Nachweis über Weitergabe von Mailadresse
Verfasst: 01.02.16, 20:49
Hallo zusammen,
angenommen eine in deutschland ansässige Firma A hat einer Person B schon mehrfach unerwünschte Werbung zukommen lassen.
Aufforderungen nach Auskunft und Löschung nach Bundesdatenschutzgesetz ist Firma A zwar nachgekommen, aber danach wurde erneut unerwünschte Werbung versendet.
B hat A daraufhin zur Unterlassung aufgefordert aufgefordert, welcher Firma A mit einer strafbewährte Unterlassungserklärung nachgekommen ist.
Wichtiger Technischer Hintergrund: B verwendet unter seiner E-Mail-Domain für smätliche Geschäftsbeziehungen eine eigene E-Mail-Adresse der Form: Firmenname@PersonB.de
Also in diesem fiktiven Fall: FirmaA@PersonB.de
Jetzt hat B an die Adresse "FirmaA@PersonB.de" erneut mehrfach Spam erhalten. Der Absender ist nicht offensichtlich.
Da die E-Mail-Adresse "FirmaA@PersonB.de" aber nur Firma A bekannt ist, kann nur diese die Adresse an Dritte bekannt gegeben haben oder verkauft haben.
Greift damit die strafbewährte Unterlassungserklärung?
Oder kann man nicht argumentieren, dass die Adresse nur Firma A bekannt sein kann?
Wie wäre eine Aussage von B zu bewerten, dass B sagen kann die E-Mail-Adresse nie einer anderen Partei bekannt gegeben zu haben?
B möchte gerne Nachweisen, dass A die Adresse verkauft haben muss!
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank!
FrederikR
angenommen eine in deutschland ansässige Firma A hat einer Person B schon mehrfach unerwünschte Werbung zukommen lassen.
Aufforderungen nach Auskunft und Löschung nach Bundesdatenschutzgesetz ist Firma A zwar nachgekommen, aber danach wurde erneut unerwünschte Werbung versendet.
B hat A daraufhin zur Unterlassung aufgefordert aufgefordert, welcher Firma A mit einer strafbewährte Unterlassungserklärung nachgekommen ist.
Wichtiger Technischer Hintergrund: B verwendet unter seiner E-Mail-Domain für smätliche Geschäftsbeziehungen eine eigene E-Mail-Adresse der Form: Firmenname@PersonB.de
Also in diesem fiktiven Fall: FirmaA@PersonB.de
Jetzt hat B an die Adresse "FirmaA@PersonB.de" erneut mehrfach Spam erhalten. Der Absender ist nicht offensichtlich.
Da die E-Mail-Adresse "FirmaA@PersonB.de" aber nur Firma A bekannt ist, kann nur diese die Adresse an Dritte bekannt gegeben haben oder verkauft haben.
Greift damit die strafbewährte Unterlassungserklärung?
Oder kann man nicht argumentieren, dass die Adresse nur Firma A bekannt sein kann?
Wie wäre eine Aussage von B zu bewerten, dass B sagen kann die E-Mail-Adresse nie einer anderen Partei bekannt gegeben zu haben?
B möchte gerne Nachweisen, dass A die Adresse verkauft haben muss!
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank!
FrederikR