Hallo,
ich hab folgende fiktive Frage, da mittlerweile so ziemlich jede Internetseite ein Impressum haben muss.
Wie sieht es aus, wenn mehrere Vereine sich zu einem Netzwerk zusammenschliessen und dann eine Homepage inkl. Impressum erstellen.
Auf der Netzwerkseite soll erstmal eine kurze Vereinsvorstellung, "Unterstützung für Veranstaltungen", Terminkalender erscheinen.
Was müsste man rechtlich beim Impressum beachten ?
Gibt es die Möglichkeit, dass mehrere Impressums (z.B. für jede Vorstellungsseite) gibt ?
VG
Walter
Vereinsnetzwerk + Impressum auf Webseite
Moderator: FDR-Team
Re: Vereinsnetzwerk + Impressum auf Webseite
Die Frage ist doch - wer ist Diensteanbieter im Sinne des TMG? Siehe dazu https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__2.html
Ist dieses "Netzwerk" bzw. die Seite in irgendeiner Art organisiert - als eigener Verein z.B. - oder von einer Einzelperson betrieben?
Ist dieses "Netzwerk" bzw. die Seite in irgendeiner Art organisiert - als eigener Verein z.B. - oder von einer Einzelperson betrieben?
Re: Vereinsnetzwerk + Impressum auf Webseite
Bisher sind im Vereinsnetzwerk nur "einzelne" Vereinsvertreter (meist der Vorsitzende) drin. Es gibt bisher keine Verein o.ä. sondern nur ein locker Zusammenschluss.
Die Webseite soll von jemanden, der im Netzwerk ist, betrieben werden
Die Webseite soll von jemanden, der im Netzwerk ist, betrieben werden
Re: Vereinsnetzwerk + Impressum auf Webseite
Irgendwer wird ja die Domain dafür registrieren müssen. Sinnigerweise macht das einer der Vereine und den würde ich dann auch in's Impressum schreiben. Den Ärger wegen eines falschen / fehlenden Impressums würde er so oder so als Domaininhaber abbekommen.
Re: Vereinsnetzwerk + Impressum auf Webseite
Ärger ja, aber nicht lang. Siehe Landgericht Wiesbaden (Urteil vom 18.10.2013, Az. 1 O 159/13).ExDevil67 hat geschrieben:Den Ärger wegen eines falschen / fehlenden Impressums würde er so oder so als Domaininhaber abbekommen.
https://openjur.de/u/667338.html
Kurzform "Der Inhaber einer Domain ist nicht zwingend der Diensteanbieter nach dem Telemediengesetz (TMG)"