Deutsche Internetgesetze auch im Ausland gültig?
Moderator: FDR-Team
Deutsche Internetgesetze auch im Ausland gültig?
Guten Tag,
eine Website ist auf deutsch geschrieben und richtet sich an deutschsprachige Leser. Der Betreiber der Website wohnt aber nicht in Deutschland und hat auch keinerlei Verbindung zu Deutschland mehr. Muss sich der Betreiber dann an die deutschen Internetgesetze halten oder an die Internetgesetze in seinem Wohnland?
Beispiel für deutsche Internetgesetze sind Impressumspflicht, Werbekennzeichnung, Preiskennzeichnung usw.
Wie ist die Rechtslage?
eine Website ist auf deutsch geschrieben und richtet sich an deutschsprachige Leser. Der Betreiber der Website wohnt aber nicht in Deutschland und hat auch keinerlei Verbindung zu Deutschland mehr. Muss sich der Betreiber dann an die deutschen Internetgesetze halten oder an die Internetgesetze in seinem Wohnland?
Beispiel für deutsche Internetgesetze sind Impressumspflicht, Werbekennzeichnung, Preiskennzeichnung usw.
Wie ist die Rechtslage?
Re: Deutsche Internetgesetze auch im Ausland gültig?
Nach meinem Dafürhalten dürfte auch diese Webseite der Impressumspflicht nach § 5 TMG / § 55 RStV unterliegen, da sie sich offensichtlich an Deutsche richtet.
Re: Deutsche Internetgesetze auch im Ausland gültig?
Wobei da dann die Frage wäre, wo sitzt der Betreiber und wie stehen die Chancen das dann auch durchzusetzen?
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Re: Deutsche Internetgesetze auch im Ausland gültig?
Seit wann gelten fuer Oesterreicher oder Schweizer in ihrem Land deutsche Gesetze?
Freie DNS-Server:
87.118.100.175 (Germany Privacy Foundation)
85.214.73.63 (FoeBuD e.V.)
213.73.91.35 (CCC)
Anleitung zum Umstellen:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/
87.118.100.175 (Germany Privacy Foundation)
85.214.73.63 (FoeBuD e.V.)
213.73.91.35 (CCC)
Anleitung zum Umstellen:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/
Re: Deutsche Internetgesetze auch im Ausland gültig?
@Micha
Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr ist seit 15 Jahren (wann spricht sich das endlich einmal herum?) EU-weit die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, die das Herkunftslandprinzip des Anbieters als anzuwendendes Recht festlegt. Es gibt damit ein nahezu weltweit einheitliches anzuwendendes Recht im Onlinebereich.
Die Mitgliedsstaaten haben das EU-weit in nationales Recht umgesetzt, Deutschland 2001 im TMG, hier: §3.
Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr ist seit 15 Jahren (wann spricht sich das endlich einmal herum?) EU-weit die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, die das Herkunftslandprinzip des Anbieters als anzuwendendes Recht festlegt. Es gibt damit ein nahezu weltweit einheitliches anzuwendendes Recht im Onlinebereich.
Die Mitgliedsstaaten haben das EU-weit in nationales Recht umgesetzt, Deutschland 2001 im TMG, hier: §3.
Re: Deutsche Internetgesetze auch im Ausland gültig?
Erzählen Sie das mit der EU-Richtlinie mal einem Russen, Brasilianer oder Nordkoreaner.
Okay, der Nordkoreaner wird sie wohl eher fragen was Internet überhaupt ist, aber den anderen dürfte ziemlich schnuppe sein was die EU an Regeln für ihre Mitglieder aufgestellt hat.
Okay, der Nordkoreaner wird sie wohl eher fragen was Internet überhaupt ist, aber den anderen dürfte ziemlich schnuppe sein was die EU an Regeln für ihre Mitglieder aufgestellt hat.
Re: Deutsche Internetgesetze auch im Ausland gültig?
Guten Abend,
Ich habe eine Seite gefunden, bei der ein Anwalt aus Berlin mit knapp 3000 zufriedenen Kunden vor 2 Jahren behauptete, dass immer, auch im Internet, das Recht des Staates gilt, in dem sich die handelnde Person aufhält.
Eigentlich wäre das für mich auch logisch. Allerdings weiß ich nicht, ob dieser Anwalt vom Telemediengesetz (TMG) § 3 Herkunftslandprinzip gehört hat.
@locarno
Nur um nochmal sicher zugehen: In einem Nicht-EU-Land wie zum Beispiel Norwegen müsste man sich also laut TMG nicht an die deutschen Gesetze halten. Ist das korrekt so?
Ich habe eine Seite gefunden, bei der ein Anwalt aus Berlin mit knapp 3000 zufriedenen Kunden vor 2 Jahren behauptete, dass immer, auch im Internet, das Recht des Staates gilt, in dem sich die handelnde Person aufhält.
Eigentlich wäre das für mich auch logisch. Allerdings weiß ich nicht, ob dieser Anwalt vom Telemediengesetz (TMG) § 3 Herkunftslandprinzip gehört hat.
@locarno
Nur um nochmal sicher zugehen: In einem Nicht-EU-Land wie zum Beispiel Norwegen müsste man sich also laut TMG nicht an die deutschen Gesetze halten. Ist das korrekt so?
Re: Deutsche Internetgesetze auch im Ausland gültig?
Norwegen ist da ein schlechtes Beispiel, die sind über diverse Abkommen mit der EU verbandelt und müssen tlw EU-Regeln 1:1 übernehmen.Richa hat geschrieben: @locarno
Nur um nochmal sicher zugehen: In einem Nicht-EU-Land wie zum Beispiel Norwegen müsste man sich also laut TMG nicht an die deutschen Gesetze halten. Ist das korrekt so?
Re: Deutsche Internetgesetze auch im Ausland gültig?
Überall gibt es die
Re: Deutsche Internetgesetze auch im Ausland gültig?
Kann dies wer bestätigen bzw. es auf die Handlung ausweiten?Richa hat geschrieben:Guten Abend,
Ich habe eine Seite gefunden, bei der ein Anwalt aus Berlin mit knapp 3000 zufriedenen Kunden vor 2 Jahren behauptete, dass immer, auch im Internet, das Recht des Staates gilt, in dem sich die handelnde Person aufhält.
Eigentlich wäre das für mich auch logisch. Allerdings weiß ich nicht, ob dieser Anwalt vom Telemediengesetz (TMG) § 3 Herkunftslandprinzip gehört hat.
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Re: Deutsche Internetgesetze auch im Ausland gültig?
Ein Forenbetreiber hatte mal eine Adresse im Impressum einen Bürokomplex in London angegeben. Ich gehe mal davon aus, dass er nun Engländer ist und sich in Deutschland nicht mehr an die Dinge halten muss. 

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