Datenspeicherung für Downloads
Verfasst: 10.06.14, 20:49
Hallo,
laut § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG sind ja Privatkopien einer öffentlich zugänglich gemachten Kopie rechtswiedrig.
Jetzt bin ich aber auf das hier gestoßen:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/ ... 19.12.2013
Laut Anbieter X Aussage (glauben wir mal das das von der Anbieter X kam) wird nur die IP/Zeitraum über 7 Tage gespeichert, also nicht welche Links über den Anschluss angeklickt wurden.
Bei Torrents können die fleißigen Rechtsanwälte die Informationen ja an ihren Clients auslesen welche Datein/usw.
Aber wie sieht es hier bei File Hostern aus die es ja mittlerweile wie Sand am Meer gibt.
Wie sollen die User da "überführt" werden?
Die Informationen was angeklickt wurde hat ja maximal der File Hoster.
laut § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG sind ja Privatkopien einer öffentlich zugänglich gemachten Kopie rechtswiedrig.
Jetzt bin ich aber auf das hier gestoßen:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/ ... 19.12.2013
Laut Anbieter X Aussage (glauben wir mal das das von der Anbieter X kam) wird nur die IP/Zeitraum über 7 Tage gespeichert, also nicht welche Links über den Anschluss angeklickt wurden.
Bei Torrents können die fleißigen Rechtsanwälte die Informationen ja an ihren Clients auslesen welche Datein/usw.
Aber wie sieht es hier bei File Hostern aus die es ja mittlerweile wie Sand am Meer gibt.
Wie sollen die User da "überführt" werden?
Die Informationen was angeklickt wurde hat ja maximal der File Hoster.