel erzählen wie er will, der Kunde hat sofort nach dem Kauf ein Widerrufsrecht. Die erwähnte Frist bzw. deren Beginn betrifft nur den Zeitpunkt, bis zu dem der Kunde widerrufen darf, nicht ab dem der Kunde widerrufen darf.
Re: Artikel nach Onlinekauf zurückgeben - wer zahlt Versand?
Der kauf in einem webshop als in einem onlineshop hat erhebliche
rechtliche unterschiede und beinhaltet somit auch das recht des widerrufs.
Ich bin schon wieder ahnungslos. Ist das richtig? Gibts da unterschiede?
rechtliche unterschiede und beinhaltet somit auch das recht des widerrufs.
Ich bin schon wieder ahnungslos. Ist das richtig? Gibts da unterschiede?
Re: Artikel nach Onlinekauf zurückgeben - wer zahlt Versand?
... das Thema wäre schon lange Geschichte ...khmcologne hat geschrieben:
- Der Käufer wendet sich an den Anwalt seines Vertrauens und beauftragt ihn mit der Vertretung seiner Interessen
- ....
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: Artikel nach Onlinekauf zurückgeben - wer zahlt Versand?
Hallo,
beim Fernabsatz Verkauf von Waren (mit wenigen Ausnahmen wie nach Kundenspezifikation angefertiger Waren) gilt immer das gleiche Widerrufs- oder Rückgaberecht.
Es ist dem Verkäufer nicht erlaubt in seinen AGB das gesetzliche Widerrufsrecht einzuschränken, Gesetz steht über AGB.
Nur einige Details können von Shop zu Shop unterschiedlich in den AGB geregelt werden, z. B. Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Das würde sich auf das Widerrufsrecht höchstens als für den Käufer hier unwichtige Formalie auswirken, eine Bestellung wurde storniert oder ein Kauf widerrufen.
Gobbelino
beim Fernabsatz Verkauf von Waren (mit wenigen Ausnahmen wie nach Kundenspezifikation angefertiger Waren) gilt immer das gleiche Widerrufs- oder Rückgaberecht.
Es ist dem Verkäufer nicht erlaubt in seinen AGB das gesetzliche Widerrufsrecht einzuschränken, Gesetz steht über AGB.
Nur einige Details können von Shop zu Shop unterschiedlich in den AGB geregelt werden, z. B. Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Das würde sich auf das Widerrufsrecht höchstens als für den Käufer hier unwichtige Formalie auswirken, eine Bestellung wurde storniert oder ein Kauf widerrufen.
Gobbelino
Re: Artikel nach Onlinekauf zurückgeben - wer zahlt Versand?
Tatsächlich ist es genau umgekehrt. Man kann ganz ganz vieles vertraglich (dazu gehören auch AGB) regeln und dabei insbesondere vom Gesetz abweichen.Gobbelino hat geschrieben: Gesetz steht über AGB.
Nur einige Details können von Shop zu Shop unterschiedlich in den AGB geregelt werden, z. B. Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Das würde sich auf das Widerrufsrecht höchstens als für den Käufer hier unwichtige Formalie auswirken, eine Bestellung wurde storniert oder ein Kauf widerrufen.
Es gibt nur ein paar Dinge, von denen man nicht abweichen kann, dazu gehören die meisten Regelungen des Verbraucherschutzes.
Ich hab doch tatsächlich gerade nochmal die Datumsanzeige auf meinem Computer überprüft, die bestätigt mir, dass wir uns im Jahr 2011 befinden. Man sollte meinen, dass es sich inzwischen auch bei den zwielichtigeren Onlinehändlern rumgesprochen hat, dass oben genanntes Bullshit ist.arneee hat geschrieben:der verkauefer wiederrum erklaerte mir folgendes:
mein widerrufsrecht fuer ueber verkaufsplattformen geschlossene kaufvertraege beginnt fruehestens ab erhalt der ware. ein vorzeitiges widerrufsrecht besteht nicht.

Dass das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften eine unzulässige Einschränkung der Privatautonomie ist und den Verbrauchern unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes nur eine willkürliche Ausnahme von "pacta sunt servanda" geben soll und - verglichen mit dem vorgeblichen Zweck - meist missbraucht wird, ist offensichtlich. Deshalb wird das Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte auch sofort abgeschafft, wenn ich den Laden hier mal übernommen habe, sozusagen als erste Amtshandlung.

