Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Moderator: FDR-Team
Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Hallo,
Person A möchte auf einem Internetauktionshaus Ware verkaufen.
Nun kommt es sehr oft dazu, dass Artikel gekauft, aber nie bezahlt werden.
Das lästige Prozedere mit nachweislicher Fristsetzung kosten unnötig Zeit, Geld und Nerven des Verkäufers.
Die Erfahrung sagt, dass ein Käufer die Ware zu 99% nicht abnimmt, wenn er nicht innerhalb von 3 Tagen nach Auktionsende entweder Kontakt aufgenommen hat oder bezahlt hat.
Könnte man zusätzlich zum Gewährleistungsausschlus eine Formulierung aufnehmen, die eine Rückmeldung bzw. Bezahlung der Ware innerhalb einer Frist zur Bedingung macht?
Angenommen die zeitliche Frist hätte keine Bedingung, die zur Unmöglichkeit führt, wie beispielsweise eine gekündigte Wohnung und ein Möbelstück was abgeholt werden muss.
Beispielsweise:
Dies ist ein Privatverkauf, Gewährleistung und Rückgaberecht sind ausgeschlossen.
Der Kaufbetrag ist binnen 72 Stunden nach Auktionsende vollständig zu bezahlen, entweder per Überweisung oder per (Zahlungsdienstleister)
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs.
Bei gewünschter Abholung der Ware hat der Käufer binnen 72 Stunden Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen um einen Termin zu vereinbaren.
Bei Verstreichen einer der Fristen gilt der Kaufvertrag ohne weitere Erklärungen als hinfällig.
Mit ihrem Gebot akzeptieren sie diese Bedingungen.
Wäre eine solche Formulierung rechtswirksam?
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank...
Person A möchte auf einem Internetauktionshaus Ware verkaufen.
Nun kommt es sehr oft dazu, dass Artikel gekauft, aber nie bezahlt werden.
Das lästige Prozedere mit nachweislicher Fristsetzung kosten unnötig Zeit, Geld und Nerven des Verkäufers.
Die Erfahrung sagt, dass ein Käufer die Ware zu 99% nicht abnimmt, wenn er nicht innerhalb von 3 Tagen nach Auktionsende entweder Kontakt aufgenommen hat oder bezahlt hat.
Könnte man zusätzlich zum Gewährleistungsausschlus eine Formulierung aufnehmen, die eine Rückmeldung bzw. Bezahlung der Ware innerhalb einer Frist zur Bedingung macht?
Angenommen die zeitliche Frist hätte keine Bedingung, die zur Unmöglichkeit führt, wie beispielsweise eine gekündigte Wohnung und ein Möbelstück was abgeholt werden muss.
Beispielsweise:
Dies ist ein Privatverkauf, Gewährleistung und Rückgaberecht sind ausgeschlossen.
Der Kaufbetrag ist binnen 72 Stunden nach Auktionsende vollständig zu bezahlen, entweder per Überweisung oder per (Zahlungsdienstleister)
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs.
Bei gewünschter Abholung der Ware hat der Käufer binnen 72 Stunden Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen um einen Termin zu vereinbaren.
Bei Verstreichen einer der Fristen gilt der Kaufvertrag ohne weitere Erklärungen als hinfällig.
Mit ihrem Gebot akzeptieren sie diese Bedingungen.
Wäre eine solche Formulierung rechtswirksam?
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank...
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Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Abgesehen davon, dass 72h für den Zahlungseingang schon sehr ambitioniert sind, ist eine solche Vereinbarung natürlich grundsätzlich möglich und auch Vertragsbestandteil wenn einer das Teil kauft.
Eine rechtliche Prüfung der konkreten Formulierung wird das Forum hier kaum machen, weil Rechtsberatung hier nicht erwünscht ist.
Letztlich kann man sich sowas aber beim Anwalt kaufen oder man wartet ab, bis ein Kunde deswegen klagt und dann kann das zuständige Amtsgericht sein Urteil darüber fällen.
Möglicherweise gibt es auch schon einschlägige Urteile. Hier gilt: GidF.
Eine rechtliche Prüfung der konkreten Formulierung wird das Forum hier kaum machen, weil Rechtsberatung hier nicht erwünscht ist.
Letztlich kann man sich sowas aber beim Anwalt kaufen oder man wartet ab, bis ein Kunde deswegen klagt und dann kann das zuständige Amtsgericht sein Urteil darüber fällen.
Möglicherweise gibt es auch schon einschlägige Urteile. Hier gilt: GidF.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Also ich finde in der heutigen Zeit sind 72 Stunden kein wirklich ambitionierter Zahlungsrahmen.
Eine Sepa Überweisung ist binnen 24 Stunden zuzustellen, daher hat der Käufer nach Auktionsende 2 Tage Zeit die Zahlung anzuweisen, die Zahlungsabwicklung über den großen Anbieter geht in Echtzeit.
