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Internet - Musik- Rechte
Verfasst: 24.08.14, 14:48
von rechtfrage
Internet - Musik- Rechte
Ich gehe davon aus
Ich darf ein Lied singen aus der Hitparade
Ich darf ein Lied singen und auf CD brennen
Ich darf ein Lied singen und auf CD brennen und die Nachbar schenke.
Ich darf nicht ein Lied singen und in wav Datei laden und ins Internet stellen.
Frage:
Darf ich das Lied als ZIP Datei ins Internet stellen mit Passwortschutz und das Passwort nur dem Nachbar geben oder verstösst das gegen das Urheberrecht?
Re: Internet - Musik- Rechte
Verfasst: 27.08.14, 07:16
von Grown
rechtfrage hat geschrieben:
Ich darf nicht ein Lied singen und in wav Datei laden und ins Internet stellen.
Wenn das Lied nicht verändert wird und originalgetreu gesungen wird dürfen sie dies sogar gewinnbringend verkaufen ohne den Rechteinhaber um Zustimmung zu bitten.
Zuletzt hatte dies medienwirksam und recht erfolgreich Heino mit Songs von einigen anderen zeitgenössischen Künstlern gemacht.
Re: Internet - Musik- Rechte
Verfasst: 27.08.14, 07:29
von BäckerHD
rechtfrage hat geschrieben:
Ich gehe davon aus
Ich darf nicht ein Lied singen und in wav Datei laden und ins Internet stellen.
Interessant. Worauf beruhen denn Ihre innovativen Erkenntnisse?
Re: Internet - Musik- Rechte
Verfasst: 27.08.14, 07:39
von Gammaflyer
Doch eine Zustimmung zur Verbreitung ist notwendig:
(und sei es via GEMA-Gebühren)
http://de.wikipedia.org/w/index.php?tit ... chtsfragen
Re: Internet - Musik- Rechte
Verfasst: 29.08.14, 12:24
von FM
Grown hat geschrieben:rechtfrage hat geschrieben:
Ich darf nicht ein Lied singen und in wav Datei laden und ins Internet stellen.
Wenn das Lied nicht verändert wird und originalgetreu gesungen wird dürfen sie dies sogar gewinnbringend verkaufen ohne den Rechteinhaber um Zustimmung zu bitten.
Zuletzt hatte dies medienwirksam und recht erfolgreich Heino mit Songs von einigen anderen zeitgenössischen Künstlern gemacht.
Aber MIT Zustimmung, über eine Verwertungsgesellschaft:
http://www.wbs-law.de/urheberrecht/hein ... das-34877/
Re: Internet - Musik- Rechte
Verfasst: 29.08.14, 14:54
von Stoick
Grown hat geschrieben:rechtfrage hat geschrieben:
Ich darf nicht ein Lied singen und in wav Datei laden und ins Internet stellen.
Wenn das Lied nicht verändert wird und originalgetreu gesungen wird dürfen sie dies sogar gewinnbringend verkaufen ohne den Rechteinhaber um Zustimmung zu bitten.
Zuletzt hatte dies medienwirksam und recht erfolgreich Heino mit Songs von einigen anderen zeitgenössischen Künstlern gemacht.
Inwieweit muss es originalgetreu sein? Weil die Versionen von Heino hören sich dann doch etwas anders an als die Originale (ich spiele hier vor allem auf die verwendeten Instrumente an) und wie sieht es aus, wenn beispielsweise im Original ein Duett singt, aber in der eigenen Version bloß ein Sänger/in zu hören ist?
Re: Internet - Musik- Rechte
Verfasst: 11.09.14, 21:07
von rechtfrage
Grown hat geschrieben:rechtfrage hat geschrieben:
Ich darf nicht ein Lied singen und in wav Datei laden und ins Internet stellen.
Wenn das Lied nicht verändert wird und originalgetreu gesungen wird dürfen sie dies sogar gewinnbringend verkaufen ohne den Rechteinhaber um Zustimmung zu bitten.
