Hallo,
Person X hatte von 2009 bis 2020 ein Gewerbe.
X sieht Ende 2020 dass ein Konkurent unlauteren Wettbewerb auf seiner Webseite durchführt und möchte diesen abmahnen.
Durch Corona muss X Ende 2020 sein Gewerbe abmelden, wodurch sich der bereits übertagene Auftrag an den Anwalt, welcher im Anfang Januar dann ausgeführt wird, überschneidet.
Darf X dennoch weiter abmahnen oder ist diese Abmahnung dann hinfällig?
Abmahnung nach Gewerbeabmeldung
Moderator: FDR-Team
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