Das Einzige was dagegen sprechen würde wäre, wenn kein Geld vorhanden ist.
Eine Sepa Überweisung ist binnen 24 Stunden zuzustellen, daher hat der Käufer nach Auktionsende 2 Tage Zeit die Zahlung anzuweisen, die Zahlungsabwicklung über den großen Anbieter geht in Echtzeit.
Das Einzige was dagegen sprechen würde wäre, wenn kein Geld vorhanden ist.
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Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Man sollte in seine Überlegung mit einbeziehen, dass es auch Menschen gibt, die kein Onlinebanking machen.
Aber ja: Wenn man sich sputet kriegt man das trotz hin. Ostern und Weihnachten mal aussen vor.
Aber ja: Wenn man sich sputet kriegt man das trotz hin. Ostern und Weihnachten mal aussen vor.

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Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Und nicht jeder sitzt 24 h / 7 Tage die Woche vor seinem Computer oder hängt am Smartphone. Und nicht jeder macht online-Banking und nicht jeder macht online-Banking übers Smartphone.
Wenn ich Freitag Vormittag etwas ersteigere und erst am Abend reinschaue und sehe, dass ich den Zuschlag bekommen habe geht die Überweisung erst am Montag raus (auch wenn ich die Daten gleich eintippe) und wann die genau beim Empfänger eingeht weiß ich erst recht nicht. Dann kann ich die 72h schon mal nicht einhalten wenn ich Pech habe.
Wenn ich Freitag Vormittag etwas ersteigere und erst am Abend reinschaue und sehe, dass ich den Zuschlag bekommen habe geht die Überweisung erst am Montag raus (auch wenn ich die Daten gleich eintippe) und wann die genau beim Empfänger eingeht weiß ich erst recht nicht. Dann kann ich die 72h schon mal nicht einhalten wenn ich Pech habe.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
undralle123 hat geschrieben: Nun kommt es sehr oft dazu, dass Artikel gekauft, aber nie bezahlt werden.
Das könnte die Frage aufwerfen, sind gleich mehrere gleichartige (neue?) Artikel über die I-Plattform verkauft worden?ralle123 hat geschrieben:Beispielsweise: Dies ist ein Privatverkauf, Gewährleistung und Rückgaberecht sind ausgeschlossen.
Wie ist die Rechtslage?
Falls ja, könnte die zweite Frage auftauchen: Wird gewerblich gehandelt?
Dann müsste das Beispiel etwas anders gestrickt werden.

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Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Wenn das Auktionsende an einem Montag oder Dienstag ist, mögen Sie recht haben. Ist die Auktion in der Mitte der Woche oder später beendet und lässt sich der Käufer 2 Tage Zeit, klappt es schon nicht mehr mit den 72 Stunden, da Samstag und Sonntag keine Bankgeschäftstage sind.ralle123 hat geschrieben:Also ich finde in der heutigen Zeit sind 72 Stunden kein wirklich ambitionierter Zahlungsrahmen.
Eine Sepa Überweisung ist binnen 24 Stunden zuzustellen, daher hat der Käufer nach Auktionsende 2 Tage Zeit die Zahlung anzuweisen, die Zahlungsabwicklung über den großen Anbieter geht in Echtzeit.
Zudem gilt die 1-Tages-Frist für die Ausführung von SEPA-Mandaten nur fürs Onlinebanking, bei der Auftragserteilung auf einem papierhaften Beleg hat die Bank 2 Tage Zeit.
Grüße, Susanne
Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Die Frage würde sich nicht stellen, weil es offensichtlich ist und somit würde besagte Formulierung unter AGB des Verkäufers fallen und diese kann über den 307 einer Inhaltskontrolle unterzogen werden.Zafilutsche hat geschrieben:Das könnte die Frage aufwerfen, sind gleich mehrere gleichartige (neue?) Artikel über die I-Plattform verkauft worden?
Falls ja, könnte die zweite Frage auftauchen: Wird gewerblich gehandelt?
Man kann sich also als Gewerbetreibender nicht der vielleicht lästigen Arbeit so entledigen.

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Im Eingangsthread war von einem Privatverkauf die Rede. Ich gehe davon aus, dass es schon einen Unterschied macht, ob wir über die AGB´s eines gewerblichen Verkäufers reden oder die privaten Bedingungen eines Gelegenheitsverkäufers. Im Übrigen befürchte ich, dass der Aufwand für den Verkäufer auch nicht so viel geringer wird. Wenn innerhalb von 72h nicht gezahlt wurde, aber das Geld z.B. nach 80h (oder wann auch immer) dann doch noch eingeht wäre der Vertrag zwar u.U. hinfällig (aber hoffentlich nicht gleich aus dem System geschmissen, sonst wäüre die Zahlung ja überhaupt nicht mehr zuzuordnen), das Geld dürfte der Händler aber trotzdem nicht behalten und müsste es zurücküberweisen. Wieder Aufwand.
