Scheinangebot bei Internetauktionshaus identifizieren
Moderator: FDR-Team
Scheinangebot bei Internetauktionshaus identifizieren
Hallo,
angenommen Käufer K hat bei Verkäufer V bei einer Onlineauktion eine Auktion gewonnen.
Es ist unter Gebote ersichtlich, dass es nur einen weiteren Bieter B gab.
Da dieses Gebot den Preis sehr hochgetrieben hat und kurz vor Ende der Auktion nicht erneut von B geboten wurde, vermutet K, dass es sich bei B eventl. um einen Scheinbieter/Scheingebot handelt.
Dies ist ja grade überall in der Presse, dass dies nicht erlaubt ist.
Wie kann aber K nun prüfen, ob es sich bei B um ein Scheingebot handelt? Der volle Mitgliedsname des B ist nicht einsehbar. Nur der Anfangs- und Endbuchstabe.
Gruß und Danke!
FrederikR
angenommen Käufer K hat bei Verkäufer V bei einer Onlineauktion eine Auktion gewonnen.
Es ist unter Gebote ersichtlich, dass es nur einen weiteren Bieter B gab.
Da dieses Gebot den Preis sehr hochgetrieben hat und kurz vor Ende der Auktion nicht erneut von B geboten wurde, vermutet K, dass es sich bei B eventl. um einen Scheinbieter/Scheingebot handelt.
Dies ist ja grade überall in der Presse, dass dies nicht erlaubt ist.
Wie kann aber K nun prüfen, ob es sich bei B um ein Scheingebot handelt? Der volle Mitgliedsname des B ist nicht einsehbar. Nur der Anfangs- und Endbuchstabe.
Gruß und Danke!
FrederikR
-
- FDR-Moderator
- Beiträge: 14608
- Registriert: 06.10.04, 16:43
Re: Scheinangebot bei Internetauktionshaus identifizieren
Ich wüsste nicht, wie das gehen sollte.
Ohne weitere Anhaltspunkte für die Theorie glaube ich auch nicht, dass da mehr bei rauskommen wird.
So ungewöhnlich ist das auch nicht, dass jemand eimal bietet, dann merkt "okay, das ist jetzt schon über meinem limit" und dann nicht nochmal bietet.
Ohne weitere Anhaltspunkte für die Theorie glaube ich auch nicht, dass da mehr bei rauskommen wird.
So ungewöhnlich ist das auch nicht, dass jemand eimal bietet, dann merkt "okay, das ist jetzt schon über meinem limit" und dann nicht nochmal bietet.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Scheinangebot bei Internetauktionshaus identifizieren
Bei einem einzelnen Vorfall gar nicht. Man könnte höchstens beobachten, ob ein B immer wieder auf Angebote eines A bietet, bei ganz unterschiedlichen Produkten und und fast nie bei Auktionen von anderen Anbietern, oder ob A und B sich gegenseitig die Preise ihrer Angebote hochtreiben. Das wäre ein Indiz. Aber diejenigen Anbieter, die "professionell" mit solchen unerlaubten Tricks arbeiten, ziehen das ohnehin so durch dass es nicht erkennbar ist (dutzende fake-accounts).Wie kann aber K nun prüfen, ob es sich bei B um ein Scheingebot handelt?
Grüße, Susanne
Re: Scheinangebot bei Internetauktionshaus identifizieren
Ja genau das war die Idee, aber das geht nicht, da der verschlüsselte Bentuzername in Form an "A***Z" nicht anklickbar und somit andere Auktionen gar nicht zu finden sind. Oder gibt es da einen anderen Weg/Trick?SusanneBerlin hat geschrieben:Man könnte höchstens beobachten, ob ein B immer wieder auf Angebote eines A bietet, bei ganz unterschiedlichen Produkten...
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Scheinangebot bei Internetauktionshaus identifizieren
Keine Ahnung, aber es gibt doch direkt auf der Auktionplattform auch einen Forumsbereich und einen Bereich mit How-To's von usern für user, dort könnte man nach entsprechenden Dikussionen suchen.
Grüße, Susanne
-
- FDR-Moderator
- Beiträge: 14608
- Registriert: 06.10.04, 16:43
Re: Scheinangebot bei Internetauktionshaus identifizieren
Eine rechtliche Frage ist das zumindest nicht.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 6709
- Registriert: 24.07.07, 10:47
- Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet
Re: Scheinangebot bei Internetauktionshaus identifizieren
Es ist mehr die Frage:
Was ist mir ein Artikel Wert und wie viel Selbstdisziplin habe ich, damit ich im Eifer des Biet- verfahrens die selbst gesteckte Grenze nicht überschreite.
Was ist mir ein Artikel Wert und wie viel Selbstdisziplin habe ich, damit ich im Eifer des Biet- verfahrens die selbst gesteckte Grenze nicht überschreite.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 20562
- Registriert: 19.08.05, 14:20
- Wohnort: Zwischen Flensburg und Sonthofen
Re: Scheinangebot bei Internetauktionshaus identifizieren
Es gibt rechtlich keinen Weg, und selbst wenn, wäre es mal wieder eine Frage wie sich die Bucht mit deutschem Recht zu arrangieren weiß.
Siehe die Verwindungen des Zuckerbergs in den "Fratzenbuch"-Streitfällen.
Siehe die Verwindungen des Zuckerbergs in den "Fratzenbuch"-Streitfällen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
-
- Letzte Themen