Zuletzt hatte dies medienwirksam und recht erfolgreich Heino mit Songs von einigen anderen zeitgenössischen Künstlern gemacht.
Huch.
Das ist doch ein Scherz?
Re: Internet - Musik- Rechte
Verfasst: 11.09.14, 21:55
von nordlicht02
rechtfrage hat geschrieben:
Das ist doch ein Scherz?
Die Frage beantwortet der Beitrag von
FM.
Re: Internet - Musik- Rechte
Verfasst: 12.09.14, 08:50
von Richard Gecko
Das Interessante am Fall Heino ist, dass er die Urheber nicht fragen musste, ob er Songs covern darf. Diese hatten dabei kein Mitspracherecht, weil sie ihre Rechte bei der Geam abgaben. Heino musste aber sehr wohl dafuer Geld bezahlen, und zwar an die Gema, die die Rechte der Musiker vertritt. Allerdings muss die Gema die Rechte auch an jeden verkaufen der genuegend Geld auf den Tisch legt.
Re: Internet - Musik- Rechte
Verfasst: 16.09.14, 12:21
von rechtfrage
Danke für freundliche HIlfe.
Müsste ich an GEMA zahlen
wenn ich ein Heino Lied singen würde
auf Wav kopieren,
mit Passwort zippen
und auf Homepage hochladen?
Fremde können an Datei ja nicht ran.
Re: Internet - Musik- Rechte
Verfasst: 16.09.14, 14:34
von -q-
rechtfrage hat geschrieben:Danke für freundliche HIlfe.
Müsste ich an GEMA zahlen
wenn ich ein Heino Lied singen würde
auf Wav kopieren,
mit Passwort zippen
und auf Homepage hochladen?
Fremde können an Datei ja nicht ran.
Gegenfrage:
WIE soll Jemand davon erfahren, dass Du ein Lied von Heino nachgesungen hast wenn Du das Lied sowieso gegen den Zugriff von Fremden "schützen" willst.
(Ich gehe jetzt mal nicht auf die Sicherheit der .Zip-Passwörter/ Verschlüsselung ein)
Wer soll denn das Lied dann downloaden? Paar Freunde oder deine Familie? Willst Du damit Geld verdienen?
Re: Internet - Musik- Rechte
Verfasst: 16.09.14, 14:38
von bdirk75
Und die wichtigste Frage ist!!!
Wer will das hören, wenn er ein Lied von Heino singt?
Sorry, der musste sein!
Re: Internet - Musik- Rechte
Verfasst: 24.09.14, 16:20
von rechtfrage
Im Frühtau zu Weger wir ziehen fallera
die WAV Datei als Zip tralala
sind wir ohne Sorgen
und singen in den Morgen
ist das Gefängnis nun da oder nicht?
Re: Internet - Musik- Rechte
Verfasst: 08.12.14, 11:37
von Stoick
Naja, die Frage, ob du sie verkaufen oder weitergeben willst, ist hier noch nicht beantwortet.
Da kommt mir noch die Frage auf wie das mit den Youtubern gehandhabt wird, die einen Coversong hoch laden...
Re: Internet - Musik- Rechte
Verfasst: 09.12.14, 16:25
von Michael A. Schaffrath
Stoick hat geschrieben:Da kommt mir noch die Frage auf wie das mit den Youtubern gehandhabt wird, die einen Coversong hoch laden...
Die müssen auch an die GEMA zahlen.
Daß viele das nicht tun, ändert daran nichts.
Ob Heino auf CD oder Hein Spack auf seinem Internet-Video-Kanal spielt keine Rolle.
rechtfrage hat geschrieben:Fremde können an Datei ja nicht ran.
Wenn das so ist, ist das auch kein Problem. Wenn aber der Empfänger den Link samt Passwort in ein Forum stellt, hat man ein Problem (und kann dann allenfalls den Empfänger dafür in Regreß nehmen, gegenüber dem Rechteinhaber exkulpiert einen nicht, daß jemand anders für die Aufhebung der Vertraulichkeit verantwortlich war).