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Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Nicht wenn solche Texte immer wieder gleich im Angebotstext auftauchen.lottchen hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass es schon einen Unterschied macht, ob wir über die AGB´s eines gewerblichen Verkäufers reden oder die privaten Bedingungen eines Gelegenheitsverkäufers.
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Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
@lottchen
Wann etwas gewerblich ist, da haben Gerichte unlängst Urteile gefällt. Und hier in diesem Forum wird bekanntlich auch über Gerichtsurteile diskutiert, um das Rechtsverständnis besser verstehen zu können.
Erhöht der Verkäufer den Druck, steigt i.d.R. auch der Gegendruck. Dann können unscheinbare Dinge plötzlich zu gefährlichen Fußangeln werden, wenn man mehr oder weniger zufällig an einen streitsüchtigen Gegner/Mitbewerber gerät.
Es sollte die Problematik verdeutlichen, wenn widerkehrende Klauseln zum Einsatz kommen.ralle123 hat geschrieben:Wäre eine solche Formulierung rechtswirksam?
Wie ist die Rechtslage?
Wann etwas gewerblich ist, da haben Gerichte unlängst Urteile gefällt. Und hier in diesem Forum wird bekanntlich auch über Gerichtsurteile diskutiert, um das Rechtsverständnis besser verstehen zu können.
Erhöht der Verkäufer den Druck, steigt i.d.R. auch der Gegendruck. Dann können unscheinbare Dinge plötzlich zu gefährlichen Fußangeln werden, wenn man mehr oder weniger zufällig an einen streitsüchtigen Gegner/Mitbewerber gerät.
Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
In welche Richtung läuft das Thema hier?
Gehen wir mal davon aus, dass Person A eine shoppingwütige Freundin hat und regelmäßig mal aussortierte Kleidung verkauft wird.
Und nein das ist kein Gewerbsmäßiger Handel, da bis auf ganz wenige Außnahmen der Verkaufspreis immer unter dem Einkaufspreis liegt und die Sachen größtenteils getragen sind.
Alternativ auch mal Einrichtungsgegenstände oder nich mehr benötigte Geräte, was in einem größeren Haushalt halt so anfällt.
Bei einem Großteil der nicht abgenommenen Sachen handelt es sich eben immer um Kleinbeträge, bei denen sich eine entsprechende Fristsetzungsmaschinerie nicht lohnt.
Es ist einfach lästig, die Sachen erst Wochen später wieder inserieren zu können, wenn ensprechende Fristen abgelaufen sind.
Die Formulierung war nur beispielhaft, könnte naürlich auch beliebig z.B. auf 3 Werktage verändert werden.
Können Sie ihrer Glaskugel auch die Lottozahlen von der heutigen Ziehung entnehmen? Ich würde Sie hälftig an den 27 Millionen beteiligen.Das könnte die Frage aufwerfen, sind gleich mehrere gleichartige (neue?) Artikel über die I-Plattform verkauft worden?
Falls ja, könnte die zweite Frage auftauchen: Wird gewerblich gehandelt?
Dann müsste das Beispiel etwas anders gestrickt werden.
Gehen wir mal davon aus, dass Person A eine shoppingwütige Freundin hat und regelmäßig mal aussortierte Kleidung verkauft wird.
Und nein das ist kein Gewerbsmäßiger Handel, da bis auf ganz wenige Außnahmen der Verkaufspreis immer unter dem Einkaufspreis liegt und die Sachen größtenteils getragen sind.
Alternativ auch mal Einrichtungsgegenstände oder nich mehr benötigte Geräte, was in einem größeren Haushalt halt so anfällt.
Bei einem Großteil der nicht abgenommenen Sachen handelt es sich eben immer um Kleinbeträge, bei denen sich eine entsprechende Fristsetzungsmaschinerie nicht lohnt.
Es ist einfach lästig, die Sachen erst Wochen später wieder inserieren zu können, wenn ensprechende Fristen abgelaufen sind.
Die Formulierung war nur beispielhaft, könnte naürlich auch beliebig z.B. auf 3 Werktage verändert werden.
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Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
@ralle123
Das ist weder böse gemeint noch soll das ein Vorwurf sein.
Es ist nur so, dass es Online-Shops gibt, die sich auf den Verkauf von gebrauchten Artikeln spezialisiert haben. Die betreiben einen entsprechenden Aufwand, um rechtskonform zu handeln und tun bestimmt eine Menge um ein "Abmahnrisiko" (gerade im Onlinebereich!) möglichst gering zu halten. Wie die tatsächliche Kalkulation aussieht, wenn die Ware immer unter dem Einkaufspreis verkauft wird, spielt bei dem Widerkehrendem Handel m.E. keine Rolle. Woher sollte auch ein Mitbewerber die Kalkulation kennen, wenn irgendwer ähnliche Artikel regelmäßig billiger verkauft? Dafür aber Notwendigkeiten/Aufwendungen einfach weg lässt, nur um billiger im Vergleich zum Mitbewerber zu sein.