Kritik kann subjektiv als verletzend empfunden werden und ist daher generell zu unterlassen. - jaeckel


Re: Artikel nach Onlinekauf zurückgeben - wer zahlt Versand?
Aber doch nur, wenn das Gesetz dazu ganz ausdrücklich den Handlungsspielraum bietet z. B. § 475 erlaubt AGB Regelung Verkürzung der Sachmängelhaftung für Gebrauchtwaren auf 1 Jahr.Hafish hat geschrieben:Tatsächlich ist es genau umgekehrt. Man kann ganz ganz vieles vertraglich (dazu gehören auch AGB) regeln und dabei insbesondere vom Gesetz abweichen.Gobbelino hat geschrieben: Gesetz steht über AGB.
Nur einige Details können von Shop zu Shop unterschiedlich in den AGB geregelt werden, z. B. Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Das würde sich auf das Widerrufsrecht höchstens als für den Käufer hier unwichtige Formalie auswirken, eine Bestellung wurde storniert oder ein Kauf widerrufen.
Naja.
Zumindest beim Widerrufsrecht lehnen in der Tat die Gerichte fast ausnahmslos alles ab, was dazu geeignet wäre den Käufer an der Ausübung seines gesetzlichen Widerrufsrechts zu hindern.
Gobbelino
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Re: Artikel nach Onlinekauf zurückgeben - wer zahlt Versand?
Nein, Hafish hat das System schon plausibel erklärt.
Grds. steht über dem Zivilrecht der Gedanke der Vertragsfreiheit, welcher wiederum aus Art. 2 I GG abgeleitet wird. Die gesetzlichen Regelungen des BGB sollten dem Ansinnen des historischen Gesetzgebers nach nur für Fälle gelten, in denen nichts entsprechendes vereinbart wurde.
Das Gesetz muss auch heute noch nicht explizit vorschreiben, welches Recht disponibel und welches unabdingbar ist, es tut es aber der Klarstellung halber in den meisten (wohl allen) verbraucherschützenden Regelungen.
Grds. steht über dem Zivilrecht der Gedanke der Vertragsfreiheit, welcher wiederum aus Art. 2 I GG abgeleitet wird. Die gesetzlichen Regelungen des BGB sollten dem Ansinnen des historischen Gesetzgebers nach nur für Fälle gelten, in denen nichts entsprechendes vereinbart wurde.
Das Gesetz muss auch heute noch nicht explizit vorschreiben, welches Recht disponibel und welches unabdingbar ist, es tut es aber der Klarstellung halber in den meisten (wohl allen) verbraucherschützenden Regelungen.
Re: Artikel nach Onlinekauf zurückgeben - wer zahlt Versand?
Nein, umgekehrt. Man darf grundsätzlich durch Vertrag jede gesetzliche Regelung abändern oder ganz außer Kraft setzen, solange das Gesetz dies nicht ausdrücklich (oder sonst erkennbar) verbietet.Gobbelino hat geschrieben:Aber doch nur, wenn das Gesetz dazu ganz ausdrücklich den Handlungsspielraum bietet
Bei welchen Regeln das der Fall ist, ist für den Laien kaum ersichtlich. Aber dafür gibt es ja Juristen (oder deren Literatur).

Der Grund ist - wie spraadhans ja schon erklärt jat - die Vertragsfreiheit. Wir Bürger haben ein (Grund-)Recht darauf, unsere Angelegenheiten untereinander zu regeln, ohne dass der Staat uns vorschreibt, wie wir das zu tun haben. Nur wenn ganz wichtige Gründe dafür sprechen, dass der Staat per Gesetz eingreifen muss, darf er das. Nunja, dem europäischen Gesetzgeber reichen auch ganz unwichtige oder gar erfundene Gründe, aber lassen wir das...
Kritik kann subjektiv als verletzend empfunden werden und ist daher generell zu unterlassen. - jaeckel


Re: Artikel nach Onlinekauf zurückgeben - wer zahlt Versand?
Aha, danke für die Klarstellung. Ich kenne überwiegend nur die B2C betreffenden Gesetze.
Re: Artikel nach Onlinekauf zurückgeben - wer zahlt Versand?
und der Käufer bliebe auf den Anwaltskosten sitzen, wenn der Verkäufer noch nicht in Verzug ist.khmcologne hat geschrieben:... das Thema wäre schon lange Geschichte ...khmcologne hat geschrieben:
- Der Käufer wendet sich an den Anwalt seines Vertrauens und beauftragt ihn mit der Vertretung seiner Interessen
- ....
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