der Nutzer N der ein kostenloses Programm zur Video-Konvertierung suchte, fand es im Downloadbereich bei mehreren Online-Angeboten diverser Computerzeitschriften. Bei sämtlichen Links auf dieses Programm fand er den lapidaren Hinweis „Kann Adware enthalten“.
Beim Installieren des Programms durch den Online-Installer wurden von der Antivirus-Software des Nutzers N bereits zwei Programme bzw. Programm-Module blockiert, und in eine sogenannte virtuelle „Quarantäne“ geschickt. Trotzdem lies sich das Programm nach den Installation starten und lief einwandfrei.
Nach der Installation hatte der Nutzer N das subjektive Gefühl, daß nach und nach unerwünschte Programme auf seiner Festplatte landeten, und die Installation seines Internet-Browsers manipulierten.
Um das Problem einzukreisen machte er es unmöglich, durch die Konfiguration der Firewall, dem Programm, wie auch immer, auf das Internet zuzugreifen. Das Programm stellte daraufhin, wahrend eines Konvertierungsvorgangs, seine Funktion kurz nach dem Start ein.
Nach der Deinstallation des Programms fand sich leider immer noch ein Update-Programm auf seiner Festplatte, die offensichtlich mit einem manipulierten Digital-Zertifikat gleichzeitig mit dem Programm installiert wurde. Es lud nach der Entfernung von unerwünschten Programmen diese ungefragt aus den Netz nach.Nach der Entfernung dieses Programms „war der Spuk beendet“.
Die lapidare Hinweis „kann Adware enthalten“ halte ich persönlich beim sogenannten Straftatbestand „Computerbetrug“ für zumindest grob fahrlässig.
Was meint Ihr?
Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.
Gruß
JoeFG