Das sollte m.E. bei der Feilbietung der Artikel zumindest bedacht werden.
Und zum Lotto: Ein Statistiker könnte die Wahrscheinlichkeit ausrechnen, wie hoch die Chancen für den Hauptgewinn sind, aber auch wie hoch die Chancen einer kostenpflichtigen Abmahnung sind
Ohne Zahlen zu kennen, aber dass die Wahrscheinlichkeit genau gleich hoch sind, würde meine Glaskugel-wenn ich eine hätte- eher verneinen.
Das ist weder böse gemeint noch soll das ein Vorwurf sein.
Es ist nur so, dass es Online-Shops gibt, die sich auf den Verkauf von gebrauchten Artikeln spezialisiert haben. Die betreiben einen entsprechenden Aufwand, um rechtskonform zu handeln und tun bestimmt eine Menge um ein "Abmahnrisiko" (gerade im Onlinebereich!) möglichst gering zu halten. Wie die tatsächliche Kalkulation aussieht, wenn die Ware immer unter dem Einkaufspreis verkauft wird, spielt bei dem Widerkehrendem Handel m.E. keine Rolle. Woher sollte auch ein Mitbewerber die Kalkulation kennen, wenn irgendwer ähnliche Artikel regelmäßig billiger verkauft? Dafür aber Notwendigkeiten/Aufwendungen einfach weg lässt, nur um billiger im Vergleich zum Mitbewerber zu sein.
Das sollte m.E. bei der Feilbietung der Artikel zumindest bedacht werden.
Und zum Lotto: Ein Statistiker könnte die Wahrscheinlichkeit ausrechnen, wie hoch die Chancen für den Hauptgewinn sind, aber auch wie hoch die Chancen einer kostenpflichtigen Abmahnung sind

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Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Dies widerspräche aber den Bedingungen eines bekannten Auktionsportales, denn es besteht m.W. Abnahmepflicht der Ware und Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises. Ich vermute, dass das für alle Arten von Versteigerungen gilt.ralle123 hat geschrieben:...
Bei Verstreichen einer der Fristen gilt der Kaufvertrag ohne weitere Erklärungen als hinfällig.
Mit ihrem Gebot akzeptieren sie diese Bedingungen....
Und der Verkäufer ist ja auch daran interessiert, die Ware an den Mann/die Frau zu kriegen. Mit einer kurzen Befristung könnte der Verkäufer u.U. noch eher einen Mehraufwand haben, weil der eine oder andere Verkäufer es eben doch verbaselt, innerhalb einer kurzen Frist zu zahlen.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass hinsichtlich der Zahlungsabwicklung schon verbindliche Fristen in den Geschäftbedingungen der Auktionsplattformen genannt sind. Die "3 Tage" als Kontaktaufnahmezeit meine ich aus einem bekannten Auktonsportal als eine Art Erfahrungswert zu kennen.
Viele Menschen hinterlassen Spuren.
Nur wenige hinterlassen Eindrücke.
Manche aber hinterlassen nur beim Eindrücken Spuren.
Nur wenige hinterlassen Eindrücke.
Manche aber hinterlassen nur beim Eindrücken Spuren.
Re: Bedingungen in Auktionstext aufnehmemn Wirksam
Und ich war der Meinung, dass für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben sein muss?Wie die tatsächliche Kalkulation aussieht, wenn die Ware immer unter dem Einkaufspreis verkauft wird, spielt bei dem Widerkehrendem Handel m.E. keine Rolle. Woher sollte auch ein Mitbewerber die Kalkulation kennen, wenn irgendwer ähnliche Artikel regelmäßig billiger verkauft? Dafür aber Notwendigkeiten/Aufwendungen einfach weg lässt, nur um billiger im Vergleich zum Mitbewerber zu sein.
Wenn nicht lasse ich mich gerne eines besseren belehren...
Welcher Gewerbetreibende verkauft regelmäßig Ware unter Einkaufspreis?
Von Lockangeboten und großangelegten Rabattschlachten um Mitbewerber zu verdrängen mal ab.
Dies aus einem Verkauf von regelmäßig vieleicht 5-10 solcher Artikel im Monat zu konstruieren, dürfte schwer fallen.
Das führt meine Defition eines Gewerbes ad absudrum.
Einer solchen Abmahnung sieht man von diesem Standpunkt aus betrachtet sehr gelassen entgegen, die Beweisführung dürfte dem Abmahnenden obliegen.
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