Widerruf vor Versand wird ignoriert: Ware trotzdem geliefert

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kleinundgemein
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Widerruf vor Versand wird ignoriert: Ware trotzdem geliefert

Beitrag von kleinundgemein »

Eine Privatperson kauft im Onlineauktionshaus via Sofortkauf bei einem gewerblichen Händer ein Produkt. Einen Tag später stellt sie fest, dass das Produkt erst in 14 Tagen geliefert werden soll. Sie ist sich zwar ziemlich sicher, dass in dem Angebot noch von einem sofortigen Versand die Rede war, kann das aber weder beschwören, noch beweisen. Sie beschließt, da sie das Produkt umgehend benötigt, den Kauf zu widerrufen. Also kontaktiert sie den Verkäufer online über das Auktionshaus per Nachricht, widerruft den Kauf und tritt von diesem zurück.

Der Händer ignoriert den Widerruf, antwortet nicht, erstattet den Kaufpreis (der inkl. Versandkosten war) nicht und versendet die Ware ein paar Tage nach dem Widerruf trotzdem. Nun verlangt der Händler, dass der Käufer die Rücksendekosten gemäß Angebotsbeschreibung trägt. Da es sich um ein sehr großes und sperriges Produkt handelt und die Versandkosten entsprechend hoch sind, weigert sich der Käufer die Rücksendekosten zu übernehmen und verweist auf den rechtzeitigen Widerruf und Rücktritt vom Kauf.

Wer ist hier im Recht?

Kann sich er Käufer weigern das Produkt zurück zu senden und es zu Hause sicher Originalverpackt lagern, so lange er nicht eine Zusage den Verkäufers für die Versandkostenübernahme hat?

Muss der Käufer trotz des rechtzeitigen Widerrufs den Rückversand auf eigene Kosten vorstrecken. Er befürchtet hier auf Grund der Weigerung des Verkäufers, dass er dann seine Versandkosten eh nicht erstattet bekommt.