A erhält eine über den Tod hinausreichende schriftliche Vollmacht (ausgefüllter Vordruck) von seiner Mutter B, sie u.a. in geschäftlichen Angelegenheiten (inkl. Email-Korrespondenz) zu vertreten und findet in B‘s Email-Konto ihn beleidigende und Straftaten unterstellende Mails des Stiefvaters C an B.
Könnte A von C rechtlich belangt werden, wenn er C nach B’s Tod über seine Kenntnis und den Besitz von C’s Email-Dateien (innerhalb einer Backup-Datei von B’s Email-Account) informiert?
Briefgeheimnis
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Re: Briefgeheimnis
Nein.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Briefgeheimnis
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
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